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   KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15   

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KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15 (https://dejure.org/2015,8766)
KG, Entscheidung vom 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15 (https://dejure.org/2015,8766)
KG, Entscheidung vom 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 122 Ss 38/15 (https://dejure.org/2015,8766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Fahrverbot, Absehen, persönliche Umstände

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 BKatV, § 25 Abs 1 S 1 StVG, § 25 Abs 2a S 1 StVG, § 267 StPO, § 46 OWiG
    Bußgeldurteil wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei der Störung privater Abläufe

  • verkehrslexikon.de

    Zum Absehen vom Fahrverbot bei persönlichen Gründen - Behinderung der Ehefrau

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h; Zumutbarkeit eines einmonatigen Fahrverbots

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit um 45 km/h

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Frau im Pflegeheim? Egal - das rettet nicht vor einem Fahrverbot

  • weka.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot trotz persönlicher Umstände

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 08.10.2014 - 3 Ws (B) 488/14

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen eines Absehens von der Verhängung

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Zweifel ergeben sich daraus, dass das Amtsgericht den Angaben des Betroffenen in Bezug auf die belastenden Auswirkungen des Fahrverbots Glauben geschenkt hat, ohne sie der hierbei angezeigten besonders kritischen Prüfung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt VRS 127, 259) zu unterziehen.

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die durch das Fahrverbot bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen sind, ohne dass schon deshalb ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat VRS 127, 259; 108, 286; 108, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344).

    Hierbei ist auch in Rechnung zu stellen, dass einem Betroffenen zuzumuten ist, durch eine Kombination von verschiedenen Maßnahmen (Einstellung eines Fahrers, Benutzung anderer Verkehrsmittel usw.) die Zeit eines Fahrverbots zu überbrücken und für die finanziellen Belastungen notfalls einen Kredit aufzunehmen (vgl. Senat VRS 127, 259; OLG Frankfurt DAR 2002, 82).

  • BayObLG, 06.03.2003 - 1 ObOWi 58/03

    Fahrverbot bei Missachtung eines roten Wechsellichtzeichens

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • KG, 30.09.2004 - 3 Ws (B) 439/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die durch das Fahrverbot bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen sind, ohne dass schon deshalb ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat VRS 127, 259; 108, 286; 108, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    a) Nach der auch von den Gerichten zu beachtenden Vorbewertung des Verordnungsgebers in § 4 Abs. 1 BKatV ist eine grobe Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bei der hier abgeurteilten Verkehrsordnungswidrigkeit indiziert, so dass sie regelmäßig zur Anordnung eines Fahrverbotes als Denkzettel und Besinnungsmaßnahme Anlass gibt (BGHSt 38, 125 und 231; BayObLG VRS 104, 437; ständige Rspr. des Senats).
  • OLG München, 20.12.2007 - 4St RR 222/07

    Verkehrszentralregister - Verwertbarkeit getilgter Vorahndungen

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Zutreffend hat es daraus aber nicht abgeleitet, dass die durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeit nicht grob verkehrswidrig wäre (vgl. OLG Zweibrücken zfs 1997, 196 [Stuhldrang]; OLG Düsseldorf zfs 2008, 167 [Durchfall]; OLG Bamberg zfs 2014, 650 [Brechreiz eines Fahrgasts]; AG Lüdinghausen NZV 2014, 481 [Stuhldrang]).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Diese Bindung der Sanktionspraxis dient der Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer und der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit der durch bestimmte Verkehrsverstöße ausgelösten Rechtsfolgen (BVerfG NZV 1996, 284).
  • KG, 22.09.2004 - 3 Ws (B) 418/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen von der Anordnung eines Regelfahrverbots

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass die durch das Fahrverbot bedingte Einschränkung der Mobilität und berufliche oder wirtschaftliche Nachteile als häufige Folgen hinzunehmen sind, ohne dass schon deshalb ein Absehen vom Fahrverbot gerechtfertigt wäre (vgl. Senat VRS 127, 259; 108, 286; 108, 288; OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 344).
  • KG, 02.06.2009 - 3 Ws (B) 264/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Auch wenn nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Kraftfahrzeugführer, der ein Fahrverbot durch mangelnde Verkehrs-disziplin riskiert, nicht geltend machen kann, auf den Führerschein angewiesen zu sein (vgl. zuletzt VRS 127, 74; 117, 197), können sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot und dem Übermaßverbot in besonderen Einzelfällen doch Ausnahmen ergeben.
  • AG Lüdinghausen, 17.02.2014 - 19 OWi 21/14

    Fahrverbot, Absehen, Erhöhung, Geldbuße, Stuhldrang

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Zutreffend hat es daraus aber nicht abgeleitet, dass die durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeit nicht grob verkehrswidrig wäre (vgl. OLG Zweibrücken zfs 1997, 196 [Stuhldrang]; OLG Düsseldorf zfs 2008, 167 [Durchfall]; OLG Bamberg zfs 2014, 650 [Brechreiz eines Fahrgasts]; AG Lüdinghausen NZV 2014, 481 [Stuhldrang]).
  • OLG Bamberg, 04.09.2013 - 3 Ss OWi 1130/13

    Geschwindigkeitsüberschreitung zur Abwendung befürchteter Verunreinigung des

    Auszug aus KG, 22.03.2015 - 3 Ws (B) 132/15
    Zutreffend hat es daraus aber nicht abgeleitet, dass die durch den Bußgeldbescheid rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeit nicht grob verkehrswidrig wäre (vgl. OLG Zweibrücken zfs 1997, 196 [Stuhldrang]; OLG Düsseldorf zfs 2008, 167 [Durchfall]; OLG Bamberg zfs 2014, 650 [Brechreiz eines Fahrgasts]; AG Lüdinghausen NZV 2014, 481 [Stuhldrang]).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    aa) Zwar kann von der Anordnung eines Fahrverbotes auch dann abgesehen werden, wenn entweder besondere Ausnahmeumstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Betroffenen offensichtlich gegeben sind und deshalb erkennbar nicht der von § 4 BKatV erfasste Normalfall vorliegt oder wenn eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder wenn durch die Anordnung eines Fahrverbots bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art eine solche Entscheidung als nicht gerecht erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1996 - 3 Ws (B) 445/96 -), wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder dem Existenzverlust bei einem Selbstständigen (Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und vom 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 -).

    Ferner muss Berücksichtigung finden, dass ein Kraftfahrzeugführer, der ein Fahrverbot durch mangelnde Verkehrsdisziplin riskiert, nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht geltend machen kann, auf den Führerschein angewiesen zu sein (vgl. zuletzt Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - und 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 -, VRS 127, 74; 117, 197).

  • KG, 12.04.2017 - 3 Ws (B) 31/17

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen auf den Rechtsfolgenausspruch:

    In einem solchen Fall kann er sich grundsätzlich nicht darauf berufen, er sei auf die Fahrerlaubnis angewiesen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 24. April 2014 - 3 Ws (B) 211/14 - 22. März 2015 - 3 Ws (B) 132/15 - 13. Mai 2015 - 3 Ws (B) 42/15 - 14. Juli 2015 - 3 Ws (B) 307/15 - und 11. Januar 2017 - 3 Ws (B) 659/16 -).
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