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   KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04   

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https://dejure.org/2005,2053
KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
KG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 12 U 37/04 (https://dejure.org/2005,2053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der hinreichenden Darlegung des Unfallhergangs; Unabhängigkeit der Darlegungspflicht vom Grad der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Vorbringens; Anerkenntnis des Versicherungsnehmers als ein starkes Indiz für das Bestehen einer Haftungslage

  • Judicialis

    PflVersG § 3 Nr. 7 S. 3; ; VVG § 154 Abs. 2; ; VVG § 158 g Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an hinreichende Darlegung des Unfallhergangs - schriftliches Schuldanerkenntnis des Fahrers am Unfallort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Klagevortrag

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ein Anerkenntnis eines Unfallbeteiligten kann ein starkes Indiz für das Bestehen einer Haftungslage sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung - Schuldanerkenntnis am Unfallort

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 376
  • VersR 2006, 1126
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, ist nicht erforderlich, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind (BGH, BGH-Report 2005, 1474 f.).

    Es ist nicht Zweck der Substantiierungslast, den Gegner in die Lage zu versetzen, möglichst eingehend zu erwidern (BGH, BGH-Report 2005, 1474 f.).

  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 345/97

    Darlegungs- und Substantiierungslast einer Partei

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist andererseits nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1998, 1409).
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Soweit ein Gericht derartige Angaben für die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Begründung für erforderlich hält, kann es sie im Rahmen der durchzuführenden Beweisaufnahme erfragen (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht (BGH NJW 1991, 2707, 2709).
  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 304/79

    Rechtskraft der Abweisung der Direktklage gegen den Haftpflichtversicherer;

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Denn §§ 3 Nr. 7 Satz 3 Pflichtversicherungsgesetz i. V. m. §§ 154 Abs. 2, 158 g Abs. 2 VVG sprechen einem solchen "Anerkenntnis" materiell-rechtliche Wirkungen für den Direktanspruch gegen den Versicherer ab (BGH NJW 1982, 996 f.; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 781 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04
    Die Angabe näherer Einzelheiten ist andererseits nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360; NJW-RR 1998, 1409).
  • OLG Brandenburg, 12.11.2015 - 12 U 176/13

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis: Maßnahmeprotokoll zu einem Wasserschaden

    Ein tatsächliches Anerkenntnis stellt ein Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst mit der Folge dar, dass der Adressat von der Notwendigkeit, die von der Erklärung erfassten Behauptungen nachweisen zu müssen, zunächst entbunden ist; stattdessen hat der Erklärende den Nachweis der Unrichtigkeit der anerkannten Tatsachen zu erbringen (BGH NJW 2009, S. 580; WM 2003, S. 1421; VersR 1984, a. a. O.; KG VersR 2006, S. 1126).
  • OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 164/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Tatsächliches Schuldanerkenntnis;

    Ein tatsächliches Anerkenntnis stellt ein Zeugnis des Erklärenden gegen sich selbst mit der Folge dar, dass der Adressat von der Notwendigkeit, die von der Erklärung erfassten Behauptungen nachweisen zu müssen, zunächst entbunden ist; stattdessen hat der Erklärende den Nachweis der Unrichtigkeit der anerkannten Tatsachen zu erbringen (BGH NJW 2009, S. 580 ; WM 2003, S. 1421 ; VersR 1984, a. a. O.; KG VersR 2006, S. 1126 ).
  • LG Berlin, 11.02.2009 - 58 O 180/07
    Bereits allein die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen sind ein so werthaltiges Indiz, dass sie den Schluss auf erhebliche Wahrscheinlichkeit eines manipulierten Unfalls rechtfertigen (vgl. hierzu KG, Beschluss v. 25.10.2006 - 12 U 74/06 ; KG, Urteil v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00 ; KG, Urteil v. 22.12.2005 - 12 U 37/04 ; KG, Urteil v. 06.06.2002 - 12 U 9189/00 ).
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