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   KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16   

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https://dejure.org/2017,5159
KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16 (https://dejure.org/2017,5159)
KG, Entscheidung vom 23.02.2017 - 1 W 111/16 (https://dejure.org/2017,5159)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 1 W 111/16 (https://dejure.org/2017,5159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 2 S 2 BGBEG
    Eheregistersache: Änderung der Rechtswahl für die künftige Namensführung eines Ehepaars

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Zurücknahme oder Änderung der Rechtswahl von Ehegatten hinsichtlich des Ehenamens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Zurücknahme oder Änderung der Rechtswahl von Ehegatten hinsichtlich des Ehenamens

  • rechtsportal.de

    EGBGB Art. 10 Abs. 2
    Zulässigkeit der Zurücknahme oder Änderung der Rechtswahl von Ehegatten hinsichtlich des Ehenamens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 71b III 135/15
  • KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 92
  • NJ 2017, 150
  • FamRZ 2017, 1210
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97

    Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gemeinsame Wahlerklärung als kollisionsrechtliches Rechtsgeschäft der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB unterliegen kann (verneinend BayObLG, NJW-RR 1998, 1015, 1016; vgl. aber BGH, NJW-RR 2016, 1473, 1476 zur grundsätzlichen Anwendung der allgemeinen Regeln über die Willenserklärung auf Namenserklärungen).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 180/12

    Personenstandssache: Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Weiterführung des

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16
    Die Aufhebung oder Änderung der Rechtswahl hätte dann eine nachträgliche, vom Sachrecht nicht vorgesehene Namensänderung zur Folge, die dem Grundsatz der Namenskontinuität (vgl. BGH, NJW 2014, 1383, 1384) widerspricht.
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 101/14

    Eheregistereintragung einer gemischtnationalen Ehe: Ehename eines indonesischen

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16
    Eine Rechtswahl, die Art. 10 Abs. 2 EGBGB trotz der missverständlichen Formulierung allein eröffnet (BGH, NJW-RR 2015, 321), hat zwar grundsätzlich endgültigen Charakter, weil sie regelmäßig nur getroffen wird, um eine vom Personalstatut abweichende Namensführung in der Ehe zu ermöglichen.
  • BGH, 20.07.2016 - XII ZB 489/15

    Namensstatut: Erklärungen zum Familiennamen eines Kindes gegenüber einem

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die gemeinsame Wahlerklärung als kollisionsrechtliches Rechtsgeschäft der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB unterliegen kann (verneinend BayObLG, NJW-RR 1998, 1015, 1016; vgl. aber BGH, NJW-RR 2016, 1473, 1476 zur grundsätzlichen Anwendung der allgemeinen Regeln über die Willenserklärung auf Namenserklärungen).
  • BGH, 21.03.2001 - XII ZB 83/99

    Neubestimmung des Ehenamens nach vorheriger Bestimmung nach ausländischem Recht

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 1 W 111/16
    Führten die Ehegatten hingegen auch ohne Rechtswahl die selben Namen, entspricht es dem Grundsatz der namensrechtlichen Selbstbestimmung (vgl. BGH, NJW 2001, 2469, 2471), wenn die kollisionsrechtliche Wahl durch eine gemeinsame Erklärung für die künftige Namensführung beseitigt werden kann; für die (Erst-)Wahl nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB besteht keine Frist.
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