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   KG, 22.12.2017 - 6 U 81/17   

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https://dejure.org/2017,52081
KG, 22.12.2017 - 6 U 81/17 (https://dejure.org/2017,52081)
KG, Entscheidung vom 22.12.2017 - 6 U 81/17 (https://dejure.org/2017,52081)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 6 U 81/17 (https://dejure.org/2017,52081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 VVG, §§ 1 ff VVG, § 4 Nr 1 ReiseAVB, § 5 Nr 3 ReiseAVB, § 5 Nr 8 ReiseAVB
    Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: Nachweis einer "unerwartet schweren Erkrankung" bei Nichtantritt einer Kreuzfahrtreise wegen einer Panikattacke eines mitreisenden Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 19.10.2022 - IV ZR 185/20

    Wirksamkeit der Formulierung "unerwartete und schwere" Erkrankung in den

    Vertragszweckorientiert wird er davon ausgehen, dass das Vorliegen einer "schweren" Erkrankung nicht allein vom Ausmaß der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen abhängt, sondern auch davon, welche Auswirkungen diese Beeinträchtigungen - aus der objektiven Sicht eines verständigen Dritten - auf die Durchführung einer Reise wie der versicherten haben (vgl. KG Berlin r+s 2018, 148 Rn. 11; OLG Koblenz NJW-RR 2010, 762 unter II [juris Rn. 30]; LG München I r+s 2003, 421, 422 [juris Rn. 5]; LG München I NJW-RR 2001, 529 unter 2 a; Looschelders/Pohlmann/Benzenberg, VVG 3. Aufl. Anhang N Rn. 115; Roth in Tonner/Bergmann/Blankenburg, Reiserecht 2. Aufl. § 7 Rn. 32; Prölss/Martin/Dörner, VVG 31. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 11; Staudinger/Staudinger BGB (2016) § 651i Rn. 76; ders. in Staudinger/Halm/Wendt, Fachanwaltskommentar Versicherungsrecht 2. Aufl. 2 VB-Reiserücktritt 2008 - Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 15; van Bühren/Richter/Richter, Reiseversicherung 4. Aufl. VBRR 2008/2018 Abs. 2 Ziff. 2 VB-Reiserücktritt Versicherte Ereignisse und Risikopersonen Rn. 42; van Bühren, MDR 2015, 369, 371; Höra/Steinbeck, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 30 Rn. 45; Gebert/Steinbeck in Thume/de la Motte/Ehlers, Transportversicherungsrecht 2. Aufl. Teil 8 Rn. 73; Pietsch, DAR 2013, 608, 609).
  • LG Potsdam, 25.03.2020 - 2 S 27/18

    Kein ausreichender Nachweis einer schweren Erkrankung

    Eine schwere Erkrankung im Sinne der Versicherungsbedingungen entfällt auch dann, wenn durch zumutbare therapeutische Maßnahmen oder eigenes Verhalten rechtzeitige Heilung zu erreichen ist oder wenn die Krankheitsbeschwerden sich soweit mindern lassen, dass eine Reise wieder zumutbar wird (KG, Urteil vom 22.12.2017 - 6 U 81/17).
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