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   KG, 22.12.2009 - 23 U 180/09   

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https://dejure.org/2009,16127
KG, 22.12.2009 - 23 U 180/09 (https://dejure.org/2009,16127)
KG, Entscheidung vom 22.12.2009 - 23 U 180/09 (https://dejure.org/2009,16127)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 23 U 180/09 (https://dejure.org/2009,16127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Abgrenzung der Zuständigkeit von allgemeinem Zivil- und Kartellsenat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 91; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 37
    Entscheidung über die Abgrenzung der Zuständigkeit von allgemeinem Zivil- und Kartellsenat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - U (Kart) 47/01

    Bindungswirkung eines Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation

    Auszug aus KG, 22.12.2009 - 23 U 180/09
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Klägerin dem Landgericht folgend erwidert, die Bestimmungen der §§ 19, 20 GWB durch die §§ 14 b ff AEG verdrängt werden (vgl. auch BeckAEG-Komm/Gerstner, § 14 b, Rdnr. 24) und ob der Einwand der Beklagten angesichts einer möglicherweise abschließenden Regelung im AEG überhaupt vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann (ablehnend LG Berlin WuW/E DE-R 2561 unter Berufung auf BGH NJW 2007, 3344; vgl. zum PostG LG Köln - 28 (Kart) 288/05 - Urt. v. 03.8.2005; zum TKG OLG Düsseldorf MMR 2002, 316).
  • BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04

    Keine Inhaltskontrolle bei Klauseln für Netzzugangsgewährung

    Auszug aus KG, 22.12.2009 - 23 U 180/09
    Hier kann dahingestellt bleiben, ob, wie die Klägerin dem Landgericht folgend erwidert, die Bestimmungen der §§ 19, 20 GWB durch die §§ 14 b ff AEG verdrängt werden (vgl. auch BeckAEG-Komm/Gerstner, § 14 b, Rdnr. 24) und ob der Einwand der Beklagten angesichts einer möglicherweise abschließenden Regelung im AEG überhaupt vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann (ablehnend LG Berlin WuW/E DE-R 2561 unter Berufung auf BGH NJW 2007, 3344; vgl. zum PostG LG Köln - 28 (Kart) 288/05 - Urt. v. 03.8.2005; zum TKG OLG Düsseldorf MMR 2002, 316).
  • OLG Köln, 25.09.2012 - 7 U 89/11

    Funktionelle Zuständigkeit des Kartellsenats für einen Rechtsstreit um die Höhe

    Auch wenn das Landgericht nicht als Kartellgericht entschieden hat, hat das Berufungsgericht daher von Amts wegen seine Zuständigkeit erneut zu prüfen, weil bei Anwendbarkeit des § 87 GWB nach §§ 91, 92, 95 GWB ohne Rücksicht auf die vom Gericht der ersten Instanz angenommene Zuständigkeit die ausschließliche Zuständigkeit des Kartellsenates gegeben ist (OLG Köln, Urt. v. 14.8.2008 - 12 U 87/07 - Rz. 47 ff; OLG Hamm, Urt. v. 20.10.1999 - 13 U 66/99 - ; KG Berlin, Urt. v. 22.12.2009 - 23 U 180/09 - Langen/Bunte, Komm. zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 11. Aufl. 2010, § 91 Rz. 4).
  • OLG Koblenz, 16.02.2011 - 1 U 740/10

    Ausschließliche Zuständigkeit: Abgabe eines Rechtsstreits an den Kartellsenat

    Über den Antrag der Klägerin, den Rechtsstreit an den Kartellsenat zu verweisen, ist in entsprechender Anwendung der §§ 36 Abs. 1 Nr. 6, 37 ZPO zu entscheiden (s. auch: KG Berlin, GRUR-RR 2010, 120).
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