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   KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17   

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https://dejure.org/2017,63876
KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
KG, Entscheidung vom 24.05.2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
KG, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 16 UF 50/17 (https://dejure.org/2017,63876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 KiEntfÜbk Haag
    Rückführungsverlangen des sorgeberechtigten Elternteils nach internationaler Kindesentführung: Widerrechtliches Zurückhalten eines Kindes nach Verbringung aus einem Drittstaat in einen Vertragsstaat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Beginn der Entziehung in einem nicht an das HKÜ gebundenen Staat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Beginn der Entziehung in einem nicht an das HKÜ gebundenen Staat

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3
    Anwendbarkeit des HKÜ bei Beginn der Entziehung in einem nicht an das HKÜ gebundenen Staat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.10.2014 - C-376/14

    C - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).

    Diese Absicht kann sich in bestimmten äußeren Umständen wie in dem Erwerb oder der Anmietung einer Wohnung in diesem Staat manifestieren (EuGH FamRZ 2015, 107 Rn. 52).

    Ob die Mutter mit ihrem achtmonatigen Aufenthalt im Senegal vom 17.12.2015 bis zum 15.8.2016 einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder begründet hat, wogegen Bedenken bestehen, zumal der Aufenthalt im Senegal zwischen den Eltern als Ferienaufenthalt vereinbart war und der Verbleib in diesem Land unter Verstoß gegen die eigene eidesstattliche Versicherung der Mutter sowie die Verfügung des Obergerichts J... vom 2.2.2016 erfolgte (vgl. auch EuGH, FamRZ 2015, 107 Rn. 56; OLG Hamm, a.a.O.) ist letztlich unerheblich.

  • KG, 12.08.2013 - 16 UF 122/13

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Ein etwaiger innerer - nicht nach außen getretener - Vorbehalt der Mutter in Bezug auf eine alsbaldige Rückkehr mit den Kindern in den Senegal vermag an der Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in Südafrika nichts zu ändern (vgl. Senat, Beschluss vom 12.8.2013 - 16 UF 122/13 - bei juris).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Denn die Rechtmäßigkeit bzw. rechtliche Absicherung des Aufenthalts ist keine Voraussetzung für das Entstehen eines gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. BGHZ 163, 248, Rn. 18 für das MSA; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 324; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. Rn.22 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.03.2001 - 11 WF 320/01

    Ehescheidung von Asylbewerbern - gewöhnlicher Aufenthalt - maßgebliches Recht

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Denn die Rechtmäßigkeit bzw. rechtliche Absicherung des Aufenthalts ist keine Voraussetzung für das Entstehen eines gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. BGHZ 163, 248, Rn. 18 für das MSA; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 324; D. Baetge in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O. Rn.22 m.w.N.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Hierfür sind insbesondere die Dauer, die Regelmäßigkeit und die Umstände des Aufenthalts in einem Mitgliedsstaat sowie die Gründe für diesen Aufenthalt und den Umzug der Familie in diesen Staat, die Staatsangehörigkeit des Kindes, Ort und Umstände der Einschulung, die Sprachkenntnisse sowie die familiären und sozialen Bindungen des Kindes in dem betreffenden Staat zu berücksichtigen (EuGH FamRZ 2009, 843; FamRZ 2011, 617; FamRZ 2015, 107).
  • OLG Hamm, 26.03.2015 - 11 UF 23/15

    Rückführung eines Kindes nach Frankreich

    Auszug aus KG, 24.05.2017 - 16 UF 50/17
    Die Mutter wusste bei ihrer Ausreise am 17.12.2015 auch, dass der Vater einem dauerhaften Wegzug nicht zustimmt (vgl. dazu: OLG Hamm, Beschluss vom 26.3.2015 - 11 UF 23/15 -), anderenfalls hätte es der Erklärung gegenüber dem Obergericht J... vom 12.12.2015 nicht bedurft.
  • KG, 26.07.2023 - 16 UF 49/23

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte in einem Sorgerechtsverfahren

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass in Fällen, in denen der Aufenthalt von vornherein auf längere Dauer angelegt ist, anerkannt ist, dass der neue Aufenthalt unmittelbar zum gewöhnlichen Aufenthalt erstarken kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08, BGHZ 188, 207 = FamRZ 2011, 542 [Rz. 35]; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 16 UF 50/17, IPRax 2018, 529 [Rz. 11] sowie Völker/Clausius, a.a.O., § 11 Rn. 93; Benicke, in Nomos-KommentarBGB AT, a.a.O. Art. 5 KSÜ Rn. 11).
  • KG, 01.08.2023 - 16 UF 49/23

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Sorgerechtsverfahren bei

    Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass in Fällen, in denen der Aufenthalt von vornherein auf längere Dauer angelegt ist, anerkannt ist, dass der neue Aufenthalt unmittelbar zum gewöhnlichen Aufenthalt erstarken kann (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 182/08, BGHZ 188, 207 = FamRZ 2011, 542 [Rz. 35]; Senat, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 16 UF 50/17, IPRax 2018, 529 [Rz. 11] sowie Völker/Clausius, a.a.O., § 11 Rn. 93; Benicke, in Nomos- KommentarBGB AT, a.a.O. Art. 5 KSÜ Rn. 11).
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