Rechtsprechung
KG, 23.02.2018 - 3 Ws (B) 35/18 - 162 Ss 174/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Inaugenscheinnahme des Betroffenen, Protokollierungspflicht
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 274 StPO, § 46 OWiG, § 71 OWiG
Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Protokollierung der Inaugenscheinnahme des Betroffenen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Gerichts zur Protokollierung der Inaugenscheinnahme des Betroffenen als wesentliche Förmlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Inaugenscheinnahme des Betroffenen in der HV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 274 ; OWiG § 71
Pflicht des Gerichts zur Protokollierung der Inaugenscheinnahme des Betroffenen als wesentliche Förmlichkeit
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 28.08.2017 - 298 OWi 494/17
- KG, 23.02.2018 - 3 Ws (B) 35/18 - 162 Ss 174/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
Auszug aus KG, 23.02.2018 - 3 Ws (B) 35/18
Die Inaugenscheinnahme eines Betroffenen ist kein Umstand, der als wesentliche Förmlichkeit nach §§ 274 StPO, 71 OWiG in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen wäre (Anschluss an Thüringer OLG VRS 114, 447).Die Generalstaatsanwaltschaft weist in ihrer Zuschrift im Übrigen zutreffend darauf hin, dass die Augenscheinseinnahme eines Betroffenen kein Umstand ist, der als wesentliche Förmlichkeit nach §§ 274 StPO, 71 OWiG in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen wäre (vgl. Thüringer OLG VRS 114, 447).