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   KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10   

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https://dejure.org/2010,21711
KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10 (https://dejure.org/2010,21711)
KG, Entscheidung vom 22.09.2010 - 14 W 63/10 (https://dejure.org/2010,21711)
KG, Entscheidung vom 22. September 2010 - 14 W 63/10 (https://dejure.org/2010,21711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 788 ZPO, § 887 Abs 1 ZPO, § 887 Abs 2 ZPO
    Kosten der Zwangsvollstreckung: Vollstreckung einer Verurteilung zur Freistellung von einer Verbindlichkeit im Wege der Ersatzvornahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Antrag eines Vollstreckungsgläubigers auf Freistellung von den Kosten für eine Ersatzvornahme gem. § 887 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 887 Abs. 1; ZPO § 887 Abs. 2
    Vollstreckung eines Freistellungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 1 W 28/03

    Zum Bestimmtheitserfordernis im Rahmen der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10
    Bei einer Klage auf Befreiung von einer auf eine Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit muss daher die Forderung des Drittgläubigers nach Grund und Höhe sowohl im Klageantrag genau bestimmt bezeichnet sein als auch in den Tenor des Urteils aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 04.10.2000, VIII ZR 109/99, NJW 2001, 155 [156]; BGH, Urteil vom 30.03.2000, IX ZR 53/99, NJW 2000, 2814 [2816]; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2003, 1 W 28/03, InVo 2004, 201; Zahn , ZfBR 2007, 627 [631] m.w.N.).

    Für den Grund muss dabei nicht nur die wirtschaftliche, sondern die rechtliche Identität der Forderung klar sein (OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2003, 1 W 28/03, InVo 2004, 201).

  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10
    Bei einer Klage auf Befreiung von einer auf eine Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit muss daher die Forderung des Drittgläubigers nach Grund und Höhe sowohl im Klageantrag genau bestimmt bezeichnet sein als auch in den Tenor des Urteils aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 04.10.2000, VIII ZR 109/99, NJW 2001, 155 [156]; BGH, Urteil vom 30.03.2000, IX ZR 53/99, NJW 2000, 2814 [2816]; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2003, 1 W 28/03, InVo 2004, 201; Zahn , ZfBR 2007, 627 [631] m.w.N.).
  • OLG München, 03.04.1998 - 11 W 1218/98

    Zulässigkeit einer Festsetzung von Kosten einer Ersatzvornahme im

    Auszug aus KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10
    Erfüllt der nach § 887 Abs. 1 ZPO ermächtigte Gläubiger die Forderung, von der er freigestellt werden will, zählt diese Zahlung nach allgemeiner Meinung zu den Kosten der Ersatzvornahme (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03.04.1998, 11 W 1218/98, NJW-RR 1998, 1769 [1770]; Kindl/Meller-Hannich/Wolf/ Kessel , Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, ZPO, 1. Auflage 2010, § 887 Rdn. 58).
  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

    Auszug aus KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10
    Bei einer Klage auf Befreiung von einer auf eine Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit muss daher die Forderung des Drittgläubigers nach Grund und Höhe sowohl im Klageantrag genau bestimmt bezeichnet sein als auch in den Tenor des Urteils aufgenommen werden (BGH, Urteil vom 04.10.2000, VIII ZR 109/99, NJW 2001, 155 [156]; BGH, Urteil vom 30.03.2000, IX ZR 53/99, NJW 2000, 2814 [2816]; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.07.2003, 1 W 28/03, InVo 2004, 201; Zahn , ZfBR 2007, 627 [631] m.w.N.).
  • KG, 13.10.1998 - 4 W 5057/98

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Vollstreckung eines auf Freistellung

    Auszug aus KG, 22.09.2010 - 14 W 63/10
    Die Freistellung von einer Verbindlichkeit kann nach h.M. im Wege der Ersatzvornahme gemäß § 887 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden (KG, Beschluss vom 13.10.1998, 4 W 5057/98, NJW-RR 1999, 793; MünchKommZPO/ Gruber , 3. Auflage 2007, § 887 Rdn. 4 m.w.N.).
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