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   KG, 23.06.2005 - 1 AR 648/05 - 5 Ws 296/05   

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https://dejure.org/2005,29518
KG, 23.06.2005 - 1 AR 648/05 - 5 Ws 296/05 (https://dejure.org/2005,29518)
KG, Entscheidung vom 23.06.2005 - 1 AR 648/05 - 5 Ws 296/05 (https://dejure.org/2005,29518)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 1 AR 648/05 - 5 Ws 296/05 (https://dejure.org/2005,29518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines vollzogenen, persönlichen Sicherheitsarrests auf die später verhängte Gesamtfreiheitsstrafe; Erleiden der Freiheitsentziehung aus Anlass der Tat als Voraussetzung für die Anrechnung ; Zusammenhang zwischen den Strafverfolgungen hinsichtlich der die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Ob sie ihm nach den Bestimmungen der StPO oder aufgrund anderer nicht der Strafverfolgung dienender Vorschriften entzogen wurde, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH MDR 1971, 363 bei Dallinger zur Anrechnung der Unterbringung nach landesgesetzlichen Bestimmungen; OLG Düsseldorf MDR 1990, 172; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 51 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.1989 - 1 Ws 740/89
    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Ob sie ihm nach den Bestimmungen der StPO oder aufgrund anderer nicht der Strafverfolgung dienender Vorschriften entzogen wurde, ist demgegenüber ohne Bedeutung (vgl. BGH MDR 1971, 363 bei Dallinger zur Anrechnung der Unterbringung nach landesgesetzlichen Bestimmungen; OLG Düsseldorf MDR 1990, 172; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 51 Rdn. 6).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Werden Straftaten eines Täters in verschiedenen Strafverfahren verfolgt, so setzt die Anrechnung der Freiheitsentziehung, die er in einem Verfahren erlitten hat, auf die in dem anderen Verfahren verhängte Strafe nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB voraus, dass zwischen den Strafverfolgungen hinsichtlich der die Freiheitsentziehung auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein Zusammenhang bestanden hat oder ein irgendwie gearteter Bezug vorhanden ist oder war (vgl. BGHSt 43, 112, 119).
  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Ein derartiger die Anrechnung gebietender funktionaler Zusammenhang ist bereits anzunehmen, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluss des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später die Verurteilung erfolgt ist, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern lediglich Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Täter bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; BGH aaO S. 120; KG StV 1998, 562; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 51 Rdn. 6 a m.w.Nachw.).
  • KG, 14.06.2001 - 5 Ws 312/01
    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Ein derartiger die Anrechnung gebietender funktionaler Zusammenhang ist bereits anzunehmen, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluss des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später die Verurteilung erfolgt ist, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern lediglich Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Täter bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; BGH aaO S. 120; KG StV 1998, 562; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 51 Rdn. 6 a m.w.Nachw.).
  • KG, 06.03.1998 - 4 Ws 44/98
    Auszug aus KG, 23.06.2005 - 5 Ws 296/05
    Ein derartiger die Anrechnung gebietender funktionaler Zusammenhang ist bereits anzunehmen, wenn sich die anzurechnende Freiheitsentziehung auf den Gang oder den Abschluss des anderen Verfahrens konkret ausgewirkt hat, insbesondere wenn für das Verfahren, in dem später die Verurteilung erfolgt ist, nur deshalb die Haft nicht vollzogen, sondern lediglich Überhaft notiert worden ist, weil gegen den Täter bereits die anzurechnende Freiheitsentziehung vollstreckt wurde (vgl. BVerfG NStZ 1999, 477; BGH aaO S. 120; KG StV 1998, 562; Beschluss des Senats vom 14. Juni 2001 - 5 Ws 312/01 - Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 51 Rdn. 6 a m.w.Nachw.).
  • KG, 13.06.2007 - 2 Ws 227/07

    Haftanrechnung: Anrechenbarkeit von für ausländische Verfahren verbüßte

    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft notiert ist (vgl. Senat NStZ-RR 2005, 388).
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10

    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und

    Denn vollzogen wird immer nur die Haft für ein einziges Verfahren und nie diejenige, für die Überhaft - im Streitfall Auslieferungshaft für den Haftbefehl im hiesigen Verfahren - notiert ist (vgl. Senat, Beschluß vom 13. Juni 2007 - 2 Ws 227/07 - NStZ-RR 2005, 388).
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