Rechtsprechung
KG, 22.05.2001 - 1 W 8744/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bethnahrin.de
Namensänderung: Folgen einer behördlichen Namensänderung der Eltern für volljährige Kinder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1617c Abs. 2 Nr. 1; NamÄndG § 4
Folgen einer Namensänderung der Eltern für ein volljähriges Kind
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.10.2000 - 84 T 247/00
- KG, 22.05.2001 - 1 W 8744/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 193
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 30.10.2013 - 15 W 63/13
Änderung des Namens eines volljährigen Kindes
1) § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB eröffnet nicht die Möglichkeit, dass sich ein volljähriges Kind einer behördlichen bewilligten Änderung des Ehenamens seiner Eltern nach § 3 NÄndG anschließen kann (Abweichung von KG FGPrax 2001, 193 ).Dementsprechend hat das KG (FGPrax 2001, 193 ff.; wohl auch: OLG München FGPrax 2013, 68 f.) maßgebend gestützt auf den Wortlaut der Vorschrift den Standpunkt eingenommen, dass das Namensanschließungsrecht nach § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB auch den Fall der behördlich bewilligten Änderung des Ehenamens erfasst, jedenfalls wenn das Kind zum Zeitpunkt der erfolgten Namensänderung bereits volljährig ist; auf die Sonderproblematik minderjähriger Kinder ist nachstehend noch einzugehen.
- OLG München, 14.01.2013 - 31 Wx 6/13
Kindesname: Erstreckung einer in Polen erfolgten Namensänderung der Eltern auf …
Greift im Einzelfall eine solche spezialgesetzliche Vorschrift aber nicht ein, bleibt es auch für die Fälle behördlicher Namensänderung bei § 1617c Abs. 2 Nr. 1 BGB (h. M., vgl. KG FGPrax 2001, 193/194 = StAZ 2002, 79;… MünchKommBGB/v. Sachsen Gessaphe § 1617c Rn. 28;… Palandt/Götz § 1617c Rn. 6;… Staudinger/Coester BGB § 1617c Rn. 33;… aA wohl Bamberger/Roth/ Enders BGB 3. Aufl. 2012 § 1617c Rn. 7.3).