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   KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19, 121 AR 152/19   

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https://dejure.org/2019,61694
KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19, 121 AR 152/19 (https://dejure.org/2019,61694)
KG, Entscheidung vom 22.07.2019 - 5 Ws 120/19, 121 AR 152/19 (https://dejure.org/2019,61694)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2019 - 5 Ws 120/19, 121 AR 152/19 (https://dejure.org/2019,61694)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67g Abs 2 StGB, § 67h StGB, § 126a StPO, § 311 Abs 2 StPO
    Voraussetzungen des Widerrufs der Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erforderlichkeit einer Prognoseentscheidung; befristete Wiederinvollzugsetzung bei Zustandsverschlechterung; länger andauernder die Schuldfähigkeit beeinträchtigender ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 25.07.2008 - 2 Ws 124/08

    Voraussetzungen einer befristeten Invollzugsetzung der ausgesetzten Unterbringung

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Unabhängig davon, dass das Gericht regelmäßig schon bei einer Krisenintervention gemäß § 67h StGB einen Sachverständigen hinzuziehen hat (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juli 2008 - 2 Ws 124/08 - BeckRS 2012, 3398; Senat, Beschluss vom 19. April 2017, a.a.O. m.w.N.; Fischer, a.a.O., § 67h Rdn.5), ist die Beauftragung eines Sachverständigen auch zur Vorbereitung der Entscheidung über den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung gemäß § 67g StGB grundsätzlich geboten.
  • OLG Jena, 27.01.2011 - 1 Ws 10/11

    Widerruf der Maßregelaussetzung wegen Weisungsverstoß: Erfordernis einer

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine zwingend gebotene mündliche Anhörung unterblieben ist (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 Ws 10/11 - juris Rdn. 10), etwa weil es die Strafvollstreckungskammer im Strafvollstreckungsverfahren unterlassen hat, ein erforderliches Gutachten einzuholen, und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachzuholenden Gutachten persönlich anzuhören wären (vgl. OLG Hamm, a.a.O. - juris Rdn. 15; OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 15; Senat, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 Ws 122/18 -).
  • KG, 29.05.2015 - 2 Ws 118/15

    Verfahrensverzögerung im Widerrufsverfahren bei der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Allerdings schreibt das Gesetz, wie sich aus der Verweisung des § 463 Abs. 6 Satz 1 StPO auf § 462 Abs. 2 StPO ergibt, für den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung - anders als etwa für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Auflagen- oder Weisungsverstoßes - nicht zwingend eine mündliche Anhörung vor (vgl. [zum Widerruf nach § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB] KG, Beschluss vom 29. Mai 2015 - 2 Ws 118/15 - juris Rdn. 20).
  • BVerfG, 22.01.2015 - 2 BvR 2049/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 und 2 BvR 2445/14 - juris Rdn. 28; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 2018 - 3 Ws 361/18 - juris Rdn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ws 156/18 - juris Rdn. 11).
  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Die im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung nach § 63 StGB zu stellenden erhöhten Anforderungen an die Sachaufklärung gelten auch bei der Entscheidung über den Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 12; KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 - juris Rdn. 17 und vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - juris Rdn. 29).
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 469/12

    Qualifizierung eines Bewährungswiderrufs als Strafe für einen Weisungsverstoß

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Die im Hinblick auf die potentiell lebenslange Dauer der Unterbringung nach § 63 StGB zu stellenden erhöhten Anforderungen an die Sachaufklärung gelten auch bei der Entscheidung über den Widerruf ihrer Aussetzung zur Bewährung (vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O. - juris Rdn. 12; KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 2 Ws 469/12 - juris Rdn. 17 und vom 11. Januar 2008 - 2 Ws 772/07 - juris Rdn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 und 2 BvR 2445/14 - juris Rdn. 28; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 2018 - 3 Ws 361/18 - juris Rdn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ws 156/18 - juris Rdn. 11).
  • OLG Hamm, 28.08.2018 - 3 Ws 361/18

    Widerruf; Aussetzung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus;

    Auszug aus KG, 22.07.2019 - 5 Ws 120/19
    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 22. Januar 2015 - 2 BvR 2049/13 und 2 BvR 2445/14 - juris Rdn. 28; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 2018 - 3 Ws 361/18 - juris Rdn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ws 156/18 - juris Rdn. 11).
  • KG, 23.11.2020 - 5 Ws 207/20

    Anforderungen an den Widerruf nach § 67g Abs. 2 StGB bei langjährig vollstreckter

    Eine bloß nachteilige Veränderung äußerer Umstände reicht für den Widerruf der Maßregelaussetzung zur Bewährung nicht aus (Senat, Beschlüsse vom 26. September 2018, a.a.O., und 22. Juli 2019 - 5 Ws 120/19 -).
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