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KG, 23.09.2009 - 4 Ws 102/09, 2 AR 104/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Brandenburg, 23.02.2015 - 1 Ws 20/15
Anforderungen an die Verfahrensbeschleunigung in Haftsachen
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen gebietet bei absehbar umfangreichen Verfahren stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2781/10;… Beschluss vom 29. Dezember 2005, 2 BvR 2057/05, StV 2006, S. 81, 85; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. August 2010, 2 Ws 383/10; KG Berlin, Beschluss vom 23. September 2009, 4 Ws 102/09; OLG Celle, Beschluss vom 20. Februar 2008, 2 Ws 77/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007, 1 Ws 557/07; OLG Hamburg…, Beschluss vom 29. Juni 2006, 3 Ws 100/06, jeweils zit. nach juris und m.w.N., KK-StPO, 7. A. 2013, § 121, Rz. 20). - KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft
Die Angemessenheit der Verfahrensdauer in Überhaftsachen bestimmt sich allerdings wegen des abgeschwächten Beschleunigungsgebots nicht nach den in diesen Verfahren für den Beginn der Hauptverhandlung regelmäßig zu beachtenden - nicht starren - Fristen von drei Monaten nach Eröffnung des Hauptverfahrens im Zeitpunkt der Eröffnungsreife und von vier Monaten ab Anklageerhebung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, juris Rn. 40; KG, Beschluss vom 23. September 2009 - 4 Ws 102/09 -, juris Rn. 12).