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   KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19   

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https://dejure.org/2019,55522
KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
KG, Entscheidung vom 22.10.2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 5 U 2/19 (https://dejure.org/2019,55522)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nimm2-Bonbons - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Art. 34 Abs. 2 Lebensmittelinformationsverordnung durch Vitamin- und Nährwerttabelle wenn Vitamine vor Fett und Zucker genannt werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Deklaration von Nährwerten auf Nimm2-Verpackung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Angaben zu Fett und Zucker gehören nach oben links!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Reihenfolge von Nährwertangaben auf Bonbonverpackung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Darstellung der Vitamin- und Nährwerttabellen auf Verpackung von "nimm2"-Bonbons unzulässig - In Lebensmittelinformationsverordnung festgelegte Reihenfolge der Nährwert- und Vitaminangaben ist bindend

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Darüber hinaus ist die Spürbarkeit bei Verstößen gegen Vorschriften, die - wie hier - dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, ohnehin zu vermuten (KG, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17 -, Rn. 36, juris).
  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Eine Norm regelt das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer, wenn sie einen Wettbewerbsbezug in der Form aufweist, dass sie die wettbewerblichen Belange der als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in Betracht kommenden Personen schützt (BGH, Urteil vom 27. April 2017 - I ZR 215/15 -, Rn. 20, juris - Aufzeichnungspflicht).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Auszug aus KG, 22.10.2019 - 5 U 2/19
    Danach stellt Art. 34 Abs. 1 und 2 LMIV als verbraucherschützende Norm eine Marktverhaltensregel dar (vgl. zu Vorschriften der LMIV über Produktkennzeichnungen Senat, Beschluss vom 11. September 2018 - 5 W 176/18 -, Seite 10, den Parteien vom Landgericht in Kopie übersandt; sowie zu den lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 7 Abs. 2 LMKV, § 5 Abs. 7 NKV: BGH, Urteil vom 22. November 2012 - I ZR 72/11 -, Rn. 19, juris - Barilla).
  • LG München I, 28.07.2023 - 37 O 14809/22

    Unzulässige Verpackungsangaben zum Proteingehalt eines Lebensmittels

    Die Spürbarkeit bei Verstößen gegen Vorschriften, die, wie die LMIV, dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher dienen, ist im Übrigen ohnehin zu vermuten (KG GRUR 2019, 119, beck-online; KG LMuR 2020, 74, beck-online).
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