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   KG, 23.04.2007 - 2 AR 23/07 - 2 Ws 125/07   

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https://dejure.org/2007,34911
KG, 23.04.2007 - 2 AR 23/07 - 2 Ws 125/07 (https://dejure.org/2007,34911)
KG, Entscheidung vom 23.04.2007 - 2 AR 23/07 - 2 Ws 125/07 (https://dejure.org/2007,34911)
KG, Entscheidung vom 23. April 2007 - 2 AR 23/07 - 2 Ws 125/07 (https://dejure.org/2007,34911)
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  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Glaubhaftmachung bedeutet, daß die Behauptungen soweit bewiesen werden müssen, daß das Gericht sie für wahrscheinlich hält und in die Lage versetzt wird, ohne verzögernde weitere Ermittlungen zu entscheiden (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 6, § 26 StPO Rdn. 7 mit weit. Nachw.).

    Zur Glaubhaftmachung genügt auch nicht die Benennung eines Zeugen (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 28. August 2006 - 4 Ws 141/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 8, § 26 StPO Rdn. 11) zumal dann, wenn es sich offenbar um einen Mitgefangenen des Antragstellers und nicht um den Urkundsbeamten selbst handelt (BGHR § 45 StPO Glaubhaftmachung 1; Tatsachenvortrag 3).

    Dieser Vortrag und seine Glaubhaftmachung wären aber erforderlich dafür, auf weitere Glaubhaftmachung zu verzichten und die eigenen Angaben des Antragstellers für ausreichend zu erachten (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG NJW 1974, 657, 658; Meyer-Goßner, § 26 StPO Rdn. 11).

  • KG, 02.01.1974 - 3 Ws 207/73
    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Nachw.) oder dem Antragsteller die geeigneten Mittel zur Glaubhaftmachung unverschuldet nicht zugänglich sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149, 150; KG NJW 1974, 657 = JR 1974, 252; Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 9).

    Dieser Vortrag und seine Glaubhaftmachung wären aber erforderlich dafür, auf weitere Glaubhaftmachung zu verzichten und die eigenen Angaben des Antragstellers für ausreichend zu erachten (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG NJW 1974, 657, 658; Meyer-Goßner, § 26 StPO Rdn. 11).

  • OLG Bremen, 19.05.2006 - Ws 81/06

    Zulässigkeit des Öffnens von Verteidigerpost

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Glaubhaftmachung bedeutet, daß die Behauptungen soweit bewiesen werden müssen, daß das Gericht sie für wahrscheinlich hält und in die Lage versetzt wird, ohne verzögernde weitere Ermittlungen zu entscheiden (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 6, § 26 StPO Rdn. 7 mit weit. Nachw.).

    Nicht behebbare Zweifel an der Richtigkeit des Entschuldigungsvorbringens wirken sich, da der Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) hier nicht gilt, zu Lasten des Antragstellers aus (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. August 2006 - 4 Ws 141/06 - und 21. Juni 2006 - 4 Ws 81/06 - Senat, Beschluß vom 23. September 2004 - 5 Ws 460/04 -).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Nachw.) oder dem Antragsteller die geeigneten Mittel zur Glaubhaftmachung unverschuldet nicht zugänglich sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149, 150; KG NJW 1974, 657 = JR 1974, 252; Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 9).
  • BVerfG, 04.02.1993 - 2 BvR 389/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Die eigene Erklärung des Antragstellers reicht zur Glaubhaftmachung selbst dann nicht aus, wenn der behauptete Entschuldigungsgrund besonders naheliegt oder der Lebenserfahrung entspricht (vgl. BVerfG StV 1993, 451; KG a.a.O.), was hier nicht einmal gegeben ist.
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 461/89

    Begründung der Revision als Zulässigkeitsvoraussetzung

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Zur Glaubhaftmachung genügt auch nicht die Benennung eines Zeugen (vgl. BGHSt 21, 334, 347; KG, Beschluß vom 28. August 2006 - 4 Ws 141/06 - Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdn. 8, § 26 StPO Rdn. 11) zumal dann, wenn es sich offenbar um einen Mitgefangenen des Antragstellers und nicht um den Urkundsbeamten selbst handelt (BGHR § 45 StPO Glaubhaftmachung 1; Tatsachenvortrag 3).
  • OLG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ws 164/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unzuständiges Gericht, Eingang,

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Wiedereinsetzung käme indes in Betracht, wenn der Antragsteller aus Versehen oder Unachtsamkeit die Rechtsmittelschrift mit korrekter Adressierung, zutreffendem Aktenzeichen und erkennbarer Fristgebundenheit bei dem unzuständigen Gericht (hier das Amtsgericht ..., dem der in der Vollzugsanstalt tätige Urkundsbeamte angehört) so frühzeitig eingereicht hätte, daß durch die Weiterleitung an das zuständige Gericht die Frist hätte gewahrt werden können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2004, 81; KG, Beschluß vom 17. April 2002 - (3) 1 Ss 77/02 (42/02) -).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 1 BvR 2440/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Denn es ist Sache des Rechtsmittelführers, unter Beachtung der konkreten Umstände, denen er in der Haft unterliegt, sicherzustellen, daß sein Rechtsmittel rechtzeitig zu Protokoll erklärt wird oder - bei Versendung durch die Post - bei Gericht eingeht (vgl. BVerfG NJW 1995, 2546, 2547).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrages gehört die Angabe des Zeitpunktes des Wegfalles des Hindernisses (vgl. BGH NStZ 1991, 295; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 45 Rdn. 5 mit weit. Nachw.), die Stellung des Antrages binnen einer Woche nach diesem Zeitpunkt (§ 45 Abs. 1 StPO), der genaue Vortrag eines Sachverhaltes, aus dem sich ohne weiteres ergibt, daß die Säumnis unverschuldet ist (vgl. KG NZV 2002, 47, 51 und Senat, Beschluß vom 3. Juli 2006 - 5 Ws 377/06 Vollz - Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 45 Rdn. 13) und schließlich die Glaubhaftmachung des vorgetragenen Sachverhaltes (vgl. Senat a.a.O.; Meyer-Goßner, § 45 StPO Rdnrn. 6, 7).
  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Auszug aus KG, 23.04.2007 - 2 Ws 125/07
    Da sonach nicht glaubhaft gemacht ist, daß die Fristversäumung auf justiziellem Verschulden beruht, kann sich der Antragsteller nicht auf die von ihm zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 2005, 238) berufen, wo dies feststand.
  • KG, 03.09.2001 - 3 Ws 431/01

    Versäumung von Fristen wegen Regelung beruflicher und privater Angelegenheiten

  • KG, 13.06.2001 - 3 Ws (B) 267/01
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