Rechtsprechung
   KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7267
KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07 (https://dejure.org/2007,7267)
KG, Entscheidung vom 23.08.2007 - 1 W 50/07 (https://dejure.org/2007,7267)
KG, Entscheidung vom 23. August 2007 - 1 W 50/07 (https://dejure.org/2007,7267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Festsetzungsbeschluss über die Absetzung einer beantragten Terminsgebühr; Versagung einer Terminsgebühr; Entstehung der Terminsgebühr im Verfahren vor dem Landgericht ohne mündliche Verhandlung; Differenzierung nach der Art des Widerspruchs im ...

  • Judicialis

    RVG-VV Nr. 3400 Abs. 1; ; ZPO § 924; ; ZPO § 925; ; ZPO § 128 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebür bei Kostenwiderspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 143
  • Rpfleger 2008, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 30.10.2006 - 6 W 181/06

    Kostenfestsetzung nach wettbewerbsrechtlichem einstweiligen Verfügungsverfahren:

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07
    Eine Terminsgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht über einen auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 3 ZPO durch Urteil entscheidet (Anschluss an OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 -, RVG-Letter 2006, 88 = MDR 2007, 56 = AGS 2007, 70; Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 W 181/06 -, GRUR-RR 2007, 62 = RVGreport 2007, 146).

    Diese Vorschrift findet auch auf den sogenannten Kostenwiderspruch Anwendung (OLG Frankfurt, MDR 2007, 56; GRUR-RR 2007, 62, 63).

    Der dort vertretenen Auffassung hat sich auch die gebührenrechtliche Literatur angeschlossen (Schneider, AGS 2007, 71; Mayer, RVG-Letter 2006, 89; Hansens, RVGreport 2007, 146, 147).

  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 6 W 102/06

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Terminsgebühr bei Entscheidung über den

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07
    Eine Terminsgebühr entsteht nicht, wenn das Gericht über einen auf die Kosten beschränkten Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung im schriftlichen Verfahren nach § 128 Abs. 3 ZPO durch Urteil entscheidet (Anschluss an OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 6 W 102/06 -, RVG-Letter 2006, 88 = MDR 2007, 56 = AGS 2007, 70; Beschluss vom 30. Oktober 2006 - 6 W 181/06 -, GRUR-RR 2007, 62 = RVGreport 2007, 146).

    Diese Vorschrift findet auch auf den sogenannten Kostenwiderspruch Anwendung (OLG Frankfurt, MDR 2007, 56; GRUR-RR 2007, 62, 63).

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07
    Damit soll der besondere Aufwand des Rechtsanwalts für die Vorbereitung einer nach dem Gesetz grundsätzlich zu verhandelnden Sache abgegolten werden, wenn ausnahmsweise ohne eine mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BGH, NJW 2007, 158, 160).
  • BGH, 10.08.2006 - I ZB 99/05

    Anwaltsgebühren bei Vollstreckungsanträgen gegen mehrere Schuldner

    Auszug aus KG, 23.08.2007 - 1 W 50/07
    Der dort vertretenen Auffassung hat sich auch die gebührenrechtliche Literatur angeschlossen (Schneider, AGS 2007, 71; Mayer, RVG-Letter 2006, 89; Hansens, RVGreport 2007, 146, 147).
  • LG Köln, 12.05.2022 - 14 O 36/22

    Kostenrecht

    Eine mündliche Verhandlung ist auch entbehrlich, wenn sich der Widerspruch nach Erlass einer einstweiligen Verfügung - wie hier - nur gegen die Kostenentscheidung richtet (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 30.10.2006 - 6 W 181/06 -, GRUR-RR 2007, 62; KG, Beschluss vom 23.08.2007 - 1 W 50/07 -, GRUR-RR 2008, 143).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht