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   KG, 23.03.1995 - 2 U 3723/94   

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https://dejure.org/1995,10167
KG, 23.03.1995 - 2 U 3723/94 (https://dejure.org/1995,10167)
KG, Entscheidung vom 23.03.1995 - 2 U 3723/94 (https://dejure.org/1995,10167)
KG, Entscheidung vom 23. März 1995 - 2 U 3723/94 (https://dejure.org/1995,10167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer gewillkürte Prozessstandschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1442
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 14 U 52/13

    Gesellschafterausschluss aus einer GmbH & Co. KG: Mindestfrist für die

    Es spricht - schon weil aus der Einladung immer eindeutig zu erkennen sein muss, worüber verhandelt und beschlossen werden soll (s. etwa KG, Urt. v. 23.03.1995 - 2 U 3723/94; Mussaeus, in: Hesselmann/Tillmann/Mueller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, 20. Aufl., § 4 Rn. 130; K. Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 11. Aufl., Anhang § 45 Rn. 33; Liebscher, in: Sudhoff, GmbH & Co. KG, 6. Aufl., § 16 Rn. 97) - Manches dafür, die Einberufung zu einer Gesellschafterversammlung, auf der die Ausschließung von Gesellschaftern beschlossen werden soll, im Personengesellschaftsrecht für unwirksam zu halten, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Vorgang, der Grundlage der Ausschließung sein soll, noch gar nicht geschehen oder noch nicht abgeschlossen ist.

    Ob Entsprechendes auch nur grundsätzlich auf den Streitfall, in dem es um eine aus wenigen Gesellschaftern bestehende Kommanditgesellschaft geht, übertragbar ist (so Schlegelberger/Martens, HGB, 5. Aufl., § 119 Rn. 11; wohl auch KG, Urt. v. 23.03.1995 - 2 U 3723/94), erscheint schon zweifelhaft (verneinend Roth, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 119 Rn. 29, Anh § 177 a Rn. 69 c).

  • KG, 17.07.2020 - 22 W 46/19

    Wirksamkeit von Mitgliederversammlung ohne vorgeschriebene Einladung

    Eine Ausnahme gilt lediglich in Bezug auf Verfahrensfehler, wenn eine Auswirkung auf die Abstimmung ausgeschlossen werden kann (vgl. Kammergericht, Urteil vom 23. März 1995 - 2 U 3723/94 -, juris Staub/Schäfer, aaO, § 119 Rdn. 82).
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