Rechtsprechung
KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 5 Abs 1 Nr 2 TMG, § 2 Abs 1 UKlaG, § 2 Abs 2 S 1 Nr 2 UKlaG, Art 5 EGRL 31/2000
Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch generierten E-Mails antwortenden E-Mai-Adresse - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Webseite
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 2 Abs. 1 UKlaG
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TMG § 5 Abs. 1 Nr. 2
Anforderungen an die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Webseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Google muss im Impressum Email-Adresse zur schnellen elektronische Kontaktaufnahme vorhalten - "tote" Email-Adresse mit automatisierter Standardantwort genügt nicht
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Automatisierte E-Mails von Google sind unzulässig
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Google muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Google muss Kunden-Mails lesen, automatische Antworten mit Verweis auf Hilfeseiten nicht ausreichend
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Google muss Kunden direkte Kommunikation per E-Mail ermöglichen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kundenservice bei Google - Internetkonzern muss im Impressum für direkten Kundenkontakt eine E-Mail-Adresse angeben
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
E-Mail-Adresse als toter Briefkasten genügt nicht den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG an ein Impressum
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Mail-Adresse im Impressum darf kein toter Briefkasten sein
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
E-Mail Adresse im Impressum muss "nutzbar” sein
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aktive E-Mail-Adresse im Impressum
- drboese.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wirksam per E-Mail kündigen - ohne Wenn und Aber
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Google-Support darf E-Mail nicht ignorieren und auf allgemeine Hilfeseiten verweisen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Google muss im Impressum E-Mail-Adresse für schnellen und unkomplizierten Kontakt angeben - Automatisch erzeugte Standardantwort mit Hinweis auf Online-Hilfen und Kontaktformulare nicht ausreichend
Sonstiges (2)
- lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Google zieht Revision im Prozess um E-Mail-Adresse im Impressum zurück
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Google muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2018, 531
- K&R 2018, 411
- ZUM 2018, 615
- afp 2018, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19
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Es ist - ungeachtet der Frage, ob damit die Pflichten aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG erfüllt worden sind (dazu KG v. 23.11.2017 - 23 U 124/14, MMR 2018, 531; Revision zurückgenommen, vgl. MMR-Aktuell 2019, 413916) - nicht ersichtlich, aus welchen Gründen eine E-Mail-Adresse, die nach außen den Anschein erweckt, als könne durch ihre Verwendung ein bestimmtes Anliegen bei der Beklagten vorgebracht werden, im Rechtsverkehr vorgehalten wird, wenn gleichzeitig der durch dieses Vorhalten suggerierte Kommunikationsweg faktisch nicht genutzt werden kann (…so zutreffend die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung LG Köln v. 19.07.2016 - 28 O 77/16, BeckRS 2016, 134928 Rn. 1).