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   KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18 - 121 AR 242/18   

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KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18 - 121 AR 242/18 (https://dejure.org/2018,41977)
KG, Entscheidung vom 23.10.2018 - 2 Ws 205/18 - 121 AR 242/18 (https://dejure.org/2018,41977)
KG, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 2 Ws 205/18 - 121 AR 242/18 (https://dejure.org/2018,41977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Fluchtgefahr beim Erstverbüßer? Ausnahmefall?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 11.07.2000 - 5 Ws 464/00
    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    In welchem Maß es wahrscheinlich sein muss, dass ein Täter nicht wieder straffällig wird, hängt wegen der vom Gesetzgeber in den Vordergrund gestellten Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit von dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter und den Eigenheiten der Persönlichkeit eines Verurteilten ab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 18. Februar 2009 - 2 Ws 45/09 - und 29. Mai 2008 - 2 Ws 211-213/08 - KG, Beschlüsse vom 24. Januar 2002 - 5 Ws 39/02 - und 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 -).

    So erfährt die für den Erstverbüßer sprechende Vermutung Einschränkungen bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - juris Rn. 6; Beschlüsse vom 7. Oktober 2016 - 5 HEs 15-16/16 - und vom 31. Mai 2016 - 5 HEs 6-7/16 - juris) oder bei Betäubungsmitteldelikten - wegen der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter bedeuten (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 4; und vom 9. März 2017 - 5 HEs 3-5/17 -).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Dabei kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB die Straferwartung und den mit dieser verbundenen Fluchtanreiz unter Umständen verringern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - StraFo 2013, 160; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris; Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; KG, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 -, StV 2012, 350; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 2 Ws 73/18 -).
  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    So erfährt die für den Erstverbüßer sprechende Vermutung Einschränkungen bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität (vgl. KG, Beschlüsse vom 11. Juli 2000 - 5 Ws 464/00 - juris Rn. 6; Beschlüsse vom 7. Oktober 2016 - 5 HEs 15-16/16 - und vom 31. Mai 2016 - 5 HEs 6-7/16 - juris) oder bei Betäubungsmitteldelikten - wegen der außerordentlichen Gefährdung, die derartige Taten für das Leben und die Gesundheit Dritter bedeuten (vgl. KG, Beschlüsse vom 6. Juli 2006 - 5 Ws 273/06 -, juris Rn. 4; und vom 9. März 2017 - 5 HEs 3-5/17 -).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Dabei kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB die Straferwartung und den mit dieser verbundenen Fluchtanreiz unter Umständen verringern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - StraFo 2013, 160; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris; Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; KG, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 -, StV 2012, 350; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 2 Ws 73/18 -).
  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Darüber hinaus ist ein strengerer Maßstab auch dann geboten, wenn der Verurteilte durch sein strafrechtlich relevantes Vorleben hat erkennen lassen, dass bei ihm erhebliche tatursächliche Charakterschwächen vorhanden sind und er zudem durch einen Bewährungsbruch bewiesen hat, dass der von ihm bereits einmal vermittelte günstige Eindruck falsch war (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 2017 - 2 Ws 152-153/17 -, vom 20. August 2014 - 2 Ws 274/14 - KG, Beschluss vom 29. August 2006 - 5 Ws 436/06 - mwN).
  • BGH, 04.10.2011 - StB 14/11

    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Gleichermaßen sind bei wegen Gewalttaten Verurteilten erhöhte Anforderungen an eine günstige Sozialprognose zu stellen, denn je höher die Wertigkeit des verletzten Rechtsgutes ist, desto größer muss die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11 -, juris Rn. 5; KG, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 -, vom 5. April 2016 - 5 Ws 38 + 39/16 -, mwN).
  • KG, 03.11.2011 - 4 Ws 96/11

    Untersuchungshaft: Voraussetzungen des Haftgrundes der Fluchtgefahr

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Dabei kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB die Straferwartung und den mit dieser verbundenen Fluchtanreiz unter Umständen verringern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - StraFo 2013, 160; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris; Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; KG, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 -, StV 2012, 350; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 2 Ws 73/18 -).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2012 - 3 Ws 422/12

    Strafvollstreckung: Notwendigkeit der Einholung eines kriminalprognostischen

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    In Fällen wie dem vorliegendem, in dem bereits ein auf eine unbedingte Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergangen ist, ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung der in dem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe sicherstellen soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 Ws 131/14 -, vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, vom 15. März 2012 - 3 Ws 155/12 - und vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    Dabei kommt es auf den tatsächlich zu erwartenden Freiheitsentzug an, sodass die Anrechnung der Untersuchungshaft gemäß § 51 StGB und eine voraussichtliche Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes nach § 57 StGB die Straferwartung und den mit dieser verbundenen Fluchtanreiz unter Umständen verringern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12 - StraFo 2013, 160; Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 - juris; Beschluss vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 - juris; KG, Beschluss vom 3. November 2011 - 4 Ws 96/11 -, StV 2012, 350; Senat, Beschluss vom 27. April 2018 - 2 Ws 73/18 -).
  • KG, 07.03.2014 - 4 Ws 21/14

    Dringender Tatverdacht nach erstinstanzlichem Urteil; Fluchtgefahr;

    Auszug aus KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18
    In Fällen wie dem vorliegendem, in dem bereits ein auf eine unbedingte Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergangen ist, ist zu berücksichtigen, dass die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung des Strafverfahrens gewährleisten, sondern auch die Vollstreckung der in dem Verfahren verhängten Freiheitsstrafe sicherstellen soll (vgl. KG, Beschlüsse vom 20. März 2014 - 3 Ws 131/14 -, vom 30. Juli 2012 - 3 Ws 422/12 -, vom 15. März 2012 - 3 Ws 155/12 - und vom 7. März 2014 - 4 Ws 21/14 -).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
  • OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18

    Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV

  • OLG Bremen, 14.08.2009 - Ws 45/09
  • OLG Hamm, 26.05.2020 - 4 Ws 86/20

    Bewährung, Reststrafenaussetzung, Prognose, organisierte Kriminalität

    Indes sind bei besonders sicherheitsrelevanten Delikten, wie Delikten im Bereich der organisierten Kriminalität erhöhte Anforderungen an eine günstige Prognose i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB zu stellen (KG Berlin, Beschl v. 23.10.2018 - 2 Ws 205/18 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 24.08.2017 - 5 Ws 192/17 - juris).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2022 - 1 Ws 19/22

    Voraussetzungen der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung

    Zwar besteht grundsätzlich die Vermutung, dass der Strafvollzug einen Erstverbüßer im Allgemeinen beeindruckt und ihn von weiteren Straftaten abhalten kann (vgl. KG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 2 Ws 205/18 - 121 AR 242/18, juris; Fischer / StGB, 69. Aufl., § 57 Rn.14).
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