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   KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01   

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https://dejure.org/2003,14203
KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01 (https://dejure.org/2003,14203)
KG, Entscheidung vom 24.02.2003 - 12 U 200/01 (https://dejure.org/2003,14203)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 12 U 200/01 (https://dejure.org/2003,14203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflicht des Fahrers eines Einsatzfahrzeugs bei Sonderfahrten mit Signalen nach § 38 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Bezug auf die zu erwartenden Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer; Grundsätzliche Pflicht von Verkehrsteilnehmern zur Freimachung des Weges ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 38 Abs. 1 S. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechtsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2004, 85
  • VersR 2004, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01
    Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs kann nicht damit rechnen, dass die anderen Fahrer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale nach § 38 Abs. 1 StVO bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst nach der jeweiligen Verkehrslage gebotenen Maßnahmen treffen (Senat, VM 1981, 95; Urteil des Senats vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 - Urteil vom 06.01.2003 - 12 U 138/01 -).

    Der vom Landgericht herangezogene Grundsatz, dass ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Sonderrechtsfahrzeugs in die Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden kann und muss, gilt für zivile Einsatzfahrzeug nach der Rechtsprechung des Senats gerade nicht (Senat, Urteil vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 -, KG Report 2003, 40 ff.; Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 138/01 -).

  • KG, 06.01.2003 - 12 U 138/01

    Kfz-Unfall: Anforderung an die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch ein

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01
    Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs kann nicht damit rechnen, dass die anderen Fahrer ihre Fahrzeuge, wenn sie die Signale nach § 38 Abs. 1 StVO bemerken, von einem Augenblick zum anderen zum Stehen bringen oder die sonst nach der jeweiligen Verkehrslage gebotenen Maßnahmen treffen (Senat, VM 1981, 95; Urteil des Senats vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 - Urteil vom 06.01.2003 - 12 U 138/01 -).

    Der vom Landgericht herangezogene Grundsatz, dass ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Sonderrechtsfahrzeugs in die Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden kann und muss, gilt für zivile Einsatzfahrzeug nach der Rechtsprechung des Senats gerade nicht (Senat, Urteil vom 12.04.2001 - 12 U 7095/99 -, KG Report 2003, 40 ff.; Urteil vom 06.03.2003 - 12 U 138/01 -).

  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01
    Im Übrigen verkennt das Landgericht, dass ein Verkehrsverstoß eines Kraftfahrers nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann geeignet ist, eine Mithaftung zu begründen, wenn die Ursächlichkeit des Pflichtverstoßes festgestellt werden kann (vgl. Senat, DAR 2002, 66 = NJW 2002, 79 = KGR 2002, 2; auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2003, StVG § 17 Rn. 5).
  • KG, 13.08.1998 - 12 U 1760/97
    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01
    Zwar mag die Geschwindigkeitsschätzung des Zeugen S (50-60 km/h) unter den gegebenen Umständen (sich bei Dunkelheit im Querverkehr näherndes Fahrzeug) sehr ungenau und nicht zwingend richtig sein (vgl. KG, Urteil vom 13. August 1998 - 12 U 1760/97 - KG, Urteil vom 22. November 1999 - 12 U 4322/98 - Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 63 zu Geschwindigkeitsschätzungen von Zeugen); zweifelsfrei ist dem Zeugen jedoch die Beobachtung zu glauben, dass sich das Polizeifahrzeug bewegt hat.
  • VG Schleswig, 13.06.2002 - 10 A 37/01

    Gewährung von Leistungen der Sozialhilfe zur Ausübung des elterlichen

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 12 U 200/01
    Im Übrigen verkennt das Landgericht, dass ein Verkehrsverstoß eines Kraftfahrers nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur dann geeignet ist, eine Mithaftung zu begründen, wenn die Ursächlichkeit des Pflichtverstoßes festgestellt werden kann (vgl. Senat, DAR 2002, 66 = NJW 2002, 79 = KGR 2002, 2; auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl. 2003, StVG § 17 Rn. 5).
  • KG, 13.03.2003 - 12 U 257/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kreuzungskollision zwischen einem bei

    Etwas anderes gilt grundsätzlich nur für den - hier nicht vorliegenden - Fall, dass es sich bei dem Einsatzfahrzeug um einen zivilen Streifenwagen handelt, bei dem das Martinshorn nicht auf dem Dach des Fahrzeugs angebracht ist, sondern innerhalb des Motorraums (Senat, Urteil vom 12.04.2001 -12 U 14/99 -, KGR 2003, 40, Urteil vom 06.01.2003 - 12 U 138/01 - Urteil vom 24.02.2003 - 12 U 200/01 -).
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