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   KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15   

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https://dejure.org/2015,19538
KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15 (https://dejure.org/2015,19538)
KG, Entscheidung vom 23.06.2015 - 4 VAs 28/15 (https://dejure.org/2015,19538)
KG, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 4 VAs 28/15 (https://dejure.org/2015,19538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53a BZRG, § 54 Abs 1 S 1 BZRG, § 54 Abs 1 Nr 2 BZRG
    Bundeszentralregister: Prüfungsumfang bei Eintragung einer ausländischen strafrechtlichen Verurteilung; Einhaltung rechtsstaatlicher Mindestanforderungen bei einer Strafverfügung der dänischen Polizei wegen einer Trunkenheitsfahrt; Geltendmachung von Verfahrensverstößen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Entfernung der Eintragung einer dänischen Strafverfügung; Eintragungsfähigkeit einer von einer dänischen Polizeibehörde ohne gerichtliche Verfolgung erlassenen Strafverfügung als strafrechtliche Verurteilung; Überschreitung der sog. "Promillegrenze" von 0,5 %o

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Entfernung der Eintragung einer dänischen Strafverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12

    Entfernung einer ausländischen Verurteilung aus dem Register

    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Die Neuregelung des § 53a BZRG enthält die Festschreibung des ordre public, dessen Beachtung schon zuvor in Rechtsprechung und Literatur unbestritten war, und im Wesentlichen nur eine deklaratorische Klarstellung der geltenden Rechtslage (vgl. BT-Drucks. 17/5224 S. 11 f., 21; eingehend Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.]; Hase aaO, § 53a Rn. 1).

    Es ist anerkannt, dass die Ablehnung der Eintragung besonderen und seltenen Einzelfällen zur Vermeidung schwerwiegender Verletzungen einzelner Bürgerrechte vorbehalten bleibt und von der Nichteinhaltung der elementaren rechtsstaatlichen Grundsätze nur dann auszugehen ist, wenn das Verfahren rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt hat und der Verstoß ohne jede weitere Nachprüfung offensichtlich erkennbar ist, während ansonsten auch schwerwiegende Verfahrensmängel einer (ausländischen) Verurteilung nicht die Eintragungsfähigkeit nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2012 aaO, juris-Rn. 9, mwN).

  • KAG Mainz, 18.07.2012 - M 25/12
    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Danach stehen der Eintragung einer Verurteilung nach § 54 Abs. 1 BZRG nur Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen entgegen, zu denen insbesondere die Gewährung rechtlichen Gehörs und die Ermöglichung einer angemessenen Verteidigung gehören (vgl. Senat aaO; Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

    Auch das deutsche Recht geht davon aus, dass ein Betroffener die ihm zustehenden Rechte in der vom Gesetz verlangten Reihenfolge geltend machen muss, wenn er sie nicht verwirken will (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - Tolzmann aaO, § 53a Rn. 6; OLG Karlsruhe NJW 1984, 572, 573f.).

  • KG, 02.03.2012 - 4 VAs 3/12

    Eintragung ausländischer Urteile

    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Von der Eintragung ist nach § 55 Abs. 1 BZRG demgemäß nur dann abzusehen, wenn aufgrund der Mitteilungen der ausländischen Stelle positiv festzustellen ist, dass die Voraussetzungen des § 54 Abs. 1 Nr. 2 BZRG, hier also jene einer Straftat nach § 316 Abs. 1 StGB, nicht vorlagen (vgl. Tolzmann aaO, § 54 Rn. 35, § 55 Rn. 27; Hase, BZRG 2. Aufl., § 54 Rn. 6; OLG Hamm BA 25, 69 = NStE Nr. 2 zu § 54 BZRG; s. auch Senat NStZ-RR 2012, 284 = OLGSt BZRG § 54 Nr. 3).

  • KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Danach stehen der Eintragung einer Verurteilung nach § 54 Abs. 1 BZRG nur Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen entgegen, zu denen insbesondere die Gewährung rechtlichen Gehörs und die Ermöglichung einer angemessenen Verteidigung gehören (vgl. Senat aaO; Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    a) Es kann dahinstehen, ob - was allerdings zweifelhaft ist - der Antrag dem sich aus § 24 Abs. 1 EGGVG ergebenden Zulässigkeitserfordernis einer aus sich heraus verständlichen Sachdarstellung und der schlüssigen Darlegung von Rechtsfehlern der angefochtenen Entscheidung(en) genügt (vgl. zu den Anforderungen etwa Senat, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 4 VAs 6/13 - [juris] mwN, auch abzurufen unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.1983 - 4 VAs 13/82

    Ausländische Verurteilung; Abwesenheitsurteil; Zentralregister;

    Auszug aus KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15
    Auch das deutsche Recht geht davon aus, dass ein Betroffener die ihm zustehenden Rechte in der vom Gesetz verlangten Reihenfolge geltend machen muss, wenn er sie nicht verwirken will (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - Tolzmann aaO, § 53a Rn. 6; OLG Karlsruhe NJW 1984, 572, 573f.).
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