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   KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08   

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https://dejure.org/2010,9337
KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08 (https://dejure.org/2010,9337)
KG, Entscheidung vom 23.09.2010 - 1 W 70/08 (https://dejure.org/2010,9337)
KG, Entscheidung vom 23. September 2010 - 1 W 70/08 (https://dejure.org/2010,9337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch unter Berücksichtigung des Vorrangs europäischen Gemeinschaftsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines nach französischem Recht beurkundeten Vaterschaftsanerkenntnisses in das deutsche Geburtenbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 7; PStG § 47 a.F.
    Eintragung eines nach französischem Recht beurkundeten Vaterschaftsanerkenntnisses in das deutsche Geburtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 535
  • NJW 2011, 535
  • FamRZ 2011, 652
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    "Innerhalb der deutschen Rechtsordnung stehen die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 74, 358 [370] = NJW 1987, 2427; BVerfGE 82, 106 [120] = NJW 1990, 2741 = NStZ 1990, 598).

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 [370] = NJW 1987, 2427; BVerfGE 83, 119 [128] = NJW 1991, 1043 = NStZ 1991, 181; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 2001, 2245).".

  • EuGH, 14.10.2008 - C-353/06

    DEUTSCHLAND KANN SEINEN STAATSBÜRGERN NICHT DIE ANERKENNUNG DES NACHNAMENS

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Der Anwendungsvorrang des europäischen Gemeinschaftsrechts kann es gebieten, ein nach französischem Recht vorgerichtlich wirksam beurkundetes Vaterschaftsanerkenntnis in das deutsche Geburtenbuch als Randvermerk beizuschreiben, auch wenn die Mutter ihre nach deutschem Recht erforderliche Zustimmung zum Vaterschaftsanerkenntnis nachträglich verweigert (im Anschluss an EuGH, FamRZ 2008, 2089 ff. - "Grunkin-Paul" auch für Statusverhältnisse).

    Der EuGH hat durch Urteil vom 14.10.2008 - Rs. C-353/06: Grunkin und Paul - (FamRZ 2008, 2089 ff.) beanstandet, dass die Behörden eines Mitgliedstaates es unter Anwendung nationalen Rechts ablehnen, den Nachnamen eines Kindes anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt und eingetragen wurde, in dem dieses Kind geboren wurde und seitdem wohnt.

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Ein Beschwerdeführer kann insofern vor dem BVerfG nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 [128] = NJW 1988, 45 = NStZ 1987, 275 m.w. Nachw.; BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 2004, 852 = EuGRZ 2004, 317 [318]).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

    Zur Verurteilung aufgrund mittelbarer Beweisführung

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 [370] = NJW 1987, 2427; BVerfGE 83, 119 [128] = NJW 1991, 1043 = NStZ 1991, 181; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 2001, 2245).".
  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Bereits nach einer früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2004 - 16 Wx 175/04, BeckRS 2005, 03694; Baratta, IPrax 2007, 4, 7).
  • BSG, 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R

    Geburtsdatum - Beweiskraft eines ausländischen Schulregisterauszuges - Urkunde -

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Bereits nach einer früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2004 - 16 Wx 175/04, BeckRS 2005, 03694; Baratta, IPrax 2007, 4, 7).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87

    Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung gemeinnütziger Leistungen bei der

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR dienen auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 [370] = NJW 1987, 2427; BVerfGE 83, 119 [128] = NJW 1991, 1043 = NStZ 1991, 181; BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], NJW 2001, 2245).".
  • EGMR, 27.10.1994 - 18535/91

    KROON AND OTHERS v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Nach den vom EGMR in seiner Spruchpraxis entwickelten Grundsätzen muss der Staat in Fällen, in denen eine familiäre Beziehung zu einem Kind besteht, so handeln, dass eine Weiterentwicklung dieser Beziehungen erfolgen kann, und gesetzliche Schutzmaßnahmen vorsehen, die eine Eingliederung des Kindes in seine Familie vom Augenblick der Geburt an oder sobald wie möglich danach erlauben (vgl. EGMR, FamRZ 2003, 813, 814 zu 32.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Ein Beschwerdeführer kann insofern vor dem BVerfG nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 [128] = NJW 1988, 45 = NStZ 1987, 275 m.w. Nachw.; BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], NVwZ 2004, 852 = EuGRZ 2004, 317 [318]).
  • OLG Köln, 03.12.2004 - 16 Wx 175/04

    Beweiskraft ausländischer Personenstandsurkunden und deren Widerlegung

    Auszug aus KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08
    Bereits nach einer früheren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind die Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedsstaaten ausgestellte Urkunden und ähnliche Schriftstücke über den Personenstand zu beachten, sofern deren Richtigkeit nicht durch konkrete, auf den jeweiligen Einzelfall bezogene Anhaltspunkte ernstlich in Frage gestellt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.1997 - Rs. C-336/94 - = EUGHE I 1997, 6761 = EuZW 1998, 31 = StAZ 1998, 117; siehe auch BSG, Urteil vom 28.04.2004 - B 5 RJ 33/03 R - OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2004 - 16 Wx 175/04, BeckRS 2005, 03694; Baratta, IPrax 2007, 4, 7).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

  • OLG Stuttgart, 20.12.2002 - 8 W 184/99

    Berichtigung eines zweiteiligen Vornamens eines türkischen Kindes: Abweichung des

  • EGMR, 13.07.2000 - 25735/94

    Fall E. gegen DEUTSCHLAND

  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

  • BGH, 14.10.1992 - XII ARZ 23/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für Verfahren zur Abänderung einer Sorgerechtsregelung

  • BayObLG, 11.01.2002 - 1Z BR 51/01

    Alternative Abstammungsstatute - Konkurrenz zwischen früherem Ehemann und

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Dem entspricht im Ergebnis auch der Beschluss des Kammergerichts vom 23. September 2010 - 1 W 70/08, wonach im Geburtenbuch der Beteiligte zu 2 als Vater zu vermerken sei.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11

    Elterliche Sorge für nichteheliches Kind deutsch-französischer Eltern:

    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

  • OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater allein wegen fehlender

    Hierüber verhält sich in Deutschland ein in B... geführtes personenstandsrechtliches Verfahren, das inzwischen in 3. Instanz vor dem Kammergericht anhängig ist - 1 W 70/08 -.

    Spätestens dann, wenn - sei es als Folge einer entsprechenden Entscheidung des Kammergerichts in dem Verfahren 1 W 70/08, sei es als Folge eines von dem Vater im Falle seines Unterliegens im Personenstandsverfahren noch anzustrengenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens - der Vater im deutschen Geburtsregister beigeschrieben sein wird, werden die Eltern gehalten sein, eine solche Bestimmung zu treffen.

  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Schließlich ist der Antrag der Antragsteller nicht aus dem von ihnen angeführten Prinzip einer unionsrechtlichen Anerkennung von Registereintragungen begründet (hiervon ausgehend bereits KG FamRZ 2011, 652, 654 ).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 3 Wx 205/11

    Gerichtliche Berichtigung von Personenstandseinträgen

    Diese ist schon deshalb gegeben, weil eine Eintragung in einem deutschen Geburtenregister betroffen ist; die internationale Zuständigkeit folgt aus der in § 50 Abs. 2 PStG geregelten örtlichen Zuständigkeit (OLG Hamm StAZ 2008, S. 379 ff.; KG NJW 2011, S. 535 ff.).
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