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   KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16   

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https://dejure.org/2017,15281
KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16 (https://dejure.org/2017,15281)
KG, Entscheidung vom 23.02.2017 - 21 U 126/16 (https://dejure.org/2017,15281)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 21 U 126/16 (https://dejure.org/2017,15281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bauvertrag: Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenklausel für Terminsüberschreitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer formularmäßige Vertragsstrafenregelung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Wirksamkeit einer formularmäßige Vertragsstrafenregelung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragsstrafe über mindestens 520 Euro pro Tag ist unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu einer Vertragsstrafe, die 0,3% der Nettoabrechnungssumme überschreitet

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Höchstgrenzen: Vertragsstrafen in AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Recht: Höchstgrenzen für Vertragsstrafen in allgemeinen Geschäftsbedingungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe über mindestens 520 Euro pro Tag ist unwirksam! (IBR 2017, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 24
  • MDR 2017, 878
  • NZBau 2018, 46
  • BauR 2017, 1422
  • BauR 2017, 1539
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16
    Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe in allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Höhe sich nach einem bestimmten Prozentsatz der Auftragssumme je Arbeitstag richtet, muss sowohl den Tagessatz als auch den Gesamtbetrag nach oben begrenzen (BGH, Urteil vom 20.1.2000, VII ZR 46/98, Rz 9 ff m.w.N.).

    Die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.1.2000, VII ZR 46/98) ist auch auf den vorliegenden Fall anwendbar.

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16
    Mit der Berufung erscheint dies auch dem Senat zweifelhaft (trotz BGH, Urteil vom 6.12.2007, VII ZR 28/07, Rz 12 ff).
  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 133/11

    Bauvertrag: Wirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16
    Die Klausel ist als Pönalisierung des Gesamtfertigstellungstermins auch nicht deshalb unwirksam, weil sie sich auf vereinbarte Zwischentermine bezieht, dies aber aufgrund der Rechtsprechung des BGH unwirksam sein dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 6.12.2012, VII ZR 133/11).
  • BGH, 27.11.2013 - VII ZR 371/12

    Streit um die Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Überschreitung des

    Auszug aus KG, 23.02.2017 - 21 U 126/16
    Die Nichtigkeitsfolge dieser Regelung tangiert die Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung des Gesamtfertigstellungstermins nicht (BGH, Urteil vom 27.11.2013, VII ZR 371/12).
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