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   KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20 - 122 Ss 75/20   

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KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20 - 122 Ss 75/20 (https://dejure.org/2020,37571)
KG, Entscheidung vom 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20 - 122 Ss 75/20 (https://dejure.org/2020,37571)
KG, Entscheidung vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - 122 Ss 75/20 (https://dejure.org/2020,37571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beiziehung der Rohmessdaten, Anspruch aus Art. 103 GG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 77 Abs 1 OWiG, § 244 Abs 2 StPO, § 25 Abs 1 StVG
    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Rüge der Ablehnung des Antrags auf Beiziehung nicht bei den Gerichtsakten befindlicher Rohmessdaten

  • bussgeldsiegen.de

    Antrag auf Beiziehung nicht bei Gerichtsakten befindlicher Rohmessdaten - rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • KG, 12.03.2019 - 3 Ws (B) 53/19

    Feststellungen zu persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Die Bemessung der Rechtsfolgen liegt grundsätzlich im Ermessen des Tatgerichts, so dass sich die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht darauf beschränkt, ob dieses von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 3 Ws (B) 53/19 -, juris m.w.N.).

    Von der Anordnung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der Sachverhalt so erheblich vom Regelfall abweicht und deswegen Ausnahmecharakter besitzt, dass die Verhängung der regelhaften Sanktionen der BKatV eine unangemessene Härte darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18

    Ablehnung eines Antrags auf Beiziehung der digitalen Messdatei und sonstiger

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Bei dem Antrag auf Beiziehung dieser Unterlagen handelt es sich um einen Beweisermittlungsantrag, dessen Ablehnung nur unter Aufklärungsgesichtspunkten (§ 244 Abs. 2 StPO) gerügt werden kann (vgl. Senat, Beschluss 10. Juni 2020 - 3 Ws (B) 124/20 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. Januar 2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 719/19 (406/19) -, BeckRS 2020, 162; BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 202 ObOWi 1955/19 - m.w.N., juris; OLG Bamberg NStZ 2018, 724).
  • KG, 01.08.2019 - 3 Ws (B) 232/19

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Außerdem ist für eine zulässige Aufklärungsrüge die konkrete und bestimmte Darlegung derjenigen Umstände und Vorgänge erforderlich, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermisste Beweiserhebung aufdrängen musste, bedeutsam sein konnten (vgl. BGH NStZ 1999, 45) und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2020 a.a.O. und 1. August 2019 - 3 Ws (B) 232/19 -, juris; KG, Beschluss vom 12. September 2018 - (2) 161 Ss 141/18 (40/18) - m.w.N.).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Die Angaben zum Messverfahren und zum Toleranzwert bilden vor dem Hintergrund des Einsatzes eines standardisierten Messverfahrens die Grundlage einer ausreichenden, nachvollziehbaren Beweiswürdigung (BGH NStZ 1993, 592).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig (ohne Bezugnahmen und Verweisungen) zu erfolgen, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Begründungsschrift ohne Rückgriff auf die Akten erschöpfend prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen - ihre Erweisbarkeit vorausgesetzt - zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 34/13 -, juris; Senat, Beschlüsse vom 14. Februar 2020 - 3 Ws (B) 6/20 - und 5. Februar 2019 - 3 Ws (B) 3/19 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2019 - 53 Ss OWi 661/19

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer mit dem System Poliscan

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    (1) Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem hier verwendeten Messgerät PoliScan FM 1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 13. März 2020 a.a.O.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2019 - (1 Z) 53 Ss-Owi 661/19 (381/19) -, BeckRS 2019, 30215), so dass sich das Tatgericht in seinen Feststellungen grundsätzlich auf die Mitteilung des verwendeten Messverfahrens, der gefahrenen Geschwindigkeit und der gewährten Toleranz beschränken kann.
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Unabhängig davon ist ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei der Ablehnung von Beweisanträgen nur dann gegeben, wenn eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und sich die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 3 Ws (B) 150/19 -, 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 -, 7. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 306/18 -, 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 22.06.2016 - 3 Ws (B) 320/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Unabhängig davon ist ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei der Ablehnung von Beweisanträgen nur dann gegeben, wenn eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und sich die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 3 Ws (B) 150/19 -, 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 -, 7. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 306/18 -, 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 06.06.2019 - 3 Ws (B) 150/19

    Ablehnung eines Beweisantrags nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Unabhängig davon ist ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör bei der Ablehnung von Beweisanträgen nur dann gegeben, wenn eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und sich die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 3 Ws (B) 150/19 -, 2. April 2019 - 3 Ws (B) 97/19 -, 7. Dezember 2018 - 3 Ws (B) 306/18 -, 17. Januar 2017 - 3 Ws (B) 16/17 -, 22. Juni 2016 - 3 Ws (B) 320/16 - und 8. Juni 2010 - 3 Ws (B) 280/10 - OLG Hamm VRS 114, 290; NZV 2006, 217).
  • KG, 24.02.2016 - 3 Ws (B) 95/16

    Absehen vom Fahrverbot wegen angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus KG, 22.09.2020 - 3 Ws (B) 182/20
    Dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine solche ganz außergewöhnliche Härte darstellen würde, die er auch nicht durch ihm zumutbare Maßnahmen abfedern kann (vgl. Senat NJW 2016, 1110 m.w.N.), ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 28.03.2017 - 4 StR 614/16

    Verfahrensrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei

  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

  • KG, 25.03.2015 - 3 Ws (B) 19/15

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei

  • KG, 05.02.2019 - 3 Ws (B) 3/19

    Erforderliches Rügevorbringen bei durch Fahrverbot drohendem Arbeitsplatzverlust

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • OLG Brandenburg, 02.01.2020 - 53 Ss OWi 719/19

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren

  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

  • KG, 27.04.2018 - 3 Ws (B) 133/18

    Bußgeldverfahren: Betroffenenrechte bei standardisiertem Messverfahren

  • KG, 06.03.2019 - 3 Ws (B) 47/19

    Tateinheit und Vorsatz bei Fahren ohne Führerschein mit hoher Geschwindigkeit

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 2 Ss OWi 81/08

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Beweisantrag; Ablehnung; Verletzung des rechtlichen

  • KG, 15.05.2017 - 3 Ws (B) 96/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 2 RBs 1/21

    Unzulässigkeit des Vorab-Antrags auf gerichtliche Entscheidung für den Fall der

    Demgemäß ist der Tatrichter zutreffend davon ausgegangen, dass vorliegend ein standardisiertes Messverfahren angewendet wurde (vgl. zu dem hier verwendeten Gerätetyp PoliScan M1 HP statt vieler: OLG Braunschweig BeckRS 2017, 160492; OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 5104; KG Berlin BeckRS 2020, 31900).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 5 RBs 94/21

    Rechtmäßige Ablehnung eines Beweisantrags bei zu erwartender Nichterweislichkeit

    Erforderlich ist nach ständiger Rechtsprechung vielmehr, dass der Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt wird und die Ablehnung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 02. Juli 2002 - 3 Ss OWi 159/02 -, Rn. 7 - 11, juris und Beschluss vom 10.03.1999 - 4 Ss OWi 634/99 - m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2020 - III-1 RBs 337/20 -, Rn. 15, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.12.2020 - 201 ObOWi 1471/20 -, Rn. 5, juris; KG Berlin, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, Rn. 9, juris).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör ist bei der Ablehnung von Beweisanträgen nur dann gegeben, wenn eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung erfolgt und sich die Zurückweisung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken aufgrund besonderer Umstände als nicht mehr verständlich und daher willkürlich darstellt (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; Senat, Beschluss vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, juris m.w.N.; OLG Hamm NZV 2008, 417).

    Voraussetzung ist, dass das Gerät von seinem Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller herausgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (vgl. BGH MDR 1993, 1107; Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 - und vom 22. September 2020 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2021 - 2 RBs 145/21

    Sind nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserscanner PoliScan die bei der

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laserscanner PoliScan um ein standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. zu dem hier verwendeten Gerätetyp PoliScan M1 HP: OLG Braunschweig BeckRS 2017, 160492; OLG Zweibrücken BeckRS 2020, 5104; KG Berlin BeckRS 2020, 31900).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    a) Will ein Angeklagter die Verletzung von Verfahrensrecht rügen, muss er die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen - ohne Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze - so vortragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Rechtsmittelbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (std. Rspr., vgl. nur BGH StraFo 2019, 243; NStZ-RR 2018, 153; 2007, 166; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, juris und 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - beide juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 344 Rdn 21; § 345 Rdn. 14; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 344 Rdn.114, 117).
  • KG, 15.12.2021 - 3 Ws (B) 304/21

    Ruhen der Verfolgungsverjährung aufgrund eines Abwesenheitsurteils selbst bei

    Voraussetzung ist, dass das Gerät von seinem Bedienungspersonal standardmäßig, das heißt in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller herausgegebenen Bedienungsanleitung verwendet wurde und sich keine Anhaltspunkte für Fehlerquellen ergeben haben (vgl. BGH MDR 1993, 1107; Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - 3 Ws (B) 35/21 - und vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, juris).
  • KG, 24.03.2022 - 3 Ws (B) 53/22

    Reduzierte Sachverhaltsaufklärungspflicht des Tatgerichts bei einer Messung der

    Das Tatgericht darf bei einer mit einem standardisierten Messverfahren erfolgten Messung ohne weitergehende Beweiserhebung (bei Toleranzabzug, sofern erforderlich) von der Richtigkeit des ermittelten Messwerts ausgehen (BGH a.a.O.; Senat, Beschlüsse vom 23. August 2021 a.a.O. und vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 6. Juli 2020 - 202 ObOWi 682/20 -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    a) Will ein Angeklagter die Verletzung von Verfahrensrecht rügen, muss er die auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen - ohne Verweise auf andere Schriftstücke, insbesondere Anlagen, Aktenbestandteile oder Schriftsätze - so vortragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Rechtsmittelbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (std. Rspr., vgl. nur BGH StraFo 2019, 243; NStZ-RR 2018, 153; 2007, 166; Senat, Beschlüsse vom 5. Januar 2021 - 3 Ws (B) 330/20 -, juris und 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - beide juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 64. Aufl., § 344 Rdn 21; § 345 Rdn. 14; Knauer/Kudlich in MüKo-StPO, § 344 Rdn.114, 117).
  • KG, 02.01.2023 - 3 Ws (B) 333/22

    Analoge Anwendung des Zulassungsgrunds der Verletzung rechtlichen Gehörs auf

    Dieser Verfahrensgrundsatz unterfällt aber nicht dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (ständige Rechtsprechung des Senats, ZfSch 2018, 47 [= StraFo 2018, 383]; Beschlüsse vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - [jurisPR-VerkR 3/2021 m. Anm. Krenberger], vom 3. Juni 2021 - 3 Ws (B) 148/21 - [juris] und vom 11. August 2022 - 3 Ws (B) 200/22 - BVerfGE 63, 45 [Spurenakten]; BGHSt 30, 131 [Spurenakten]; OLG Bremen NStZ 2021, 114; OLG Koblenz NZV 2021, 201; BayObLG DAR 2021, 104; Cierniak, zfs 2012, 664 [670]; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2), und auch eine analoge Anwendung des § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ermöglicht keine Zulassung der Rechtsbeschwerde (vgl. Senat VRS 134, 48; ZfSch 2018, 472 [= StraFo 2018, 383 = NJW-Spezial 2018, 491]; 2021, 288; VRR 2019, Nr. 10, 17 [Volltext bei juris] und Beschlüsse vom 3. Juni 2021 - 3 Ws (B) 148/21 - BayObLG NZV 1996, 44; OLG Braunschweig, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - Ss (OWiZ) 140/11 - [juris]; OLG Saarbrücken SVR 2018, 155 [Volltext bei juris]; Hadamitzky in KK-OWiG 5. Aufl., § 80 Rn. 40; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 80 Rn. 8; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2; offen: Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 80 Rn. 16e [analoge Anwendung "erscheint vertretbar"] unter Hinweis auf BVerfGE 92, 191; GA 1996, 180; NJW 1993, 2167; a. A. OLG Rostock, Beschl. vom 13. Juli 2016 - 21 Ss OWi 103/16 (Z) - [offenkundiges redaktionelles Versehen bei Abfassung der Urteilsformel] [juris]).
  • KG, 10.01.2022 - 3 Ws (B) 310/21

    Verspätete Richterablehnung wird durch Anhörungsrüge nicht zulässig

    bb) Auch die als überraschend und unvertretbar beanstandete Auffassung des Senats, "dass sich die Informations- und Einsichtsrechte nicht aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ableiten", entspricht der gefestigten und vielfach veröffentlichten Auffassung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 27. April 2018 - 3 Ws (B) 133/18 - [juris], vom 22. September 2020 - 3 Ws (B) 182/20 - [juris m. Anm. Krenberger] und vom 3. Juni 2021 - 3 Ws (B) 148/21 - [juris]), der sonstigen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 63, 45 [Spurenakten]; BGHSt 30, 131 [Spurenakten]; OLG Bremen NStZ 2021, 114; OLG Koblenz NZV 2021, 201; BayObLG DAR 2021, 104) und der Rechtsliteratur (vgl. nur Cierniak, zfs 2012, 664 [670]; Cierniak/Niehaus, DAR 2014, 2).
  • KG, 11.08.2022 - 3 Ws (B) 200/22

    Analoge Erweiterung des Zulassungsgrundes nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG

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