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   KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19 - 161 AR 53/19   

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https://dejure.org/2019,13558
KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19 - 161 AR 53/19 (https://dejure.org/2019,13558)
KG, Entscheidung vom 22.03.2019 - 4 Ws 26/19 - 161 AR 53/19 (https://dejure.org/2019,13558)
KG, Entscheidung vom 22. März 2019 - 4 Ws 26/19 - 161 AR 53/19 (https://dejure.org/2019,13558)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 32 JGG, § 105 Abs 1 JGG, § 270 StPO, § 328 Abs 2 StPO
    Statthaftes Rechtsmittel bei fehlerhafter Entscheidung durch Beschluss statt durch Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 270 ; StPO § 328 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verweisung eines Verfahrens an den Jugendrichter durch Beschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 438
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob die betreffende Entscheidung nach dem Gesetz nur aufgrund mündlicher Verhandlung und im Wege öffentlicher Verkündung hätte ergehen dürfen (vgl. BGHSt 50, 180, 186).

    Die Staatsanwaltschaft hat ihr Rechtsmittel - eine Falschbezeichnung als "Beschwerde" wäre dabei unschädlich gewesen (vgl. BGHSt 50, 180) - jedoch erst am 1. Februar 2019, mithin nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist, eingelegt.

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Klarstellend ist zunächst auszuführen, dass es entgegen der Ansicht von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Amtsgericht im Strafverfahren keine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" (vgl. BGHSt 45, 37; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl. StPO, § 304 Rn. 4a) gibt.
  • BGH, 15.04.1975 - 1 StR 388/74

    Voraussetzungen für die Anfechtung eines Urteils mit der Revision - Aufhebung des

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Da die Verweisungsentscheidung der Berufungskammer mangels Anwendbarkeit des § 270 StPO im Berufungsverfahren gemäß § 328 Abs. 2 StPO aufgrund mündlicher Verhandlung und im Wege öffentlicher Verkündung durch Urteil zu treffen ist (vgl. BGHSt 26, 106, 108; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 328 Rn. 5), handelt es sich bei der entsprechenden Entscheidung der Berufungskammer vom 5. Dezember 2018 - unabhängig von deren Bezeichnung und verfahrensrechtlicher Fehlerhaftigkeit - strikt orientiert am Verfahrensrecht um ein Urteil.
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer den nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten oder Beschuldigten keine Anhaltspunkte bestehen (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. etwa BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 2; NStZ-RR 2015, 83 jeweils mwN; vgl. auch KG, Urteil vom 19 Juli 2017 - [5] 161 Ss94/17 [54/17] -, juris).
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Selbst wenn also so elementare Verfahrensbestandteile wie Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben sind, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit der Entscheidung - strikt orientiert am Verfahrensrecht - dennoch um ein Urteil (vgl. BGH aaO; BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Selbst wenn also so elementare Verfahrensbestandteile wie Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben sind, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit der Entscheidung - strikt orientiert am Verfahrensrecht - dennoch um ein Urteil (vgl. BGH aaO; BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19
    Erst bei Annahme der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 JGG wäre sodann, da es sich bei dem Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG um ein Dauerdelikt handelt (vgl. BGHSt 27, 380; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 9. Aufl., § 29 Rn. 13), § 32 JGG zur Anwendung zu bringen (vgl. Ostendorf in NK-JGG aaO., § 32 Rn. 3; Brunner/Dölling, JGG 13. Aufl., § 32 Rn. 19).
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