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   KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05   

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https://dejure.org/2006,5530
KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
KG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 (https://dejure.org/2006,5530)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittel gegen Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Hausverbot bei öffentlicher Versteigerung eines Grundstücks; Rechtsnatur der Verweigerung von Akteneinsicht; Glaubhaftmachen eines berechtigten Interesses; ...

  • Judicialis

    FGG § 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Recht auf Einsicht in Gerichtsakten zur Geltendmachung eines Amtshaftungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1294
  • FGPrax 2006, 122
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 10.11.1997 - 3Z BR 383/97

    Akteneinsichtsrecht der beschwerdeführenden Tochter des Betreuten

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
    Eine formelle oder materielle Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich, aber stets ausreichend (BayObLG BtPrax 1998, 78).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34 FGG Rz. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass künftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FGPrax 2006, 122; KG, MDR 2011, 734; KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.).
  • KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10

    Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf den Verfahrensgegenstand zu beziehen braucht (vgl. BGH, NJW-RR 1994, 381; Senat, NJW-RR 2006, 1294; OLG Hamm, Rpfleger 2011, 33, 34).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • LG Stendal, 12.11.2018 - 25 T 133/18

    Rechtliche Betreuung: Einsichtsrecht des gesetzlichen Erben des Betreuten in die

    BayObLG NJW-RR 1998, 294; KG, NJW-RR 2006, 1294; OLG Stuttgart, FGPrax 2011, 263; OLG Stuttgart, BWNotZ 1993, 173).
  • KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14

    Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123).
  • KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10

    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
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