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   KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19 - 122 Ss 48/19   

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https://dejure.org/2019,17260
KG, 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19 - 122 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,17260)
KG, Entscheidung vom 22.05.2019 - 3 Ws (B) 119/19 - 122 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,17260)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 - 122 Ss 48/19 (https://dejure.org/2019,17260)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldurteil - Feststellungen zu wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art.103 Abs. 1 ; MessEV § 34 Abs. 1 Nr. 1
    Standardisiertes Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    b) Wird gerügt, das Gericht habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Revisionsführer neben dem in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss auch mitteilen, welches Beweisergebnis von der beantragten Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 3 Ws (B) 18/20 -, juris, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und 6. Juli 2018 - 3 Ws (B) 186/18 - Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der

    b) Wird gerügt, das Gericht habe einen Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, muss der Revisionsführer neben dem in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag und dem Ablehnungsbeschluss auch mitteilen, welches Beweisergebnis von der beantragten Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2020 - 3 Ws (B) 18/20 -, juris, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 -, 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - und 6. Juli 2018 - 3 Ws (B) 186/18 - Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 244 Rdn. 106 m.w.N.).
  • KG, 07.01.2021 - 3 Ws (B) 314/20

    Rechtszeitige Geltendmachung des Rechts auf Informationszugang, hier:

    Dazu wäre erforderlich gewesen, aufgrund welcher konkreten Tatsachen sich das Gericht zu der begehrten Beweisaufnahme hätte gedrängt sehen müssen (std. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 3 Ws (B) 343/19 -, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 - und 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 - alle m.w.N.), woran es hier jedoch fehlt.
  • KG, 16.10.2020 - 3 Ws (B) 221/20
    Denn dazu hätte es der Mitteilung der Tatsachen bedurft, auf Grund derer sich das Amtsgericht zur vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen und welches Beweisergebnis davon zu erwarten gewesen wäre (std. Rechtspr., vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 3 Ws (B) 343/19 -, 22. Mai 2019 - 3 Ws (B) 119/19 - und 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -).
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