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   KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10   

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https://dejure.org/2010,15058
KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10 (https://dejure.org/2010,15058)
KG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 1 W 168/10 (https://dejure.org/2010,15058)
KG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 1 W 168/10 (https://dejure.org/2010,15058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 16a FGG, § 2 Abs 1 AdWirkG
    Adoption: Anerkennung einer ausländischen gerichtlichen Erklärung über eine rechtsgültige Adoption unter Berücksichtigung des ghanaischen Gewohnheitsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    AdWirkG §§ 1, 2, 5; BGB §§ 1741, 1762; EGBGB Art. 22; FGG § 43
    Erklärung des High Court of Justice in Ghana über eine Adoption nach ghanaischem Gewohnheitsrecht ist als Entscheidung nach § 16a FGG (a.F.) anzuerkennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer in Ghana ausgesprochenen Adoption als rechtsgültige Entscheidung i.S.d. § 16a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG a.F.); Anforderungen an einen Verstoß gegen den deutschen ordre public im Rahmen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 16a
    Anerkennung einer in Ghana ausgesprochenen Adoption

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Maßgeblich Kriterium nach deutschem Recht ist es, dass - wie sich aus § 1741 Abs. 1 BGB ergibt - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300; Senat, a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608).

    Hat auf dieser Grundlage das international zuständige ausländische Gericht ein rechtswirksames Adoptionsdekret erlassen, was hier nicht zweifelhaft ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Kindeswohl geprüft und berücksichtigt hat (in diesem Sinne BayObLGZ 2000, 180, 185).

    Bei der Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Adoption ist zudem zu beachten, dass es zu einem "hinkenden" Adoptionsverhältnis käme (BayObLG, StAZ 2000, 300), was der gewachsenen Familienbeziehung ebenso wie dem internationalen Entscheidungseinklang grundsätzlich abträglich wäre (vgl. auch Benicke, a.a.O., S.199).

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Maßgeblich Kriterium nach deutschem Recht ist es, dass - wie sich aus § 1741 Abs. 1 BGB ergibt - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300; Senat, a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608).

    Danach sind die familiären Verhältnisse derart verfestigt, dass allein eine Anerkennung dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und seinem grundgesetzlich geschütztem Recht auf Familie entspricht (auf die Berücksichtigung diese Aspektes weist auch das OLG Köln in FGPrax 2009, 165, 166 hin).

  • LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen und der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 2. März 2010 - 83 T 2/06 - aufgehoben.

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das Landgericht Berlin, durch Beschluss vom 02.03.2010, 83 T 2/06, zurückgewiesen.

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist daher nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu dem Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 699; OLG Karlsruhe StAZ 2004, 111, 112; Senat, a.a.O., 2659; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010, I-25 Wx 15/10, zitiert nach juris).

    Auch unter Beachtung eines möglicherweise großzügigeren anerkennungsrechtlichen ordre public international (vgl. Behrentin in jurisPK-BGB, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rn. 116; Senat IPrax 2005, 39 ff.) stellt das Kindeswohl die maßgebliche Voraussetzung dar.

  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 93/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Maßnahme der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung des Verstoßes gegen den ordre public ist der Zeitpunkt in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (Senat, a.a.O., 2660, m.w.N.; vgl. auch BGH, FamRZ 1979, 577, 580; jurisPK-BGB/Behrentin, Rdn. 117 zu Art. 22 EGBGB mit umfangr.Nachw.).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Die nach § 16 a Nr. 1 FGG erforderliche internationale Zuständigkeit des genannten Gerichts ist gegeben, weil der anzunehmende Betroffene im Zeitpunkt der dortigen Adoption nach Gewohnheitsrecht ghanaischer Staatsangehöriger war und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Ghana hatte, so dass spiegelbildlich die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 43 b Abs. 1 und 2 FGG vorlagen (vgl. Senat, NJOZ 2006, 2655, 2658 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08.07.2010, 11 Wx 113/09, zitiert nach juris) hat in diesem Zusammenhang zutreffend weiter ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist daher nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu dem Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 699; OLG Karlsruhe StAZ 2004, 111, 112; Senat, a.a.O., 2659; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010, I-25 Wx 15/10, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Das Grundgesetz geht in Art. 6 Abs. 2 S. 2 hinsichtlich der Pflege und Erziehung der Kinder sogar von einem staatlichen Wächteramt aus (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 2049 f.).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist daher nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu dem Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 699; OLG Karlsruhe StAZ 2004, 111, 112; Senat, a.a.O., 2659; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010, I-25 Wx 15/10, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2017 - 17 UF 265/16

    Auslandsadoption: Anerkennung einer thailändischen Adoptionsentscheidung

    Maßgeblich ist die Beurteilung zu dem Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird (OLG Bremen FamRZ 2015, 425 ff., Rn. 17; KG IPRspr2010,310 ff. sowie FamRBint 2011, 9 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 03.03.2016 - 470 F 16043/13
    Nach richtiger Auffassung stellt die hier in Ghana durchgeführte "Customary Adoption " (Adoption nach dem dortigen Gewohnheitsrecht) eine "nach ausländischem Recht ergangene Annahme als Kind" im Sinne von § 1 AdWirkG dar (so auch: KG, Beschluss vom 23.09.2010, Az. 1 W 168/10, juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2004, Az. 8 T 672/04, juris).

    Dennoch handelt es sich um eine gerichtliche Entscheidung eines ordentlichen ghanaischen Gerichts, mithin um eine Dekretadoption, welche in Ghana staatlicherseits anerkannt ist (vgL auch KG, Beschluss vom 23.09.2010, Az. 1 W 168/10, juris).

  • OLG Frankfurt, 22.12.2011 - 1 UF 262/11

    Keine Anerkennung einer in Ghana erfolgten Adoption wegen fehlender Anhörung der

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der von dem Beschwerdeführer in seiner Beschwerde zitierten Entscheidung des Kammergericht Berlin ( Beschluss vom 23.09.2010, Az: 1 W 168/10, zitiert nach juris).
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