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   KG, 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07)   

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https://dejure.org/2008,22113
KG, 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
KG, Entscheidung vom 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) (https://dejure.org/2008,22113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung durch die Stellung als beruflicher Kader und Verantwortlicher eines führenden Funktionärskörpers einer terroristischen Vereinigung; Einstufung des führenden Funktionärskörpers der Arbeiterpartei Kurdistans ...

  • Judicialis

    StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 129a; ; StGB i.d.F. vom 10. März 1987 § 129 a Abs. 1 Nr. 3; ; StGB i.d.F. vom 22. Dezember 2003 § 129 a Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Damit sind die nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. die Nachweise bei BGH NJW 2008, 86, 87) erforderlichen Voraussetzungen einer Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB erfüllt.

    Dieses Erfordernis ist in der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 86, 87; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07 - ) dahin konkretisiert worden, dass die von der Vereinigung begangenen oder beabsichtigten Straftaten im Sinne einer realistischen Möglichkeit des Schadenseintritts geeignet sein müssen, gerade solche Nachteile herbeizuführen, wie sie nach dem subjektiven Tatbestandsmerkmal angestrebt waren, also die Bevölkerung oder einen größeren Teil der Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, eine Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates erheblich zu beeinträchtigen.

  • OLG Celle, 11.10.2006 - 2 StE 3/06

    PKK-Prozess: 3 Jahre Haft für den Angeklagten

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Im Wege des Selbstleseverfahrens eingeführt worden sind die Urteile des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 5. Dezember 1996 - 2 StE 5/96 -, des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. August 1997 - 2 StE 3/95 -, des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2. September 1997 - 2 StE 1/96 -, des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. November 1997 - 2 StE 7/96 -, des Oberlandesgerichts Celle vom 12. November 1997 - 2 StE 1/97 -, des Kammergerichts vom 1. August 2000 - 2 StE 1/00 - und des Oberlandesgerichts Celle vom 11. Oktober 2006 - 2 StE 3/06 -.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Auszug aus KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07
    Dieses Erfordernis ist in der jüngst ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 86, 87; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07 - ) dahin konkretisiert worden, dass die von der Vereinigung begangenen oder beabsichtigten Straftaten im Sinne einer realistischen Möglichkeit des Schadenseintritts geeignet sein müssen, gerade solche Nachteile herbeizuführen, wie sie nach dem subjektiven Tatbestandsmerkmal angestrebt waren, also die Bevölkerung oder einen größeren Teil der Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, eine Behörde rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen des Staates erheblich zu beeinträchtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2013 - 8 A 5118/05

    Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter und der Zuerkennung der

    vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 1997, S. 225 ff.; Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz an das VG Ansbach vom 10. Mai 1999; ferner zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 179/10 -, BGHSt 56, 28 (juris Rn. 33 ff.); S. a. OVG NRW, Urteil vom 27. Juni 2000 - 8 A 609/00 -, NVwZ-RR 2001, 137 (juris Rn. 35 ff.); KG Berlin, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 30 ff.; mit derselben Bewertung Schlesw.-Holst.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11

    Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung

    Ihre Handlungen weisen aufgrund ihrer langjährigen und auch in dem hier relevanten Zeitraum bis 1999 geübten gewalttätigen Vorgehensweise in mehreren europäischen Staaten (vgl. nur zur Gewaltausübung in der Bundesrepublik OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.06.2000 - 8 A 609/00 -, InfAuslR 2001, 29 ff., Juris Rn. 35 ff.; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), Juris Rn. 30 ff.) eine internationale Dimension auf, die Voraussetzung für den Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung für Repräsentanten nichtstaatlicher Akteure ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 07.07.2011 - 10 C 26.10 und 10 C 27.10 -, a.a.O., Rn. 28 bzw. 22).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung - wie auch im Falle des Klägers - die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    Dass die strafgerichtliche Rechtsprechung die PKK (einschließlich ihrer Nachfolgeorganisationen), soweit sie im Bundesgebiet agiert, mit Blick auf ihre politisch-strategische Neuausrichtung nicht mehr als terroristische Vereinigung ansieht und sogar die Einordnung als kriminelle Vereinigung nur noch in Bezug auf den engeren Führungszirkel bejaht (vgl. BGH, Urt. v. 21.10.2004 - 3 StR 94/04 - NJW 2005, 80; KG Berlin, Urt. v. 23.01.2008 - 2 StE 6/07- 6 - juris - OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 10.04.2008 - 5 - 2 StE 8/06 - 6 -1/07), ändert hieran nichts (a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • BGH, 13.12.2018 - AK 45/18

    PKK-Unterstützung bei Beteiligung eines Mitglieds an Straftat

    Nachdem sie Anfang der 1990er Jahre vielzählige Terroranschläge in Deutschland begangen hatte, stellte sie ihre Gewaltaktionen in Westeuropa im August 1996 ein, weil die Führung der Organisation erkannt hatte, dass die terroristischen Aktivitäten nicht geeignet waren, Sympathien für den kurdischen Befreiungskampf in der Türkei zu gewinnen und deshalb den Zielen der Vereinigung schadeten (vgl. etwa KG, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 234; OLG Celle, Urteil vom 23. März 2018 - 5 OJs 1/17, UA S. 33 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 15.11.2018 - AK 46/18
    Nachdem sie Anfang der 1990er Jahre vielzählige Terroranschläge in Deutschland begangen hatte, stellte sie ihre Gewaltaktionen in Westeuropa im August 1996 ein, weil die Führung der Organisation erkannt hatte, dass die terroristischen Aktivitäten nicht geeignet waren, Sympathien für den kurdischen Befreiungskampf in der Türkei zu gewinnen und deshalb den Zielen der Vereinigung schadeten (vgl. etwa KG, Urteil vom 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07), juris Rn. 234; OLG Celle, Urteil vom 23. März 2018 - 5 OJs 1/17, UA S. 33 - nicht veröffentlicht).
  • VG München, 16.02.2009 - M 25 K 08.5807

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für KONGRA GEL;

    Die Einschätzung, dass die PKK und ihre Ersatz- und Nachfolgeorganisationen, darunter KONGRA GEL, ihre Ziele auch mit terroristischen Mitteln verfolgen, wird bzw. wurde ebenso in der Rechtsprechung, bezogen auf den jeweiligen Beurteilungszeitraum, geteilt (BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - Rz 42 u. U. v. 30. März 1999 - 9 C 23/98 - Rz 25 f. unter Verweis auf OLG Celle, U. v. 28. Mai 1997 - 2 StE 9/96 - LS; vgl. auch BayObLG, U. v. 5. Dezember 1996 - 3 St 12/96 u.a. - ; KG Berlin, U. v. 23. Januar 2008 - (1) 2 StE 6/07 - 6 (6/07) - Rz 260 ff.; VG Würzburg, U. v. 4. August 2008 - W 7 K 08.325 - Rz 21) wie durch die im Rat der Europäischen Union vereinigten europäischen Regierungen, die die PKK und ihre Nachfolge- und Ersatzorganisationen in die EU-Terrorliste aufgenommen und bis heute hieran festgehalten haben (vgl. Beschluss des Rates der EU vom 2. Mai 2002 (2002/334/EG), Art. 1 Nr. 2.6., und zuletzt vom 26. Januar 2009 (2009/26/EG), Anhang Nr. 2.17., jeweils ).
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