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   KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07   

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https://dejure.org/2007,6887
KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07 (https://dejure.org/2007,6887)
KG, Entscheidung vom 22.05.2007 - 1 W 107/07 (https://dejure.org/2007,6887)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 1 W 107/07 (https://dejure.org/2007,6887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung eines Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH von Amts wegen im Register; Bestehen eines Beschwerderechts gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens; Unzulässigkeit einer Löschung der eingetragenen Kapitalerhöhung und der ...

  • Judicialis

    FGG § 20; ; FGG § 142; ; FGG § 144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20 Abs. 1 § 142 § 144
    Beschwerderecht gegen Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei nur mittelbarer Rechtsbeeinträchtigung durch eingetragene Kapitalerhöhung und Unternehmens-Verschmelzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 632
  • FGPrax 2007, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07
    a) Eine Beschwerdeberechtigung des Beteiligten zu 1) folgt nicht daraus, dass ein von ihm gestellter Antrag keinen Erfolg hatte, wie dies in einem Antragsverfahren anzunehmen wäre (vgl. dazu OLG Zweibrücken ZIP 1989, 241; Jansen/Briesemeister, aaO, § 20 Rn. 29).

    Die Ablehnung der Einleitung eines Löschungsverfahrens kann daher - wovon auch das Landgericht ausgeht - nur von demjenigen mit der Beschwerde angegriffen werden und zur Überprüfung einer höheren Instanz gestellt werden, der durch die Eintragung in seinen Rechten nach § 20 Abs. 1 FGG beeinträchtigt ist (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 1989, 241; Jansen/Steder, aaO, § 142 Rn. 59).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob jedenfalls ein Gesellschafter der Beteiligten zu 2) durch die Eintragung der Kapitalerhöhung und der Verschmelzung bzw. durch die Ablehnung der Löschung dieser Eintragungen in seinen Rechten beeinträchtigt wäre (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 22. März 2005, 1 W 82/05, betreffend diese Gesellschaft; OLG Zweibrücken ZIP 1989, 241).

  • OLG Köln, 03.02.1998 - 14 Wx 16/97
    Auszug aus KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07
    Denn einer Begründung durch den Verfahrensbevollmächtigten bedarf es bei der weiteren Beschwerde nicht (Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 29 Rn. 29; Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 29 Rn. 32), so dass es auch nicht darauf ankommt, ob die eingereichte Begründung von dem Verfahrensbevollmächtigten selbst stammt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 156; BayObLG NJW 2004, 524; Jansen/Briesemeister, aaO, § 29 Rn. 8; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 29 Rn. 13).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 160/03

    Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung der Beschwerdeschrift

    Auszug aus KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07
    Denn einer Begründung durch den Verfahrensbevollmächtigten bedarf es bei der weiteren Beschwerde nicht (Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 29 Rn. 29; Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 29 Rn. 32), so dass es auch nicht darauf ankommt, ob die eingereichte Begründung von dem Verfahrensbevollmächtigten selbst stammt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 156; BayObLG NJW 2004, 524; Jansen/Briesemeister, aaO, § 29 Rn. 8; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 29 Rn. 13).
  • KG, 24.03.2014 - 12 W 43/12

    Handelsregistersache: Eintragungsfähigkeit eines von einer GmbH mit zwei stillen

    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 3. und 4. folgt daraus, dass sie durch den angefochtenen Beschluss in ihren Rechten unmittelbar betroffen sind, denn die fehlende Eintragung des Vertrages im Handelsregister kann dessen Unwirksamkeit zur Folge haben und sie somit in ihren Rechten beeinträchtigen (KG, Beschluss vom 22.05.2007, 1 W 107/07, juris Rn. 6).
  • KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21

    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten ergibt sich daraus, dass er durch die Löschung der Gesellschaft unmittelbar in seinen Rechten als eingetragener Geschäftsführer, aber auch als (alleiniger) Gesellschafter der gelöschten GmbH beeinträchtigt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 1988 - 3 W 121/88 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 W 107/07 -, juris Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2022 - 3 W 21/22
    Insbesondere genügen hierfür etwaige bloße Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage nicht (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Januar 2014, Az.: 8 W 32/14, zit. n. Juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. Mai 2007, Az.: 1 W 107/07, zit. n. Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Februar 2004, Az.: 3 Wx 360/03, zit. n. Juris; Heinemann, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 395 FamFG, Rdnr. 43 ff.; Holzer, in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 395 FamFG, Rdnr. 22).".
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten ergibt sich daraus, dass er durch die Löschung der Gesellschaft unmittelbar in seinen Rechten als eingetragener Geschäftsführer, aber auch als (alleiniger) Gesellschafter der gelöschten GmbH beeinträchtigt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 1988 - 3 W 121/88 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 W 107/07 -, juris Rn. 6).
  • KG, 03.03.2014 - 12 W 145/13

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung des Insolvenzverwalters bei

    Seine Beschwerdebefugnis folgt hier noch nicht daraus, dass ein von ihm gestellter Antrag gemäß § 23 Abs. 1 FamFG keinen Erfolg hatte, wie dies in einem Antragsverfahren anzunehmen wäre (vgl. KG, Beschluss vom 22.05.2007, 1 W 107/07, juris Rn. 6 m.w.N.).
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