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KG, 23.09.2014 - 1 W 508/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 62 Abs 3 PStG
Personenstandswesen im Land Berlin: Umfang des Einsichtrechts eines Nichtbeteiligten in die standesamtlichen Sammelakten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 28.08.2013 - 71 III 167/13
- KG, 23.09.2014 - 1 W 508/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1324
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg, 10.02.2011 - 60 III 209/10
Auszug aus KG, 23.09.2014 - 1 W 508/13
2 VwVfG Hamburg (AG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 60 III 209/10 -, juris).
- OLG Nürnberg, 09.10.2018 - 11 W 717/18
Einsichtsrecht in Register
Das KG habe im selben Sinn entschieden (1 W 508/13, StAZ 2015, 207).So hat das Kammergericht mit Beschluss vom 23. September 2014 (StAZ 2015, 207) einem Interessenten sogar das Recht auf Kopien der Sammelakten zu einem bestimmten Sterbeeintrag zugesprochen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 5 B 55.16
Personenstandsrechtliches Verfahren zur Begründung einer Lebenspartnerschaft als …
Während nach einer Auffassung die Beurkundung als "beurkundender Verwaltungsakt" angesehen wird, verneint die Gegenansicht einen solchen allein mit der Begründung, dass der Registereintragung nicht die nach § 35 VwVfG erforderliche verbindliche Feststellung einer Rechtsfolge zukomme, weil sie nach § 54 Abs. 3 PStG den Nachweis der Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsachen jederzeit zulasse (…vgl. zu allem Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage 2014, § 1 Rn. 44; von einem Verwaltungsverfahren vor dem Standesbeamten geht auch das Kammergericht in seinen Beschlüssen vom 23. September 2014 - 1 W 508/13 -, juris Rn. 4, …und vom 4. April 2017 - 1 W 447/16 -, juris Rn. 12, aus). - VG Berlin, 09.11.2022 - 2 K 268.21 Das Recht auf Akteneinsicht umfasst mithin grundsätzlich auch ein Wahlrecht zwischen der Einsicht durch Übersendung von Kopien bzw. Ausdrucken und der Akteneinsicht vor Ort (vgl. KG, Beschluss vom 23. September 2014 - 1 W 508/13 - juris Rn. 5; Urteil der Kammer vom 17. Juni 2022 - VG 2 K 143/21 - S. 8;… zum IFG Bund Schoch, IFG, 2. Auflage 2016, § 1 Rn. 272 ff.).