Rechtsprechung
   KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,84239
KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84239)
KG, Entscheidung vom 22.08.2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84239)
KG, Entscheidung vom 22. August 2019 - 20 U 156/18 (https://dejure.org/2019,84239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,84239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 668 BGB, § 681 S 2 BGB, § 3 Abs 3 S 1 VermG, § 3 Abs 4 VermG, § 30 VermG
    Anspruch auf Verzinsung des durch den Verfügungsberechtigten erlangten Verkaufserlöses in Zusammenhang mit dem Vermögensgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Substantiierung des Anspruchs auf Rückgabe bzw. Erstattung des Veräußerungserlöses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZR 295/12

    Restitution eines Hausgrundstücks: Anspruch des Restitutionsgläubigers gegen den

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Geschieht dies nicht, hat der Verfügungsberechtigte den Veräußerungserlös entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - juris; Urteil vom 08. Dezember 2017 -V ZR 296/16 Rn. 15, juris).

    c) Eine analoge Anwendung der Vorschriften §§ 681 S. 2, 668 BGB auf den vorliegenden Sachverhalt folgt auch nicht aus dem Beschluss des BGH vom 26.09.2013 - V ZR 295/12.

  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 296/16

    Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks durch den

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Geschieht dies nicht, hat der Verfügungsberechtigte den Veräußerungserlös entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZR 295/12 - juris; Urteil vom 08. Dezember 2017 -V ZR 296/16 Rn. 15, juris).

    Insoweit führte der Verfügungsberechtigte (pflichtwidrig) ein fremdes Geschäft mit der Folge, dass der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten den Veräußerungserlös nebst Zinsen auszukehren hatte (vgl. auch BGH, Urteil vom 08. Dezember 2017 V ZR 296/16 juris Rn. 13).

  • BVerwG, 18.04.2018 - 8 C 3.17

    Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich,

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Wegen der durch das VermG gesetzten Ausschlussfristen soll es für die Rechtzeitigkeit von Anmeldungen bezogen auf eine Bruchteilsrestitution nach den §§ 30, 30a VermG grundsätzlich genügen, dass eine Anmeldung der Unternehmens- oder Anteilsrestitution erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2018 - 8 C 3/17, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 22.04.2009 - 8 C 5/08, juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 09.09.2011 - 8 B 15/11, juris Rn. 4 ff.).

    Eine ansonsten erforderliche hinreichend bestimmte und individualisierbare Anmeldung des zurückverlangten Vermögenswertes wird hier ausnahmsweise nicht verlangt, weil Bruchteilsrestitutionsansprüche zur Ergänzung der Unternehmens- und Anteilsrestitution erst wenige Monate vor Ablauf der Anmeldefrist der §§ 30, 30a VermG konzipiert und geregelt wurden und noch unklar war, ob die damalige Gesetzesfassung isolierte Anteilsentschädigungen ohne gleichzeitige Unternehmensentschädigung einbezog (BVerwG, Urteil vom 18.04.2018, 8 C 3/17 mit Nachweisen zur damaligen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Wegen der durch das VermG gesetzten Ausschlussfristen soll es für die Rechtzeitigkeit von Anmeldungen bezogen auf eine Bruchteilsrestitution nach den §§ 30, 30a VermG grundsätzlich genügen, dass eine Anmeldung der Unternehmens- oder Anteilsrestitution erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2018 - 8 C 3/17, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 22.04.2009 - 8 C 5/08, juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 09.09.2011 - 8 B 15/11, juris Rn. 4 ff.).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz - VermG) in der Fassung vom 03.07.2009 macht den Verfügungsberechtigten ab der Stellung des Restitutionsantrages grundsätzlich zum Treuhänder des Berechtigten (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1994 - V ZR 177/93 - juris Rn. 9).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 205/14

    Übernahme ehemals volkseigener Grundstücke im Beitrittsgebiet in das

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Die Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in §§ 681 S. 2, 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nämlich nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, juris Rn. 21, 24; Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 juris Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - juris Rn. 15).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 92/05

    Vollstreckung und Gewahrsamsverhältnisse bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Die Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in §§ 681 S. 2, 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nämlich nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, juris Rn. 21, 24; Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 juris Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Wegen der durch das VermG gesetzten Ausschlussfristen soll es für die Rechtzeitigkeit von Anmeldungen bezogen auf eine Bruchteilsrestitution nach den §§ 30, 30a VermG grundsätzlich genügen, dass eine Anmeldung der Unternehmens- oder Anteilsrestitution erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.2018 - 8 C 3/17, juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 22.04.2009 - 8 C 5/08, juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 09.09.2011 - 8 B 15/11, juris Rn. 4 ff.).
  • BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11

    Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig

    Auszug aus KG, 22.08.2019 - 20 U 156/18
    Die Vorschriften des Auftragsrechts oder des Rechts der Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, insbesondere die Regelungen in §§ 681 S. 2, 668 BGB, können im Verhältnis des Berechtigten zu dem Verfügungsberechtigten nämlich nur dann analog angewendet werden, wenn dieses Verhältnis planwidrig lückenhaft geregelt ist und die Anwendung solcher Vorschriften dem Plan des Gesetzes entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 203/11 -, juris Rn. 21, 24; Urteil vom 17. Juli 2015 - V ZR 205/14 juris Rn. 18, 21; BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 92/05 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht