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   KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13   

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KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13 (https://dejure.org/2014,4760)
KG, Entscheidung vom 23.01.2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13 (https://dejure.org/2014,4760)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - 141 AR 665/13 (https://dejure.org/2014,4760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 68b Abs 1 S 1 Nr 12 StGB, Art 2 Abs 1 GG
    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Begründung der Untersagung des Verlassens der Gebotszone und der Anordnung der "elektronischen Fußfessel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Untersagung gegenüber einem Verurteilten jegliches und kurzfristiges Verlassen einer Gebotszone bei einer Weisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 175
  • StV 2015, 503
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

    Neben einer derartigen abschreckenden Wirkung kann die Führungsaufsichtsstelle mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf etwaige Verstöße auch schneller mit Maßnahmen der Führungsaufsicht, etwa einer Intensivierung der Betreuung, reagieren und es den zuständigen Behörden erleichtern, im Falle einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Leib und Leben Dritter einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403, Seite 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Dem somit hohen Bestrafungsrisiko kommt eine erheblich abschreckende Wirkung zu, durch welche die innere Schwelle des Verurteilten zur Begehung neuer Taten deutlich erhöht wird (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -).

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrenprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -).

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Soweit eine solche Weisung ermessensfehlerfrei (erneut) erteilt werden würde, wäre eine elektronische Aufenthaltsüberwachung dazu erforderlich, die Erfüllung dieser Weisung zu überwachen und den Verurteilten so von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 28. März 2011 - I Ws 62/11 -).

    Neben einer derartigen abschreckenden Wirkung kann die Führungsaufsichtsstelle mit Hilfe der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf etwaige Verstöße auch schneller mit Maßnahmen der Führungsaufsicht, etwa einer Intensivierung der Betreuung, reagieren und es den zuständigen Behörden erleichtern, im Falle einer akuten und erheblichen Gefährdungslage für Leib und Leben Dritter einzuschreiten (vgl. BT-Drucks. 17/3403, Seite 17; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 2 Ws 190/12, 2 Ws 191/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit umfasst aber neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - OLG Bamberg, StV 2012, 737-740).

    Grundsätzlich ist daher die Aufenthaltsbeschränkung auf Teile einer größeren Stadt zulässig (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12).

  • OLG Jena, 23.04.2013 - 1 Ws 106/13

    Gesetzliche Führungsaufsicht: Reichweite und inhaltliche Bestimmtheit von

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Da eine solche Weisung hier vor allem in Kombination mit einer Weisung im Sinne von § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB zu einer erheblichen Einschränkung von Grundrechten (insbes. Aus Art. 2 GG) führt, hätte deren Erforderlichkeit eingehend dargelegt werden müssen (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 Ws 106/13 -).
  • OLG Rostock, 23.11.2011 - I Ws 345/11

    Führungsaufsicht: Weisung des Wohnens in einer geschlossenen Therapieeinrichtung

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Als Bereich kommt sowohl ein darüber hinausgehendes größeres Gebiet (z.B. Landkreis) als auch ein Teilgebiet (Teil einer größeren Stadt) in Betracht (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 23. November 2011 - I Ws 345/11 -), nicht jedoch ein einzelnes Gebäude oder gar ein Gebäudeteil, so dass mit dieser Weisung kein Hausarrest verhängt werden kann.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2005 - 3 Ws 151/05

    Strafaussetzung: Einfache Beschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Gesetzeswidrig sind Anordnungen nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 327, 328; Senat, Beschluss vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 -); dies gilt ferner dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist.
  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Entsprechend dem Gebot des fairen Verfahrens ist es dem Verurteilten zwar gestattet, sich bei der mündlichen Anhörung des Beistands eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. BVerfG NJW 1993, 2301 mit Anm. Hohmann NStZ 1993, 555).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrenprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -).
  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

    Auszug aus KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13
    Das Institut der Führungsaufsicht nach § 68f StGB hat die Aufgabe, gefährliche oder (rückfall-) gefährdete Täter in ihrer Lebensführung in Freiheit über gewisse kritische Zeiträume hinweg zu unterstützen und zu überwachen, um sie von weiteren Straftaten abzuhalten (vgl. BVerfGE 55, 28, 29).
  • OLG München, 11.02.2011 - 1 Ws 118/11

    Führungsaufsicht: Gesetzwidrige Weisung über Wohnsitznahme nach Haftentlassung

  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - jeweils m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (ständ. Rspr., z. B. Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 19; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Sind aber Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 28; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 29; jeweils m. w. Nachw.).

    Entgegen dem Vortrag des Verurteilten lässt sich der neueren Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris) nicht entnehmen, dass eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB nur im Zusammenhang mit einer Weisung nach Nr. 1 oder 2 der Vorschrift erteilt werden dürfte.

    e) Sollte die Strafvollstreckungskammer das Vorliegen der Voraussetzungen der Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB bejahen, wird sie zu erörtern haben, ob dem Verurteilten als Ergänzung eine Weisung nach § 68b Abs. 2 StGB zu erteilen ist, die die Aufstellung einer so genannten Home-Unit in der Wohnung und die Mitwirkung an der Beseitigung von Störungen an diesem Gerät zum Inhalt hat (Thüringisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 33; Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 53; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 36; OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 a. a. O., juris Rdnr. 52; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 26).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Der Verurteilte soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass er den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, verlässt (Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Grundsätzlich ist es im Rahmen einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB möglich, dem Verurteilten - wie hier geschehen - jegliches Verlassen, also auch ein nur kurzfristiges Verlassen eines Gebietes zu untersagen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Anders als das Kammergericht (NStZ-RR 2014, 175) meint der Senat auch, dass § 68b Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur die Zuweisung eines Wohnortes i.S. einer Gemeinde als (unterster) Gebietskörperschaft ermöglicht.
  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 a.a.O.).

    Die verurteilte Person soll sich dieser Aufsicht nicht dadurch entziehen, dass sie den Bereich, in dem die Aufsicht wirksam ausgeübt werden kann, ohne Wissen der Führungsaufsichtsstelle verlässt (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, Rdn. 13 [juris]).

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

    Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 -, jeweils m.w.N.).

    Sind aber Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (vgl. OLG Nürnberg, a.a.O.; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 29; Senat, Beschlüsse vom 19. April 2018, a.a.O. und 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - juris Rn. 10).

    Denn nach dem derzeitigen Wortlaut der Weisung müsste der Verurteilte für jede beabsichtigte Übertretung der Landesgrenze ein Genehmigungsverfahren bei der Führungsaufsichtsstelle in Gang setzen, um sicher einer Strafbarkeit nach § 145a StGB zu entgehen (vgl. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014, a.a.O., Rn. 15 und 11. Juni 2015 - 2 Ws 124/15 - juris Rn. 8).

  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018 - 5 Ws 43 - 44/18 -, jeweils m. w. Nachw.).

    Dies gilt auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (ständ. Rspr., z. B. Saarländisches OLG a. a. O., juris Rdnr. 19; OLG Bamberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat jeweils a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

    Sind Darlegungen erforderlich und fehlen diese im Beschluss, kann das Beschwerdegericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung - oder deren Ablehnung - nicht überprüfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 28; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 29; Senat, Beschluss vom 19. April 2018 a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 29. März 2018 aaO; 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. März 2016 aaO und vom 23. Januar 2014 aaO; st. Rspr.).

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).

    Die getroffene Weisung, Berlin-M. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Führungsaufsichtsstelle aufzusuchen, hält sich damit im Rahmen der vom Gesetz eröffneten Ausgestaltungsmöglichkeiten (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - zur Bestimmung einer "Gebotszone").

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Gesetzeswidrig ist die Entscheidung auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris [Rdnr. 19]; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris [Rdnr. 10]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - juris, jeweils m.w.N.).
  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 61/19

    Indizwirkung der Ersatzzustellung für das Wohnen unter der Zustellungsanschrift

    Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f. und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 10. August 2018, a. a. O.; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
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