Rechtsprechung
   KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26288
KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99 (https://dejure.org/2000,26288)
KG, Entscheidung vom 24.01.2000 - 4 VAs 39/99 (https://dejure.org/2000,26288)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 (https://dejure.org/2000,26288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,26288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Eine solche ist nur gegeben, wenn ein belastendes Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 30, 392 (401); 68, 287 (306)).

    Schranken können sich je nach Lage der Verhältnisse im einzelnen lediglich aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ergeben (vgl. BVerfGE 30, 392 (402) ; 68, 287 (306 f)) .

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Eine solche ist nur gegeben, wenn ein belastendes Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 30, 392 (401); 68, 287 (306)).

    Schranken können sich je nach Lage der Verhältnisse im einzelnen lediglich aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ergeben (vgl. BVerfGE 30, 392 (402) ; 68, 287 (306 f)) .

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Entschei-dend ist hierbei die Verkündung des Gesetzes (vgl. BVerfGE 30, aaO; 72, 200 (241 f); 97, 67 (78 f)).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Entschei-dend ist hierbei die Verkündung des Gesetzes (vgl. BVerfGE 30, aaO; 72, 200 (241 f); 97, 67 (78 f)).
  • KG, 25.11.1999 - 1 AR 1359/99
    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Der Senat ist daher nur zu der Überprüfung befugt, ob bei der vom Betroffenen angegriffenen Entscheidung Umstände zu seinem Nachteil berücksichtigt worden sind, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes keine Rolle spielen dürften, bzw. ob maßgebliche Gesichtspunkte falsch bewertet oder wesentliche Punkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, außer acht gelassen worden sind (vgl. Senat, Beschluß vom 25. November 1999 - 4 VAs 40/99 m.N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Auszug aus KG, 24.01.2000 - 4 VAs 39/99
    Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in der Person, in den abgeurteilten Taten oder in sonstigen Umständen Besonderheiten vorliegen, die abweichend von der Regel eine vorzeitige Nichtaufnahme in das Führungszeugnis nahe legen, weil etwa eine andere Handhabung für den Betroffenen eine unbillige, in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stoßende Härte darstellen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1999 - 1 VAs 14/99 -).
  • KG, 10.08.2015 - 4 VAs 14/15

    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister

    Eine entsprechende Befugnis steht der Registerbehörde - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm NStZ 1988, 136 = OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 -, 6. März 2006 - 4 VAs 58/05 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]; OLG Hamm MDR 1982, 167; s. auch KG RPfleger 2009, 696 = NStZ-RR 2010, 27 [Ls]: keine Berücksichtigung etwaiger Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der eingetragenen Verurteilung; der Betroffene müsse in einem solchen Fall ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 79 Abs. 1 BVerfGG betreiben).
  • KG, 12.10.2012 - 4 VAs 54/12

    Entfernung einer ausländischen Verurteilung aus dem Register

    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihr grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 - 2. März 2012 - 4 VAs 3/12 - = NStZ-RR 2012, 284; 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

    Von der Nichteinhaltung der elementaren rechtsstaatlichen Grundsätze ist nur auszugehen, wenn das Verfahren rechtsstaatlichen Mindestanforderungen nicht genügt und der Verstoß ohne jede weitere Nachprüfung offensichtlich erkennbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - OLG Hamm, a.a.O. und OLGSt StGB § 286 Nr. 1).

    Zu den Mindeststandards gehört, dass dem Beschuldigten rechtliches Gehör gewährt und eine angemessene Verteidigung ermöglicht wurde (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

  • OVG Hamburg, 03.09.2008 - 3 So 55/08

    Ausländische Strafurteile und waffenrechtliche Zuverlässigkeit

    Auch die darüber hinaus für eine Eintragung vorausgesetzte Einhaltung eines völkerrechtlich geforderten Mindestmaßes elementarer Verfahrensgerechtigkeit (fair trial) und der Vereinbarkeit der Verurteilung mit elementaren Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 21.5.1987, 2 BvR 1170/83; KG, Beschl. v. 24.1.2000, 4 VAs 39/99, beide in juris; Götz/Tolzmann, BZRG, 4. Aufl. 2000, § 54, Rn. 37 ff.) dürften einen zu groben Filter darstellen, um zwingend von der Verurteilung und deren Strafmaß auf die Unzuverlässigkeit des Verurteilten nach Maßgabe des deutschen Verwaltungsrechts schließen zu können.
  • KG, 23.06.2015 - 4 VAs 28/15

    Zur Eintragung einer ausländischen strafrechtlichen Verurteilung im

    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm - und folgerichtig auch dem Senat als dem zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Maßnahmen der Registerbehörden zuständigen Gericht (vgl. OLG Hamm OLGSt BZRG § 54 Nr. 1) - grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat NStZ-RR 2012, 284; Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 4 VAs 54/12 - [juris = wistra 2013, 206 Ls.], 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - [juris]).

    Danach stehen der Eintragung einer Verurteilung nach § 54 Abs. 1 BZRG nur Verstöße gegen rechtsstaatliche Mindestanforderungen entgegen, zu denen insbesondere die Gewährung rechtlichen Gehörs und die Ermöglichung einer angemessenen Verteidigung gehören (vgl. Senat aaO; Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 4 VAs 25/12 -, 27. April 2011 - 4 VAs 18/11 - und 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 -).

  • KG, 31.05.2010 - 4 VAs 22/10

    Bundeszentralregister: Nichteintragung einer bedingten Strafe nach Schweizer

    Eine Befugnis, rechtskräftige inländische oder ausländische Urteile auf Zulässigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, steht ihm grundsätzlich nicht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 4 VAs 39/99 - m.w.Nachw. [bei juris]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht