Rechtsprechung
KG, 22.11.2004 - 8 U 109/04 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 535 BGB, § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 640 Abs 1 BGB, § 12 Abs 1 VOB/B
Gewerberaummiete: Mietzahlungs- und Übernahmepflicht ab "Fertigstellung" vermieterseits übernommener Sanierungsarbeiten; Verneinung einer Mieterpflicht zur Bürgschaftsgestellung vor Eintritt der Mietzahlungspflicht - Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung einer qualifizierten Schriftformklausel; Begriff der "Fertigstellung"; Verpflichtung des Mieters zur Übernahme einer unfertigen Mietsache; Kündigungsrecht des Vermieters aus wichtigem Grund wegen Nichtleistung der vereinbarten Sicherheit vor Übergabe der Miet- ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vereinbarung der Mietzahlungspflicht ab "Fertigstellung"
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Mietzahlungspflicht bei Erstbezug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Mietzinszahlungspflicht bei Vereinbarung eines "Fertigstellungstermins"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlreiche Mängel: Mieter muss Objekt nicht übernehmen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietrecht - Ab wann Miete zahlen?
- advogarant.de (Kurzinformation)
"Abnahme" ist nicht gleich "Fertigstellung"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wann sind Gewerberäume "fertiggestellt"? - Erst, wenn ihr "Zustand eine sofortige Benutzung zulässt"
Besprechungen u.ä.
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Zahlungsansprüche von Mieter und Vermieter nach unvollständiger Sanierung des Mietobjekts" von RA Prof. Dr. Horst Zank, original erschienen in: NJ 2005, 221 - 222.
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.03.2004 - 29 O 472/03
- KG, 22.11.2004 - 8 U 109/04
- BGH, 21.03.2007 - XII ZR 255/04
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 946
- NJ 2005, 221
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.