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   KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20   

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https://dejure.org/2020,48608
KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20 (https://dejure.org/2020,48608)
KG, Entscheidung vom 23.12.2020 - 16 UF 10/20 (https://dejure.org/2020,48608)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - 16 UF 10/20 (https://dejure.org/2020,48608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 693
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.02.2019 - XII ZB 408/18

    Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit bezüglich einer erhebliche

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Eine derartige, den Eingriff in das unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Umgangsrecht des Vaters mit seinem Sohn rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, sobald die aufgrund von Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung seines geistigen oder körperlichen Wohls zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 [Rz. 23]; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598 [Rz. 18] sowie Palandt/Götz, BGB [79. Aufl. 2020], § 1684 Rn. 24, § 1666 Rn. 7f.).

    Dabei ist daran zu erinnern, dass für ein familiengerichtliches Eingreifen bereits die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts genügt, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind je schwerer der drohende Schaden wiegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598 [Rz. 18f.]).

  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich entschieden, dass das von Verfassungs wegen gewährleistete Elternrecht noch nicht einmal durch einen unbefristeten Umgangsausschluss verletzt ist, wenn die Kindeswohlgefährdung weiter fortdauert und mildere Mittel fehlen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. September 2016 1 BvR 1547/16, FamRZ 2016, 1917).
  • BVerfG, 21.09.2020 - 1 BvR 528/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    (cc) Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2020 (1 BvR 528/19; bislang erst in den juristischen Datenbanken veröffentlicht) und dem dortigen Hinweis, über die Feststellungen einer Gefährdung des Kindeswohls hinaus seien auch eventuelle, von der vom Familiengericht verfügten Maßnahme ausgehende, nachteilige Folgen für das Kindeswohl bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen, hat der Senat sich die Frage nach den Auswirkungen des vom Familiengericht angeordneten, etwa fünfjährigen Umgangsausschlusses für den Jungen noch einmal gesondert vorgelegt.
  • OLG Brandenburg, 10.06.2020 - 9 UF 42/20
    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    b) Nach Dafürhalten des Senats ist auch eine erneute Anhörung von x x entbehrlich, weil das Kind bereits vom Familiengericht angehört wurde und eine Wiederholung unter den gegebenen Verhältnissen im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie und unter Beachtung der Hinweise der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages von Frühsommer 2020 (FamRZ 2020, 827; dort insbesondere III.3, 5) nicht erforderlich erscheint (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 9 UF 42/20, FuR 2020, 701 [bei juris Rz. 8]).
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 33/18

    Anspruch auf statusneutrale Klärung der biologischen Abstammung eines Kindes bei

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - XII ZB 33/18, FamRZ 2019, 1543 [Rz. 11]) ergibt sich hier, nachdem x x minderjährig ist und sich für gewöhnlich im Inland aufhält, aus Art. 8 Abs. 1 Brüssel Ila-VO (VO [EG] Nr. 2201/2003 vom 27. November 2003 sowie Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO [41. Aufl. 2020], Art. 8 EuEheVO Rn. 1f.).
  • BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung -

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Das Wohl des heute siebenjährigen, in der alleinigen Obhut seiner Mutter aufwachsenden Jungen ist ganz entscheidend von der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Mutter abhängig und hinter deren Schutz muss das Umgangsrecht des Vaters in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zurücktreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12, FamRZ 2013, 433 [Rz. 24, 34] sowie Johannsen/Henrich/Althammer-Rake, Familienrecht [7. Aufl. 2020], § 1684 Rn. 59).
  • OLG Karlsruhe, 05.03.2013 - 18 UF 298/12

    Anzuwendendes Recht für Sorgerechtsregelung bei Auslandsberührung; Wandelbarkeit

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Dabei ist unerheblich, ob das betroffene Kind Angehöriger eines Vertragsstaates oder eines Drittstaates ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2013 - 18 UF 298/12, FamRZ 2013, 1238 [Rz. 13]).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Eine derartige, den Eingriff in das unter dem Schutz des Grundgesetzes stehende Umgangsrecht des Vaters mit seinem Sohn rechtfertigende Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, sobald die aufgrund von Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass bei unveränderter Weiterentwicklung der Verhältnisse bei dem Kind mit ziemlicher Sicherheit eine erhebliche Schädigung seines geistigen oder körperlichen Wohls zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14, FamRZ 2015, 112 [Rz. 23]; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 408/18, FamRZ 2019, 598 [Rz. 18] sowie Palandt/Götz, BGB [79. Aufl. 2020], § 1684 Rn. 24, § 1666 Rn. 7f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 16.12.2019 - 93 F 74/18
    Auszug aus KG, 23.12.2020 - 16 UF 10/20
    Die Beschwerde des Vaters gegen den am x. x. 2019 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg - 93 F 74/18 - wird auf dessen Kosten nach einem Beschwerdewert von 3.000 ? zurückgewiesen.
  • KG, 04.08.2022 - 17 UF 6/21

    Prüfung einer Einschränkung des Umgangsrechts wegen einer Kindeswohlgefährdung

    Durch eine häufige zwangsweise Durchsetzung des Umgangs mit dauernder Konfrontation des Vaters als Täter stünde zu befürchten, dass die Mutter in ihrer jetzigen Verfassung derart destabilisiert würde, dass sie für A als Hauptbezugsperson nicht mehr ausreichend zur Verfügung stünde, was auch für A unmittelbar kindeswohlschädlich wäre (vgl. zu diesem Aspekt auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Dezember 2012 - 1 BvR 1766/12, FamRZ 2013, 433, Rn. 34; KG, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 16 UF 10/20, FamRZ 2021, 693).
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