Rechtsprechung
   KG, 23.11.2012 - (4) 161 Ss 249/12 (311/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46000
KG, 23.11.2012 - (4) 161 Ss 249/12 (311/12) (https://dejure.org/2012,46000)
KG, Entscheidung vom 23.11.2012 - (4) 161 Ss 249/12 (311/12) (https://dejure.org/2012,46000)
KG, Entscheidung vom 23. November 2012 - (4) 161 Ss 249/12 (311/12) (https://dejure.org/2012,46000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sachbeschädigung; Graffiti: Erheblichkeit der Veränderung; notwendige Feststellungen, Urteilsgründe, Bezugnahme

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 303 Abs 2 StGB, § 267 StPO
    Sachbeschädigung: Erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes durch Graffiti; erforderliche Urteilsfeststellungen zum Ausmaß der Farbauftragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Erheblichkeit der Sachbeschädigung bei unauffälligem Erscheinungsbild eines Graffitis auf bereits großflächig verunstalteter Fläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 303 Abs. 2; StPO § 267
    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen Sachbeschädigung durch Graffiti

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafbares Graffiti? - Ich will wissen, was du gemalt/gesprühst hast..

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus KG, 23.11.2012 - 161 Ss 249/12
    Eine Verweisung gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO muss der Tatrichter deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 41, 376); sie muss die Zielsetzung erkennen lassen, das Lichtbild durch Inbezugnahme zum Bestandteil der Urteilsurkunde mit der Folge zu machen, dass das Revisionsgericht die Bilder aus eigener Anschauung würdigen und somit ihren Aussage- und Beweiswert beurteilen kann.
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 1 Ss 127/09

    Erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache bei einer Markierung

    Auszug aus KG, 23.11.2012 - 161 Ss 249/12
    Eine solche unerhebliche, von § 303 Abs. 2 StGB nicht erfasste Veränderung liegt unter anderem dann vor, wenn sie völlig unauffällig bleibt, was etwa der Fall sein kann, wenn eine neue Farbauftragung sich auf einer infolge bereits vorangegangener Schmierereien bereits großflächig verunstalteten Fläche nicht mehr ausnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - [4] 1 Ss 318/11 [266/11] - OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 Ss 127/09 - [juris]; Stree/Hecker aaO, Rn. 18; zum früheren Recht s. schon OLG Frankfurt am Main MDR 1979, 693).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 358/04

    Anforderungen an die Urteilsausführungen zur Identifizierung eines Betroffenen;

    Auszug aus KG, 23.11.2012 - 161 Ss 249/12
    Damit ist vielmehr lediglich ein Beweiserhebungsvorgang beschrieben (vgl. OLG Köln NZV 2004, 596, 597; KG, Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 3 Ws (B) 25/06 - und 22. Dezember 2003 - 3 Ws (B) 463/03 -).
  • LG Münster, 24.08.1978 - 1 Ns 50/78
    Auszug aus KG, 23.11.2012 - 161 Ss 249/12
    Eine solche unerhebliche, von § 303 Abs. 2 StGB nicht erfasste Veränderung liegt unter anderem dann vor, wenn sie völlig unauffällig bleibt, was etwa der Fall sein kann, wenn eine neue Farbauftragung sich auf einer infolge bereits vorangegangener Schmierereien bereits großflächig verunstalteten Fläche nicht mehr ausnimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - [4] 1 Ss 318/11 [266/11] - OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 Ss 127/09 - [juris]; Stree/Hecker aaO, Rn. 18; zum früheren Recht s. schon OLG Frankfurt am Main MDR 1979, 693).
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