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   KG, 23.03.2021 - (5) 121 Ss 18/21 (9/21)   

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https://dejure.org/2021,69471
KG, 23.03.2021 - (5) 121 Ss 18/21 (9/21) (https://dejure.org/2021,69471)
KG, Entscheidung vom 23.03.2021 - (5) 121 Ss 18/21 (9/21) (https://dejure.org/2021,69471)
KG, Entscheidung vom 23. März 2021 - (5) 121 Ss 18/21 (9/21) (https://dejure.org/2021,69471)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 244 Abs 2 StPO, § 250 StPO, § 325 StPO
    Verlesung von Zeugenaussagen in der Berufungsverhandlung ohne Zustimmung der Verfahrensbeteiligten nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.1996 - 1 StR 175/96

    Aufklärungspflicht - Beweiserhebung

    Auszug aus KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21
    Das Gericht hat Beweise dann von Amts wegen zu erheben, wenn ihm aus den Akten oder aus dem Stoff der Verhandlung noch Umstände oder Möglichkeiten bekannt oder erkennbar sind, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung erwecken müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996 - 1 StR 175/96 -, juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

    Ob das der Fall ist und der Tatrichter zum Gebrauch eines weiteren Beweismittels gedrängt war, entscheidet das Revisionsgericht aus seiner Sicht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 1996, a. a. O., juris Rdnr. 7 m. w. Nachw.).

  • OLG Koblenz, 04.11.1981 - 2 Ss 495/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Verlesung einer in der ersten Instanz

    Auszug aus KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21
    Soweit die Aussagen der Zeugen allerdings von prozessentscheidender Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer richtigen Protokollierung bestehen (Quentin a.a.O. Rdnr. 7), die Aussagen der Zeugen Widersprüche aufdecken oder insbesondere im Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten stehen und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden zu beurteilen ist, muss grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a.M. StV 1987, 524, OLG Koblenz StV 1982, 65, 66; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 147; Eschelbach in: BeckOK StPO, 38. Edition, § 325 Rdnr. 9).
  • OLG Zweibrücken, 15.08.1991 - 1 Ss 218/90

    Verlesung; Erstinstanzlicher Aussagen; Prozeßentscheidender Zeugen;

    Auszug aus KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21
    Soweit die Aussagen der Zeugen allerdings von prozessentscheidender Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer richtigen Protokollierung bestehen (Quentin a.a.O. Rdnr. 7), die Aussagen der Zeugen Widersprüche aufdecken oder insbesondere im Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten stehen und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden zu beurteilen ist, muss grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a.M. StV 1987, 524, OLG Koblenz StV 1982, 65, 66; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 147; Eschelbach in: BeckOK StPO, 38. Edition, § 325 Rdnr. 9).
  • OLG Frankfurt, 22.08.1986 - 1 Ss 176/86
    Auszug aus KG, 23.03.2021 - 121 Ss 18/21
    Soweit die Aussagen der Zeugen allerdings von prozessentscheidender Bedeutung sind oder Zweifel an ihrer richtigen Protokollierung bestehen (Quentin a.a.O. Rdnr. 7), die Aussagen der Zeugen Widersprüche aufdecken oder insbesondere im Widerspruch zur Einlassung des Angeklagten stehen und die Glaubwürdigkeit des Aussagenden zu beurteilen ist, muss grundsätzlich eine persönliche Anhörung erfolgen (vgl. OLG Frankfurt a.M. StV 1987, 524, OLG Koblenz StV 1982, 65, 66; OLG Zweibrücken NStZ 1992, 147; Eschelbach in: BeckOK StPO, 38. Edition, § 325 Rdnr. 9).
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