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   KG, 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14)   

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https://dejure.org/2014,33438
KG, 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
KG, Entscheidung vom 22.08.2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
KG, Entscheidung vom 22. August 2014 - (3) 121 Ss 106/14 (67/14) (https://dejure.org/2014,33438)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB, § 315c Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 315c Abs 3 Nr 1 StGB
    Straßenverkehrsdelikte: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Annahme mehrerer Delikte unter Alkoholeinfluss; Annahme von Tatmehrheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot zum Führen eines Kfz wegen konkreter Alkoholisierung i.R.d. vorsätzlichen Tatbegehung der Trunkenheit im Verkehr

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung; ...

  • blutalkohol PDF, S. 52
  • strafrechtsiegen.de

    Trunkenheit im Straßenverkehr: Mehrere Delikte - Tatmehrheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 297
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 454/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gesundheitsgefahr:

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NZV 2014, 184; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6 mwN).

    Insgesamt gibt der geschilderte Sachverhalt zudem Anlass zu der Prüfung, ob der Angeklagte darauf vertraut hat, es werde "schon nichts passieren" (vgl. BGH NZV 2014, 184).

  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Schließlich weist der Senat darauf hin, dass das Verschlechterungsverbot einer Schuldspruchänderung zuungunsten des Angeklagten nicht entgegensteht (vgl. BGHSt 14, 5), so dass wegen des Tatkomplexes 3 eine Verurteilung wegen eines besonders schweren Falls des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 Abs. 2 Nr. 1, 52 StGB nahe liegt, wenn das Amtsgericht im neuen Rechtsgang ähnliche Feststellungen trifft.
  • BGH, 30.05.1978 - 1 StR 736/77
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Wie der Senat aufgrund der insoweit von Amts wegen gebotenen Überprüfung (vgl. etwa BGHSt 28, 48) den Strafakten entnimmt, haben die betroffenen Polizeibeamten Strafanträge gestellt, so dass der Verurteilung wegen Beleidigung kein Verfahrenshindernis entgegensteht.
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Der nach der ursprünglichen fristgemäßen Rechtsmitteleinlegung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) gegenüber dem Amtsgericht Tiergarten erklärte Übergang zur (Sprung-) Revision (§ 335 StPO) ist zulässig (vgl. Meyer-Goßner/Schmidt, StPO 57. Auflage, § 335 Rn. 10; BGH NJW 1995, 2367).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGHSt 48, 233).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    aaa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls" so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NZV 2014, 184; BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 6 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Einzelheiten zur Art der konkreten Begegnung der Fahrzeuge werden nicht mitgeteilt, weshalb sich die vom Amtsgericht weiter gebrauchte Formulierung, ohne das Ausweichen "wäre es zu einem schweren Unfall gekommen", als bloße Bewertung erweist, die einer hinreichenden Tatsachengrundlage gerade entbehrt (vgl. BGH JA 2014, 72).
  • KG, 05.04.2000 - 1 Ss 35/00
    Auszug aus KG, 22.08.2014 - 121 Ss 106/14
    Dabei liegen besondere Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters dann vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat von den durchschnittlichen gewöhnlich vorkommenden Taten gleicher Art unterscheiden oder wenn bestimmte Eigenschaften oder Verhältnisse bei dem Täter einen Unterschied gegenüber dem durchschnittlichen Täter derartiger strafbarer Handlungen begründen (vgl. KG, Beschluss vom 5. April 2000 - (4) 1 Ss 35/00 (27/00) -).
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