Rechtsprechung
   KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,61849
KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17 (https://dejure.org/2019,61849)
KG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 21 U 93/17 (https://dejure.org/2019,61849)
KG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 21 U 93/17 (https://dejure.org/2019,61849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,61849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Vergütungsanspruch aus Werkvertrag Planung und Ausführung einer funktionstauglichen Apothekeneinrichtung Betreiber eines Ärztehauses Erfüllung von Mängelbeseitigungsansprüchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    (Bau-)Unternehmer arbeiten für Geld, nicht für lau!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    (Bau-)Unternehmer arbeiten für Geld, nicht für lau! (IBR 2021, 132)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 19/18

    Rechtliche Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und Montage einer Küche

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Die Klägerin schuldete vielmehr die Planung und Ausführung einer funktionstauglichen Apothekeneinrichtung, die einschließlich Labor und Lagerhaltung unter Beachtung besonderer gesetzlicher Vorschriften (v. a. § 4 ApBetrO) vorzunehmen war (vgl. zur Abgrenzung BGH, Urteil vom 19. Juli 2018, VII ZR 19/18, ZfBR 2018, 775, 776 mwN).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Allein der Nachweis einer postalischen Absendung des Schreibens, was die Zeugin ... unter Bezugnahme auf das von ihr geführte Postausgangsbuch bekundet hat, erbringt nicht auch den Beweis für dessen Zugang (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, 817).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 471/01

    Rechtliche Auswirkungen der Erteilung einer Schlußrechnung auf eingetretenen

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Die Verzugsfolgen endeten indes mit Abnahme und Erteilung der Schlussrechnung vom 07. Januar 2013, Anlage K 16, weil damit das Recht zur vorläufigen Abrechnung und gleichzeitig auch die Berechtigung, eine vorläufige Abrechnung durchzusetzen, erloschen ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2004, VII ZR 471/01 (KG), NZBau 2004, 386).
  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 299/86

    Ungewißheit über Person des Vertretenen

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Die Auslegungsregel in § 164 Abs. 1 S. 2 BGB beantwortet nicht nur die Frage, ob der Vertreter im Namen eines anderen gehandelt hat, sondern ist auch dann maßgebend, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987, VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, 475, 476; Senat, Urteil vom 14. März 2012, 21 U 39/11, BeckRS 2012, 6921).
  • BGH, 23.11.2016 - VIII ZR 269/15

    Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Es gilt im kaufmännischen Handelsverkehr überdies der allgemeine Erfahrungssatz, wonach jedermann weiß, dass ein Kaufmann sein Gewerbe in der Absicht regelmäßiger Gewinnerzielung betreibt und daher Handlungen für andere im Rahmen seines Gewerbebetriebs grundsätzlich nicht ohne Gegenleistung erbringen will (BGH, Urteil vom 23. November. 2016, VIII ZR 269/15, NJW 2017, 1388, 1389).
  • KG, 14.03.2012 - 21 U 39/11

    Leistung ohne Auftrag erbracht: Auftraggeber schuldet Wertersatz!

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Die Auslegungsregel in § 164 Abs. 1 S. 2 BGB beantwortet nicht nur die Frage, ob der Vertreter im Namen eines anderen gehandelt hat, sondern ist auch dann maßgebend, wenn ungewiss ist, in welchem Namen der Vertreter einen Vertrag abschließt (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1987, VII ZR 299/86, NJW-RR 1988, 475, 476; Senat, Urteil vom 14. März 2012, 21 U 39/11, BeckRS 2012, 6921).
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75

    Annahme eines geänderten Angebots

    Auszug aus KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch die Auftragsbestätigung nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens zu behandeln sein, wenn die Auftragsbestätigung nicht nur der endgültigen Vertragsannahme dient, sondern der bestätigende Teil in ihr auch die Vertragsmodalitäten, über die bereits für den Fall des Zustandekommens des Vertrages Einigung erzielt worden sein soll, im Einzelnen zu Beweiszwecken niederlegt, die Auftragsbestätigung mithin nach Inhalt und Zweck dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben weitgehend entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 09. Februar 1977, VIII ZR 249/75, BeckRS 1977, 31122458; MüKoHGB/Karsten Schmidt, 4. Auflage 2018, § 346 Rn. 150).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht