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   KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09   

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https://dejure.org/2010,12018
KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09 (https://dejure.org/2010,12018)
KG, Entscheidung vom 23.11.2010 - 7 U 8/09 (https://dejure.org/2010,12018)
KG, Entscheidung vom 23. November 2010 - 7 U 8/09 (https://dejure.org/2010,12018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum wegen Nichtbeseitigung von Schimmelbildung nach § 634, 635 BGB a.F.; Zulässigkeit des Ausschlusses der Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Zugehörigkeit von Isolierung und Dämmung von Loggienwänden zum konstruktiven ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Wohnungseigentum wegen Nichtbeseitigung von Schimmelbildung nach § 634 , 635 BGB a.F.; Zulässigkeit des Ausschlusses der Rückabwicklung eines Kaufvertrages; Zugehörigkeit von Isolierung und Dämmung von Loggienwänden zum konstruktiven ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Wer kann sie geltend machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Baumängeln am gemeinschaftlichen Eigentum

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Warten auf BGH-Entscheidung vereinbart: Verjährungseinrede ausgeschlossen! (IBR 2011, 740)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verhandlungen der Gemeinschaft kommen dem einzelnen Erwerber zugute! (IMR 2011, 461)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Kann Wohnungserwerber Rückabwicklung verlangen? (IBR 2012, 26)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    In allen Fällen kam eine Mängelbeseitigung nicht mehr in Betracht (vgl. BGH NJW 2010, 3089/3091 f. zu einer mit dem vorliegenden Fall identischen Fristsetzung).

    Die von der Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft geführten Verhandlungen wirkten sich daher nicht verjährungshemmend auf die den Klägern nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erwachsenen Ansprüche auf großen Schadensersatz aus (BGH NJW 2010, 3089 ).

    Da die durch die Verwalterin vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht Anspruchsinhaberin ist (BGHZ 172, 42 ), können Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Veräußerer keine Hemmung der Verjährung von nicht bestehenden Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewirken, sondern nur eine solche der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer (BGH NJW 2010, 3089 ).

    Die wesentlichen Rechtsfragen sind durch das Urteil des BGH vom 19. August 2010 - VII ZR 113/09 - (NJW 2010, 3089 ) entschieden worden.

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 193/99

    Sondereigentumsfähigkeit von Bauteilen

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Sie betreffen das Gemeinschaftseigentum, weil die Isolierung/Dämmung der Loggienwände zum konstruktiven Bestand des Gebäudes gehört, § 5 Abs. 2 WEG (vgl. auch BGH BauR 1985, 314 ; BauR 2001, 798 f.; Bärmann/Armbrüster, WEG , 10. Aufl., § 5 Rdn 30, 56, 91; Niedenführ/Vandenhouten, WEG , 8. Aufl., § 5 Rn 26).

    Die Abgrenzung nach § 5 Abs. 2 WEG gilt auch bei Wohnungseigentumsanlagen, die sich aus mehreren Häusern zusammensetzen (vgl. BGH BauR 2001, 798 f.; Bärmann/Armbrüster, a.a.O., § 5 Rdn 31).

    Die gerügten Mängel, u.a. Loggienabdichtung/-isolierung und Dacheindeckung betreffen den konstruktiven Bestand des Gebäudes und gehören zum Gemeinschaftseigentum, § 5 Abs. 2 WEG (vgl. BGH BauR 2001, 798 f.; Bärmann/ Armbrüster, WEG , 10. Aufl., § 5 Rdn. 30, 47 ff. m.w.N.).

  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Der BGH hat zwar entschieden, dass die Unterbrechung der Verjährung nach § 211 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. auch dann endet, wenn das Verfahren auf unbestimmte Zeit nicht betrieben wird, weil zunächst der Ausgang eines "Musterprozesses" abgewartet werden soll und es keine Rolle spielt, ob das auf Anregung des Gerichts erfolgt ist (BGH NJW 1998, 2274 ; BGH NJW 1983, 2496 ).

    Das Einverständnis der Beklagten mit der von den Klägern vorgeschlagene Verfahrensweise, das vorliegende Verfahren im Hinblick auf den Parallelprozess vorläufig nicht weiter zu betreiben, hat für die Kläger einen Vertrauenstatbestand dahin begründet, dass die Beklagte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Parallelprozesses die Verjährung nicht auf die Prozessunterbrechung gestützt geltend machen würde, mit der Folge, dass die hierauf gestützte Erhebung der Verjährungseinrede bis dahin gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB ) verstieß (vgl. BGH NJW 1998, 2274 ).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Zwischen den Parteien besteht - zu Recht (vgl. BGH NJW 2006, 53 ) - Einigkeit darüber, dass von dem Schaden die gezogenen Nutzungen in Gestalt der - von der Beklagten garantierten - Mieteinnahmen abzuziehen sind (so auch BGH, Urt. v. 12.3.2009 - VII ZR 26/06).

    Dabei handelt es sich um die Berechnung des Schadensersatzes und nicht etwa um eine Aufrechnung (BGH NJW 2006, 53 ).

  • BGH, 12.03.2009 - VII ZR 26/06

    Anspruch des Erwerbers einer mangelhaften Eigentumswohnung auf Schadensersatz

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Zu den Aufwendungen, die der Erwerber einer Eigentumswohnung bei der Berechnung des Anspruchs auf großen Schadensersatz geltend machen kann, gehören auch die Kosten für die Finanzierung des Erwerbs der Wohnung (vgl. BGH NJW 2009, 1870 ).

    Zwischen den Parteien besteht - zu Recht (vgl. BGH NJW 2006, 53 ) - Einigkeit darüber, dass von dem Schaden die gezogenen Nutzungen in Gestalt der - von der Beklagten garantierten - Mieteinnahmen abzuziehen sind (so auch BGH, Urt. v. 12.3.2009 - VII ZR 26/06).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Dadurch werden die Rechte der Erwerber nicht auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übergeleitet (BGH NJW 2007, 1952 ).

    Da die durch die Verwalterin vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft selbst nicht Anspruchsinhaberin ist (BGHZ 172, 42 ), können Verhandlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Veräußerer keine Hemmung der Verjährung von nicht bestehenden Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bewirken, sondern nur eine solche der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer (BGH NJW 2010, 3089 ).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Sie betreffen das Gemeinschaftseigentum, weil die Isolierung/Dämmung der Loggienwände zum konstruktiven Bestand des Gebäudes gehört, § 5 Abs. 2 WEG (vgl. auch BGH BauR 1985, 314 ; BauR 2001, 798 f.; Bärmann/Armbrüster, WEG , 10. Aufl., § 5 Rdn 30, 56, 91; Niedenführ/Vandenhouten, WEG , 8. Aufl., § 5 Rn 26).

    Jeder Wohnungseigentümer hat deshalb aus seinem Erwerbsvertrag einen eigenen Anspruch auf die mangelfreie Herstellung des gesamten Gemeinschaftseigentums (BGH BauR 1985, 314/316).

  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Es genügt, dass der Unternehmer bei dem Besteller den Eindruck erweckt, er werde den Mangel bzw. die angezeigte Mangelerscheinung prüfen bzw. sich um sie kümmern, und der Besteller hiermit einverstanden ist (vgl. BGH NJW 2007, 587 ; NJW 2008, 576/577; Palandt/Heinrichs, BGB , 68.Aufl., § 203 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1978 - VII ZR 278/77

    Anforderungen an die Führung des Rechtsstreits zur Erhaltung der

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Einen triftigen Grund in diesem Sinne hat der BGH u.a. darin gesehen, dass die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil abwarten, weil die dort zu treffende Entscheidung Bedeutung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil hat (BGH NJW 1979, 810 ).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus KG, 23.11.2010 - 7 U 8/09
    Es genügt, dass der Unternehmer bei dem Besteller den Eindruck erweckt, er werde den Mangel bzw. die angezeigte Mangelerscheinung prüfen bzw. sich um sie kümmern, und der Besteller hiermit einverstanden ist (vgl. BGH NJW 2007, 587 ; NJW 2008, 576/577; Palandt/Heinrichs, BGB , 68.Aufl., § 203 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1993 - VII ZR 148/92

    Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der

  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 32/08

    Haftung des Geschäftsführers wegen Veranlassung einer die Masse schmälernden

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 4/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Anforderungen an die Führung

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • OLG Frankfurt, 21.04.2010 - 4 U 93/03

    Verjährungshemmung der Bürgschaftsforderung durch Klageerhebung bei Ruhen des

  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 146/90

    Klage auf Zahlung rückständiger Mietzinsen; Eintritt der Verjährung;

  • OLG Koblenz, 24.05.2007 - 5 U 145/07

    Rechtsfolgen einer Abrede, einen Prozess über einen Darlehensrückzahlungsanspruch

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

  • BGH, 24.02.1983 - VII ZR 210/82

    Anforderungen an Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung; Entbehrlichkeit der

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 303/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Wandelung eines Erwerbervertrages über saniertes

  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 438/15

    Mängelbeseitigungsaufwand über fünf Prozent: Erwerber kann zurücktreten!

    Vielmehr sind diese Kosten bei jedem Erwerber anzusetzen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 23.11.2010 - 7 U 8/09, NZB mit Beschluss des BGH vom 28.7.2011 [VII ZR 218/10] zurückgewiesen), weil jedem Erwerber für sich ordnungsgemäßes Gemeinschaftseigentum geschuldet wird und es hier nicht um die Umlage der Kosten für die erforderlichen Arbeiten geht - diese sind, wenn sie erst mal angefallen sind oder als Vorschuss geltend gemacht werden, im Verhältnis aufzuteilen; der Verkäufer muss sie nur einmal tragen.
  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

    Vielmehr sind diese Kosten bei jedem Erwerber anzusetzen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 23.11.2010 - 7 U 8/09, NZB mit Beschluss des BGH vom 28.7.2011 [VII ZR 218/10] zurückgewiesen), weil jedem Erwerber für sich ordnungsgemäßes Gemeinschaftseigentum geschuldet wird.
  • OLG Brandenburg, 28.04.2010 - 7 U 135/09

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Anspruchshäufung, Ansprüche eines

    Jedoch darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (BGH NJW 2007, 156, 157; 2004, 1662, 1664; 2001, 761; NJW-RR 2003, 303; Senat, Urteil vom 12.8.2009, 7 U 8/09; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 301, Rn. 7).
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