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   KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99   

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https://dejure.org/2000,4932
KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99 (https://dejure.org/2000,4932)
KG, Entscheidung vom 23.05.2000 - 1 W 247/99 (https://dejure.org/2000,4932)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 1 W 247/99 (https://dejure.org/2000,4932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    HGB § 17 Abs. 1; GmbHG § 4
    Kein Anspruch auf Großschreibung des Firmannamens im Handelsregister

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Eintragung des Schriftbildes einer Firma im Handelsregister

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 173
  • FGPrax 2000, 248
  • BB 2000, 1957
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.1997 - 3 Wx 94/97

    Übertragung des Unternehmens durch die Komplementärin auf einzige Kommanditistin

    Auszug aus KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99
    Vielmehr bleibt es dem Gericht überlassen, nach pflichtgemäßem Ermessen die Art und Weise der Eintragung einschließlich ihrer Schreibweise zu bestimmen (allg.M., vgl. nur Bay0bLG NJW 1968, 364 und Bay0bLGZ 1971, 163/167; OLG KarIsruhe NJW 1970, 1379; MünchKomm-HGB/Bokelmann, § 17 Rdn.9; Baumbach/Hefermehl, HGB, 29.Aufl., § 12 HRV Rdn. l; Drischler, HRV, 5.Aufl., § 12 Anm.2; Keidel/ Schmatz/Stöber, Registerrecht, 5.Aufl., Rdn.30b; Müther a.a.0.Fr 10; s.a.allg. OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 245).
  • OLG Celle, 19.11.1998 - 9 W 150/98

    Zweck und Anforderungen an die Erfüllung der Namensfunktion einer Firma aus § 17

    Auszug aus KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99
    Vom Begriff der Firma als Unternehmensnamen ist daher - ebenso wie nach bisherigem Recht - grundsätzlich nur eine wörtliche und aussprechbare Bezeichnung umfasst, da sie nur als solche der Individualisierung einer Person oder eines Gegenstandes dienen und damit Namensfunktion erfüllen kann (vgl. zum neuen Recht: OLG Celle NJW-RR 1999, 543; Müther, GmbHR 1998, § 1058/1059; Scholz/Emmerich, GmbHG, 9.Aufl., § 4 Rdn.8ff.*, großzügiger - für Zulässigkeit auch nicht aussprechbarer. Buchstabenfolgen , Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15.Aufl., § 4 Rdn. 13; s.a. Kögel BB 1998, 1645/1646).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 167/52

    Unterscheidungszusätze gleichlautender Firmen

    Auszug aus KG, 23.05.2000 - 1 W 247/99
    Mangels Aussprechbarkeit sind Bildzeichen kein Firmenbestandteil (vgl. KG JW l'930,1742; BGHZ 14, 155/159f. -Farina; Staub/Hüffer, HGB, 4.Aufl., § 17 Rdn.8; Lutter/Hommelhoff a.a.O.Rdn.16).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 3Z BR 84/01

    "Klammeraffe" nicht als Firmenbestandteil im Handelsregister eintragungsfähig

    An der Funktion als Namen hat die Neuregelung des Firmenrechts nichts geändert (KG BB 2000, 1957; OLG Celle DB 1999, 40).

    aa) Ist das Zeichen @ in der angemeldeten Firma als Bildzeichen gedacht, so ist diese schon deshalb nicht eintragungsfähig, weil ein Bildzeichen nicht im Rahmen einer kaufmännischen Namensbildung verwendet werden kann (vgl. BGHZ 14, 155; KG BB 2000, 1957/1958; OLG Braunschweig aaO S.32; Gößner Lexikon des Firmenrechts Stichwort "Bildzeichen"; Lutter/Hommelhoff GmbHG 15. Aufl. § 4 Rn. 16).

  • OLG Köln, 04.02.2004 - 2 Wx 36/03

    Keine Beschwerde gegen Eintragung im Handelsregister oder Ablehnung der Änderung

    Vielmehr kann das Registergericht nach pflichtgemäßem Ermessen die Art und Weise der Eintragung bestimmen (KG, FGPrax 2000, 248; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 245; OLG Karlsruhe, NJW 1970, 1379; Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht, 6. Auflage 2003, Rn 76, 173).
  • KG, 27.04.2004 - 1 W 180/02

    Führung des Zusatzes "Partners" durch eine Gesellschaft in einer anderen

    Der Schreibweise in Groß- oder Kleinbuchstaben kommt im Hinblick auf die Namensfunktion der Firma ohnehin keine Bedeutung zu (vgl. Senat, Beschluss vom 23.Mai 2000 - 1 W 247/99 - = NJW-RR 1999, 762 u.a., m.w.N.).
  • OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 79/11

    Handelsregistereintragung: Bindung des Registergerichts an die Schreibweise in

    Ob es dem Vorschlag des Anmeldenden für eine bestimmte Fassung des Schriftbildes folgt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München GmbHR 2010, 1155; KG NJW-RR 2001, 173; Krafka/Willer/Kühn Registerrecht 8. Auflage Rn. 173, 206).
  • OLG München, 28.07.2010 - 31 Wx 129/10

    Handelsregistereintragung: Bindung des Registergerichts an die grafische

    Ob es dem Vorschlag des Anmeldenden für eine bestimmte Fassung des Schriftbildes folgt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. KG NJW-RR 2001, 173; Krafka/ Willer/Kühn Rn. 173, 206).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 3 Wx 154/13

    Anforderungen an die Eintragung einer Satzungsänderung im Handelsregister;

    Hierbei ist diese Formulierung nicht zwingend, sondern steht im pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts (vgl. KG NJW-RR 2001, 173; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, Rn, 173, 206), so dass eine Anweisung mit diesem Wortlaut vom Senat nicht auszusprechen ist.
  • OLG Braunschweig, 27.11.2000 - 2 W 270/00

    Zeichen als Bestandteil einer Firma

    Denn nur eine solche Bezeichnung macht es etwa möglich, den Kaufmann bei einer mündlichen Benennung hinreichend zu individualisieren und auf diese Weise Namensfunktion auszuüben (KG 23.5.2000 GmbHR 2000, 1101, 1102).
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