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   KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13 - 141 AR 518/13   

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https://dejure.org/2013,43947
KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13 - 141 AR 518/13 (https://dejure.org/2013,43947)
KG, Entscheidung vom 23.12.2013 - 2 Ws 474/13 - 141 AR 518/13 (https://dejure.org/2013,43947)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 2 Ws 474/13 - 141 AR 518/13 (https://dejure.org/2013,43947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB
    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Beachtung des Gebots der räumlichen Trennung bei der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in der JVA Tegel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbringung der Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt bzw. in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte unter verfassungsrechtlichen Vorgaben; Gewährleistung des Gebots der räumlichen Trennung von Strafvollzug und Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66c Abs. 1 Nr. 2b; SichVVollzG BE § 10
    Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Bei der Prognoseentscheidung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB ist zu berücksichtigen, dass der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzuges zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. [BVerfG, Urteil vom 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 -] Rdn. 97 ff.).

    Der Bundesgesetzgeber hat - entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der insoweit beschränkten Gesetzgebungskompetenz des Bundes - auf eine ins Einzelne gehende Regelung verzichtet, sich aber in der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/9874 S. 14) die entsprechenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (= BVerfGE 128, 326 ff.) zu Eigen gemacht (vgl. Senat a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 dem Gesetzgeber wie auch der Praxis die Zeit bis zum 1. Juni 2013 eingeräumt, um die umfangreichen Vorgaben des Abstandsgebotes in der Praxis umsetzen zu können (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. Rdn. 170; BT-Drucks. 17/9874 S. 33).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (= BVerfGE 128, 326 ff.) ausgeführt, dass eine vom Strafvollzug getrennte Unterbringung in besonderen Gebäuden oder Abteilungen, nicht aber eine vollständige räumliche Ablösung vom Strafvollzug erforderlich ist; vielmehr könne eine Anbindung an große Einrichtungen sinnvoll sein, um deren Infrastruktur und Sicherheitsmanagement nutzbar machen und ein differenziertes Arbeits- und Freizeitangebot gewährleisten zu können, das den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Untergebrachten hinreichend Rechnung trägt (a.a.O. Rdn. 115).

  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 -2 Ws 446/13 - 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O., § 67d Rdn. 10; Fischer, § 67d StGB Rdn. 13).

    Insbesondere bekräftigt der Senat seine Auffassung, dass die Unterbringung der Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt Tegel bzw. konkret in der Einrichtung für Sicherungsverwahrte den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - und 6. November 2013 - 2 Ws 490/13 -).

    Danach ist die räumliche Trennung vom Strafvollzug in der Justizvollzugsanstalt Tegel ausreichend dadurch gewährleistet, dass die Sicherungsverwahrten auf gesonderten Stationen untergebracht sind, die ausschließlich von ihnen genutzt werden und nicht mehr mit Strafgefangenen belegt sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 -, 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13 - und 28. März 2013 - 2 Ws 85/13 -).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Senat NStZ-RR 2002, 138; Beschlüsse vom 21. Oktober 2013 -2 Ws 446/13 - 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig a.a.O.; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]; Stree/Kinzig a.a.O., § 67d Rdn. 10; Fischer, § 67d StGB Rdn. 13).

    Danach darf die Unterbringung nur so lange vollstreckt werden, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen - im Rahmen der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (vgl. §§ 67d Abs. 2, 68a, 68b StGB) - nicht genügen (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 [zu § 63 StGB]).

  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).

    Nichts anderes kann im Rahmen des § 67d Abs. 2 Satz 2 StGB für die Betreuung in der Sicherungsverwahrung gelten (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - juris Rdn. 15), zumal eine Fristsetzung nach dieser Vorschrift ohnehin erst ab Inkrafttreten des Gesetzes in Betracht kommt.

  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    OLG, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 49/06 - [juris]) - rechtswidrigen Taten mehr begehen.
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 2 Ws 44/11 - Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 67d Rdn. 9; Fischer, StGB 60. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Es ist daher auch bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung nach §§ 67d, 67e StGB zu beachten, die denselben materiellen Maßstäben wie die erstmalige Entscheidung über die Vollziehung der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c Abs. 1 StGB unterliegt (vgl. BVerfGK 5, 67 = NStZ-RR 2005, 187, 188; Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 Ws 530/09 -).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Vielmehr fällt bereits die oben bezeichnete Anlasstat, deretwegen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, auch unter die Regelung des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. Der weiteren Prüfung, ob mindestens eine der Straftaten aus den Vorverurteilungen dem Katalog des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F. zuzuordnen ist - was der Fall ist - und daher der Erledigterklärung entgegensteht (vgl. BGHSt 57, 218), bedarf es danach nicht mehr.
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus KG, 23.12.2013 - 2 Ws 474/13
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
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