Rechtsprechung
   KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31041
KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08 (https://dejure.org/2009,31041)
KG, Entscheidung vom 23.07.2009 - 23 W 55/08 (https://dejure.org/2009,31041)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 23 W 55/08 (https://dejure.org/2009,31041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.04.2006 - II ZB 16/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Der Begriff des rechtlichen Interesses - im Gegensatz zu einem bloß wirtschaftlichen oder sonstigen tatsächlichen Interesse - erfordert, dass der Nebenintervenient zu der unterstützen Partei oder dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschluss vom 24. April 2006, II ZB 16/05, ZIP 2006, 1218 m. w. N.).

    Der bloße Wunsch der Nebenintervenientin, der Rechtsstreit möge zugunsten einer Partei entschieden werden, und die Erwartung, dass die damit befassten Tatgerichte auch in einem künftigen eigenen Rechtsstreit gegen die andere Partei an einem einmal eingenommenen Standpunkt festhalten und zu einer ihnen günstigen Entscheidung gelangen sollten, stellen sich lediglich als Umstände dar, die ein tatsächliches Interesse am Obsiegen einer Partei erklären vermögen; selbst ein bestimmtes Interesse an einer bestimmten Beantwortung rechtlicher oder tatsächlicher Vorfragen genügt indessen ebenso wenig, wie der denkbare Umstand, dass in beiden Fällen dieselben Ermittlungen angestellt werden müssen oder über gleichgelagerte Rechtsfragen zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 24. April 2006, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - 24 U 217/06

    Regress eines Rechtsanwalts aus abgetretenem Recht eines Mandanten wegen

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Es kann insoweit dahinstehen, ob bereits der Umstand der Streitverkündung allein das in § 66 Abs. 1 ZPO geforderte rechtliche Interesse begründet (so: Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl.,§ 66, Rdnr. 8; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. November 2007, 24 U 217/06, OLGR Hamm/Düsseldorf/Köln 2008, 156 f; a.A. Hüßtege in Thomas/Putzo, 29.Aufl., § 66, Rdnr. 5).
  • LG Berlin, 25.06.2008 - 4 O 91/08

    Total Buy Out auf dem Prüfstand: umfassende Rechteeinräumung per AGB möglich?

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    In dem Rechtsstreit ... wird die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die Zulassung der Nebenintervention der Streithelfer zu 9), zu 10), zu 12), zu 19), zu 22) und zu 23) im am 25.06.2008 verkündeten Urteil des Landgerichts Berlin (Geschäftszeichen 4 O 91/08) auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 13.02.1969 - 1 W 37/68
    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    (OLG Frankfurt, NJW 1970, 817).
  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Die Regelungen gewährleisten damit nicht nur einen individualvertraglichen Schutz, sondern auch einen weitergehenden, typisierten Interessenschutz der Marktgegenseite (KG Berlin, Beschluss vom 03.04.2007, 5 W 73/07, NJW 2007, 2266).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Aus dem Erfordernis eines rechtlichen Interesses folgt, dass ein rein wirtschaftliches Interesse für die Zulässigkeit einer Nebenintervention nicht ausreicht; es ist aber anerkannt, dass der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO weit auszulegen ist (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2006; X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Ihr Zweck ist nicht nur der Schutz der Vertragpartner vor Benachteiligung durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit, sondern auch die Abwendung von Nachteilen, die dem Wirtschaftsverkehr durch den nicht funktionierenden  Konditionenwettbewerb im Wirtschaftsverkehr drohen (Köhler, a.a.O., Rdnr. 11.156 e; OLG Frankfurt CR 2008, 124 f).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 22 W 2/03

    Zulässigkeit der Nebenintervention des Mieters

    Auszug aus KG, 23.07.2009 - 23 W 55/08
    Auch wenn die Entscheidung über die Zulassung der Nebenintervention im Endurteil erfolgt, bleibt sie gleichwohl mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2003, 22 W 2/03, OLGR Hamm 2003, 346; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 71, Rdnr.5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht