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   KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15)   

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KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23. September 2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung; Beiordnung eines Pflichtverteidigers für die Mitwirkung am Revisionsverfahren; Voraussetzungen für eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
  • StV 2016, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung nach § 338 Nr. 8 StPO, wie sie der Angeklagte geltend macht, setzt voraus, dass eine besondere Verfahrensvorschrift verletzt worden ist (vgl. BGHSt 21, 334).

    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Im Übrigen ist zwar anerkannt, dass dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn es um die Abfassung besonders schwieriger, den als Urkundsbeamten tätigen Rechtspfleger überfordernder Revisionsrügen geht (vgl. OLG Koblenz StraFo 2007, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 29) oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision unter Mitwirkung des Urkundsbeamten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2006, 497; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 140 Rdn. 98, 117; zum Ganzen vgl. OLG Saarbrücken StraFo 2009, 518; KG NStZ 2007, 663).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 3 Ws 351/06

    Revision im Strafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Im Übrigen ist zwar anerkannt, dass dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn es um die Abfassung besonders schwieriger, den als Urkundsbeamten tätigen Rechtspfleger überfordernder Revisionsrügen geht (vgl. OLG Koblenz StraFo 2007, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 29) oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision unter Mitwirkung des Urkundsbeamten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2006, 497; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 140 Rdn. 98, 117; zum Ganzen vgl. OLG Saarbrücken StraFo 2009, 518; KG NStZ 2007, 663).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 557/95

    Aussetzung der Hauptverhandlung - Ablehnender Gerichtsbeschluß - Revision

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Zwischen dem Verfahrensfehler und dem Urteil muss eine konkret-kausale Beziehung bestehen (vgl. BGHSt 30, 131; Gericke in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 338 Rdn. 101).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10

    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die

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