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   KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05   

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KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05 (https://dejure.org/2006,4075)
KG, Entscheidung vom 22.12.2006 - 24 W 126/05 (https://dejure.org/2006,4075)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 24 W 126/05 (https://dejure.org/2006,4075)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt und Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum" nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Bezeichnung eines Raumes als "nicht Wohnzwecken dienender Raum"; Bestimmung der Zulässigkeit einer bestimmten Nutzung nach dem Rechtsgedanken des § 15 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Inhalt der Zweckbestimmung "Teileigentum"; Grenzen des Vertrauensschutzes des teilungserklärungswidrigen Nutzers von Sondereigentum; Arztpraxis; Aufrechnung mit unzulässiger Nutzung

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 3; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 2; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhalt der Zweckbestimmung "Teileigentum" - Grenzen des Vertrauensschutzes des teilungserklärungswidrigen Nutzers von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Raum als "nicht Wohnzwecken dienender Raum" festgesetzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 604
  • ZMR 2007, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Für die weitergehende Frage, ob eine bestimmte Nutzung, nämlich vorliegend als Arztpraxis, zulässig ist, sind - neben etwaigen Regelungen in der Teilungserklärung - nach den in § 15 Abs. 2 WEG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken auch Lage und Beschaffenheit des Raumes von Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 1994, 222 Rdnrn. 9, 10 nach juris; BayObLG FGPrax 1996, 57, Rdnr. 12 nach juris).

    Die Antragsgegnerin kann sich insoweit auch nicht auf den von ihr in Bezug genommenen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 13.01.1994 (WuM 1994, 222 - 2 Z BR 130/93 -) stützen.

  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Für die weitergehende Frage, ob eine bestimmte Nutzung, nämlich vorliegend als Arztpraxis, zulässig ist, sind - neben etwaigen Regelungen in der Teilungserklärung - nach den in § 15 Abs. 2 WEG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken auch Lage und Beschaffenheit des Raumes von Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 1994, 222 Rdnrn. 9, 10 nach juris; BayObLG FGPrax 1996, 57, Rdnr. 12 nach juris).

    Aus der Einreihung in die weiteren zur Wohnung Nr. 6 gehörenden Nebenräumlichkeiten, nämlich Abstellraum, Vorraum, Balkon und Keller, ergibt sich vielmehr, dass es sich - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - bei dem nicht Wohnzwecken dienenden Raum im Dachgeschoss um einen zwar zur Wohnung gehörigen, aber nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten, sondern nur mit der Wohnnutzung der Wohnung im Zusammenhang stehenden, untergeordneten Zwecken dienenden Raum handelt, etwa einen weiteren Abstellraum oder - da nicht hierauf beschränkt - einen Hobbyraum oder eine Werkstatt (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 57, a. a. O., Rdnrn. 12 bis 15 mit ausdrücklicher Verneinung einer gewerblichen Nutzung von "nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen").

  • KG, 17.12.1997 - 24 W 3797/97

    Keine Umw andlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Die mit dem Beschluss zu TOP 3a der Eigentümerversammlung vom 09.05.1996 beabsichtigte Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum erfordert gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG nicht nur eine - nicht vorliegende - Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung, § 925 Abs. 1 BGB, sondern die - ebenfalls nicht vorliegende - Eintragung im Grundbuch (KG NZM 1998, 581, 582).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 66/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Dass damit keine - in der genannten Entscheidung auch gar nicht erwähnte - gewerbliche oder freiberufliche Nutzung gemeint war, ergibt sich daraus, dass sich das Bayerische Oberste Landesgericht unmittelbar am Ende der zitierten Passage auf eine frühere Entscheidung desselben Senats (nämlich BayObLG WuM 1992, 704 - 2 Z BR 66/92 -) bezieht.
  • BayObLG, 24.09.1998 - 2Z BR 52/98

    Nutzung der zu einem Teileigentum gehörenden, in der im Grundbuch eingetragenen

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Lediglich am Rande weist der Senat darauf hin, dass das Bayerische Oberste Landesgericht in der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung vom 24.09.1998 (NZM 1999, 80) bezüglich eines nach der dortigen Teilungserklärung nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes im Dachgeschoss, welcher nach dem Aufteilungsplan als "Trockenraum" bezeichnet war, lediglich ausgeführt hat, dass sich aus dieser Bezeichnung keine gegenüber der Zweckbestimmung der Teilungserklärung eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit ergibt, da der Bezeichnung im Aufteilungsplan gegenüber der Teilungserklärung grundsätzlich kein Vorrang zukommt und sie nicht zu einer weiteren Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten führt; im Übrigen hat das Bayerische Oberste Landesgericht in der genannten Entscheidung entsprechend dem oben zu 1.a. Dargestellten vertreten, dass die Räume zwar nicht zu Wohnzwecken, aber grundsätzlich zu jedem anderen beliebigen Zweck genutzt werden dürfen, wobei für die weitergehende Frage, ob eine bestimmte Nutzung zulässig ist, neben etwaigen Regelungen in der Teilungserklärung nach den in § 15 Abs. 2 WEG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken auch Lage und Beschaffenheit des Raumes von Bedeutung sind.
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    c. Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 13/95
    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Bezogen auf die Nutzung des in § 2 Nr. 6 der Teilungserklärung genannten Raumes im Dachgeschoss bedeutet dies, dass der etwaige Vertrauensschutz der Antragsgegnerin nur dahin gehen kann, dass sie bei gleichbleibenden Umständen die bisherige Nutzung im bisherigen Umfang fortsetzen kann (OLG Köln NJW-RR 1995, 851, 852).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Ein Beschluss (sogenannter Zitterbeschluss), der eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer als Regelung auf Dauer ändern oder aufheben will, ist nach den Strukturen des Wohnungseigentumsgesetzes nichtig, da hierfür keine Beschlusskompetenz besteht (Elzer, a. a. O., § 10 Rdnr. 110; Merle in Bärmann/Pick/Merle, a. a. O., § 23 Rdnr. 143f; BGH NJW 2000, 3500, Rdnr, 13 nach juris).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

  • LG München I, 12.05.2016 - 36 S 6246/15

    Zulässigkeit der Wohnnutzung nach Abriss und Neuerrichtung einer

    Wird, wie hier, keine weitere, nähere Zweckbestimmung getroffen, kann sich eine Beschränkung allenfalls aus Charakter und baulicher Gestaltung der Anlage (Spielbauer/Then, WEG, 2. Auflage, § 14, Rdnr. 23; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 13, 38) bzw. Lage und Beschaffenheit der Räume (KG, ZMR 2007, 299 ff.) ergeben.
  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Zudem muss sich der Schuldner auch tatsächlich darauf eingerichtet haben, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05, ZMR 2007, 299, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • OLG München, 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

    Wohnungsgrundbuch: Zustimmungserfordernis des Grundpfandrechtsgläubigers zur

    a) Die Kennzeichnung als Wohnungs- oder Teileigentum (§ 1 Abs. 1 WEG) stellt sich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 15 Abs. 1 WEG dar (BayObLG FGPrax 2005, 11; KG ZMR 2007, 299; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vanden- houten WEG 10. Aufl. § 1 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 20 W 111/14

    Grundbuch: Eintragung eines Amtswiderspruchs

    Die sich aus den gesetzlichen Definitionen in § 1 Abs. 2 und 3 WEG ergebende unterschiedliche Rechtsnatur von Wohnungseigentum und Teileigentum beinhaltet nach absolut herrschender Auffassung bereits mindestens eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, die als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 2 WEG jedenfalls nur mit Zustimmung sämtlicher Eigentümer inhaltlich geändert und in das Grundbuch eingetragen werden kann (vgl. KG ZMR 2007, 299; OLG Hamm NZM 2007, 294; BGH NJW-RR 2012, 1036; BayObLG NJW-RR 2001, 1163; OLG Hamburg ZMR 2000, 627; OLG München, Beschluss vom 25.8.2011 - 34Wx 169/11 - dok.
  • OLG Koblenz, 06.09.2012 - 1 U 1097/11

    Haftung des Notars wegen unwirksamer Bildung von Wohnungseigentum

    Dass eine dementsprechende Inhaltsänderung hier der Vereinbarung aller Miteigentümer (§§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 und 3 WEG ) oder eines gleichlaufenden sachenrechtlichen Veränderungsaktes (§§ 873, 877 BGB ) bedurft hätte (vgl. KG ZWE 2007, 201; 2011, 84 Tz. 13; BayObLG NZM 2005, 263 Tz. 31; Hügel in: Bamberger/Roth, BGB , 3. Auflage 2012, § 1 WEG Rn. 6; ders. ZWE 2008, 120 ff.), ziehen auch die Beklagten nicht in Zweifel.
  • LG Karlsruhe, 21.07.2009 - 11 S 9/09

    Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs

    a) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05 - juris - Tz. 6) liegt in der die gesetzliche Beschreibung des Teileigentums (§ 1 Abs. 3 WEG) wiederholenden Bezeichnung eines Raumes in der Teilungserklärung als "nicht Wohnzwecken dienender Raum" eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter des Inhalts, dass der Raum zwar nicht zu Wohnzwecken, wohl aber grundsätzlich zu jedem anderen beliebigen Zweck genutzt werden darf.
  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

    Zwar könnte der Anspruch kann nach allgemeinen Regeln verwirkt sein (KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05; OLG Köln, ZMR 1998, 111; BayObLG, WuM 1998, 49; ZWE 2002, 36; OLG Celle, OLGR Celle 2004), aber die Verwirkung setzte voraus, dass seit der erstmaligen Möglichkeit, das Recht geltend zu machen, längere Zeit verstrichen wäre.
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