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   KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11   

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https://dejure.org/2012,37107
KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11 (https://dejure.org/2012,37107)
KG, Entscheidung vom 22.08.2012 - 21 U 84/11 (https://dejure.org/2012,37107)
KG, Entscheidung vom 22. August 2012 - 21 U 84/11 (https://dejure.org/2012,37107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Sanierungsaufwendungen bei mangelhafter Abdichtung einer Tiefgaragendecke auf einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beginnt die Verjährung wegen Organisationsverschulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG zieht Mängelansprüche an sich: Kenntnis des Verwalters für Verjährungsbeginn maßgebend! (IMR 2013, 30)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Völlig unfachmännische Abdichtungsarbeiten: Wann verjähren die Mängelansprüche? (IBR 2013, 76)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 63/99

    Verzicht auf Einrede der Verjährung bei verbundenen Unternehmen

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt (vgl. BGH NJW 2001, 2716-2718) dass ein Verhandlungspartner einem Gläubiger aus dem Gesichtspunkt der culpa in contrahendo wegen böswilliger Verschleierung einer drohenden Verjährung zum Schadensersatz verpflichtet sein kann, wenn er mit dem wahren Schuldner wirtschaftlich eng verbunden ist und auf diese Weise eine Fehlvorstellung des Gläubigers hervorruft.
  • BGH, 04.12.1964 - Ib ZR 151/63
    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Wie sich aus den von der Klägerin exemplarisch zitierten Entscheidungen bereits ergibt, ist Voraussetzung für einen konkludent erklärten Schuldbeitritt stets eine vertragliche Vereinbarung mit einem entsprechenden auf Mithaft gerichteten Erklärungswillen und zwar entweder zwischen dem ursprünglichen Schuldner und dem Beitretenden oder aber zwischen dem Beitretenden und dem Gläubiger (vgl. BGH WM 1965, 361; BGH WM 1975, 916 f.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Von einer endgültige Weigerung ist nur auszugehen, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen, und es damit ausgeschlossen erscheint, daß er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen ließe (vgl. BGHZ 104, 6, 13).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Sie führt zwar unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 7.5.1991 (Az. XII ZR 146/90 zitiert nach Juris) zutreffend aus, dass sich eine auf Verjährung berufende Partei treuwidrig verhalten kann, wenn sie einen offensichtlichen Irrtum der Gegenpartei hervorruft und auf diese Weise eine Hemmung des gegen sie gerichteten Anspruchs vereitelt.
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    1.) Deswegen kann auch offen bleiben, ob die Klägerin überhaupt ihrer Darlegungslast zum Organisationsverschulden nachgekommen ist, nachdem die Beklagten die Art und Weise der Bauüberwachung substantiiert in das Verfahren eingeführt hatten (vgl. BGHZ 117, 318 ff) und vor allem, ob Ansprüche der Klägerin nicht bereits daran scheitern, dass sie die Mängel im Bereich der Abdichtungsarbeiten beseitigte, ohne im Vorhinein von den Beklagten zu 2. und 3. eine Nachbesserung im Sinne von § 634 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB a.F. zu verlangen.
  • BGH, 08.05.2008 - VII ZR 106/07

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen wegen überhöhter Massen in der

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Es ist allgemeine Ansicht in der Rechtsprechung und wird auch von der Berufung nicht in Frage gestellt, dass Kenntnis auf Seiten des Bestellers dann vorliegt, wenn die vertragswidrige Leistung aus den ihm vorliegenden Unterlagen ohne weiteres erkennen kann (vgl. u.a. BGH BauR 2008, 1303).
  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Die Regelverjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB), wobei auch in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB für den Fristbeginn am 1.1.2002 die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB vorliegen müssen (BGH, Urt. v. 15.6.2010 - XI ZR 309/09, zit. nach juris).
  • BGH, 21.12.2010 - IX ZR 199/10

    Kapitalanlagevermittlung: Rechtsscheinhaftung des sich im Internet als

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Tritt ein Unternehmen aufgrund der nach außen angezeigten Rechtsnachfolge als Schuldner einer Forderung auf, ist ihm folglich der Einwand fehlender Passivlegitimation verwehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - IX ZR 199/10, NZI 2011, 107 Rn. 7 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1991 - 19 U 60/90
    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Ebensowenig konnte hier das Gesamtverhalten der Beklagten zu 1. den Eindruck begründen, sie werde die Verträge von Dritten, also hier der Beklagten zu 2. und 3. als eigene Angelegenheit abwickeln (vgl. zu einem solchen Fall OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1991, Az. 19 U 60/90 zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 28/93

    Risseschäden: Verantwortung liegt oft bei mehreren!

    Auszug aus KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11
    Insoweit gilt es in Erinnerung zu rufen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW-RR 1995, 339 ff.) durch die Nachfristsetzung unter Ablehnungsandrohung der Schuldner nämlich noch einmal in nachhaltiger Form zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung angehalten und ihm klargemacht werden soll, daß nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Beseitigung des Mangels durch ihn abgelehnt werde.
  • LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17

    WEG versorgt Nachbar-WEG mit Heizenergie: Wer kann klagen bzw. verklagt werden?

    Sollte die frühere Verwalterin der Klägerin bei Erstellung der Abrechnungen diese Angabe tatsächlich unterlassen haben, dürfte der Klägerin jedenfalls die Kenntnis der Verwalterin von dieser Abrechnungspraxis zuzurechnen sein (KG Berlin, 21 U 84/11, juris).
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