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   KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03   

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https://dejure.org/2004,8085
KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03 (https://dejure.org/2004,8085)
KG, Entscheidung vom 23.07.2004 - 25 U 184/03 (https://dejure.org/2004,8085)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 25 U 184/03 (https://dejure.org/2004,8085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt der Berufungsinstanz in das Vorabentscheidungsverfahren; Verfolgung eines Anspruchs auf Zahlung des Verkehrswertes auf dem ordentlichen Rechtsweg; Zulassung der Beschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder Vorliegen einer Divergenz; Verletzung ...

  • Judicialis

    GVG § 17 Abs. 3 Satz GVG; ; 1InVorG § 16 Abs. 1 Satz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17 Abs. 3 Satz; InVorG § 16 Abs. 1 Satz
    Ermittlung eines anteiligen Erlöses nach dem Investitionsvorrangsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.05.2001 - 7 C 19.00

    Unternehmen; Veräußerung; Erlös; Erlösauskehr; Kaufpreis; Investitionszusage;

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Über den Anspruch auf Erlösauskehr hat das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen nur die dem Grunde nach bestehende Berechtigung der Kl. festgestellt; der Streit über die Höhe des auszukehrenden Erlöses wird ebenfalls im Zivilrechtsweg entschieden.(...)" Abzugrenzen ist danach, ob eine Entscheidung nur dem Grunde oder auch der Höhe nach ergangen ist (- letzteres lag bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in VIZ 2002, 220 ff. vor).

    Sie bestimmen, welche Leistungen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen sollen, was also die Gegenleistung für die geschuldete Übertragung des Vermögenswerts sein soll (BVerwG VIZ 2002, 220 ff.).

  • OLG Brandenburg, 09.06.1999 - 13 U 100/98
    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Zur Ermittlung des anteiligen Erlöses hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Fall, bei dem neben Grundstücken der dortigen Kläger andere Grundstücke Berechtigter veräußert worden waren, Folgendes (in VIZ 2000, 226 ff., 228) ausgeführt:.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Es ist nicht erkennbar, dass die Kläger aufgrund erkennbaren Missverständnisses oder Rechtsirrtums auf den Vortrag der Beklagten nicht eingegangen sind (vgl. BGH NJW 2001, 2548).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Der BGH hat in VIZ 1999, 607 (= NJW 2000, 437) Folgendes ausgeführt: "(...) Für den Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts (§ 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG) ist der ordentliche Rechtsweg gegeben, weil insoweit nicht durch Bescheid zu entscheiden war (§ 23 Abs. 1 Satz 1 InVorG).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

    Umfang der Anspruchs des Berechtigten gegen die Treuhandanstalt

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Dem entspricht eine Auslegung des Begriffs "Erlös", die nur darauf abstellt, welche Geldleistung dem Veräußerer nach dem Vertrag zufließen soll, sonstige Verpflichtungen aber, die erst eine Bewertung in Geld erforderlich machen, ausschließt (BVerwG, a.a.O. ; s. aber BGH VIZ 2001, 602 ff.).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Die Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil keine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist (BGH NJW 2003, 2319).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Es entspricht aber der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sich dies erübrigt, wenn das Berufungsgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (BGHZ 132, 245; 131, 169; ZIP 1996, 1059; BayObLGZ 2001, Nr. 37; Brandenburg.
  • OLG Brandenburg, 17.07.1998 - 4 U 257/97

    Kommunals Wohnungseigentum wird Volkseigentum

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    OLG VIZ 2001, 386).
  • BGH, 09.11.1995 - V ZB 27/94

    Rechtsweg für Ansprüche aufgrund besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Es entspricht aber der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass sich dies erübrigt, wenn das Berufungsgericht die Zulässigkeit des Rechtswegs bejaht und im Falle der Vorabentscheidung keinen Anlass hätte, die Beschwerde an den Bundesgerichtshof zuzulassen (BGHZ 132, 245; 131, 169; ZIP 1996, 1059; BayObLGZ 2001, Nr. 37; Brandenburg.
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus KG, 23.07.2004 - 25 U 184/03
    Außerdem ist bei der näheren Bestimmung des Inhalts und der Bindungswirkung, insbesondere der Tatbestands- und Feststellungswirkung, auch das materielle Recht, auf Grund dessen der Verwaltungsakt ergangen ist und an das er anknüpft, mit heranzuziehen, soweit der Verwaltungsakt damit in Übereinstimmung steht (BVerwG DVBl 1990, 206).
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