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   KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22   

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https://dejure.org/2023,5551
KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22 (https://dejure.org/2023,5551)
KG, Entscheidung vom 22.03.2023 - 10 W 113/22 (https://dejure.org/2023,5551)
KG, Entscheidung vom 22. März 2023 - 10 W 113/22 (https://dejure.org/2023,5551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 3 ZPO
    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen der Art und Weise der Verfahrensführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit einer Richterin wegen angeblicher berufsbedingter Nähe zu einer Prozesspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Art und Weise der Verfahrensführung ist kein Befangenheitsgrund!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Art und Weise der Verfahrensführung ist kein Befangenheitsgrund! (IBR 2023, 328)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Der unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2003, NJW 2004, 164, gehaltene Vortrag der Kläger, der Bundesgerichtshof habe in vergleichbaren Fällen ohne jeden Zweifel die Besorgnis der Befangenheit angenommen, geht schon deshalb fehl, weil der vorliegende Fall mit der zitierten Entscheidung nicht zu vergleichen ist.
  • OLG München, 26.03.2014 - 15 U 4783/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen vorheriger Zugehörigkeit zu einer

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Ein Anlass für solche Zweifel könnte hier eine frühere Tätigkeit der Richterin für eine Prozesspartei oder deren Rechtsvertreter -hier: auf Beklagtenseite- sein (vgl. OLG München, Urteil vom 26.03.2014 - 15 U 4783/12 -, Juris, Rn. 17; NJW 2014, 3042ff.).
  • BGH, 27.09.2001 - V ZB 29/01

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes können Anlagen der Erläuterung des schriftsätzlichen Vorbringens dienen, diesen allerdings nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2001 - V ZB 29/01 -, Juris, Rn. 6; BGHReport 2002, 257).
  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Die Äußerung einer Rechtsauffassung begründet die Besorgnis der Befangenheit selbst dann nicht, wenn sie für das Prozessziel eines Beteiligten nachteilig ist, sondern nur dann, wenn sie eine unsachliche oder willkürliche Einstellung des Richters/der Richterin erkennen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2016 - VII ZR 36/14 -, Juris, Rn. 9; NJW 2016, 1022ff.).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Entscheidend ist demnach, ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 BvR 615/11 -, Juris, Rn. 13; NJW 2012, 3228f.).
  • BGH, 23.01.2006 - II ZR 306/04

    Grenze für Nachschusspflicht muss auch bei Publikumsgesellschaften im voraus

    Auszug aus KG, 22.03.2023 - 10 W 113/22
    Ein Tatrichter ist jedenfalls dann nicht verpflichtet, Anlagen zur Kenntnis zu nehmen, wenn diese nicht Gegenstand des Klagevortrages sind (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2006 - II ZR 306/04 -, Juris, Rn. 26; NJW-RR 2006, 827, 829).
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