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   KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03   

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KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03 (https://dejure.org/2003,36018)
KG, Entscheidung vom 24.02.2003 - 5 Ws 78/03 (https://dejure.org/2003,36018)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2003 - 5 Ws 78/03 (https://dejure.org/2003,36018)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.07.2001 - 5 Ws 256/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unwirksamer Zustellung des Widerrufs

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
    Das schließt nach der ständigen Rechtsprechung des Kammergerichts im Regelfall die Anwendung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung aus und zwingt zur Behandlung des Rechtsmittels als rechtzeitig eingelegt (vgl. KG wistra 2002, 37; JR 1982, 388; JR 1976, 425 mit Anm. Wendisch; Beschlüsse vom 5. November 2002 - 5 Ws 558/02 - und 22. Februar 1995 - 5 Ws 55/95 -).

    Denn die Annahme, der Beschwerdeführer habe keine Frist versäumt, weil sie mit der Verkündung nicht zu laufen begonnen habe, läßt - wegen der insoweit gegebenen Unanfechtbarkeit des landgerichtlichen Beschlusses (§ 310 Abs. 2 StPO) die Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages ausnahmsweise nicht entfallen (vgl. KG wistra 2002, 37).

  • OLG München, 31.07.1975 - 1 Ws 396/75
    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
    Sie im Anhörungstermin zu verkünden, ist jedenfalls im allgemeinen Strafprozeßrecht hinsichtlich der auf die Gewährung oder den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bezogenen Entscheidungen nach fast einhelliger Ansicht unzulässig; § 35 Abs. 1 Satz 1 StPO ist nicht anzuwenden (vgl. OLG Brandenburg NStE Nr. 18 zu § 454 StPO; OLG München NJW 1976, 254, 255; Fischer in KK, StPO 4. Aufl., § 453 Rdn. 9, § 454 Rdn. 31; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl., § 453 Rdn. 7; § 454 Rdn. 40; a. A. OLG Hamm OLGSt - alt - § 453 StPO S. 5).
  • OLG Köln, 04.04.1997 - Ss 16/97

    Ausgestaltung der Anfechtung einer Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße wegen

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
    Die richterliche Fürsorgepflicht gebietet es aber, den anwaltlich nicht vertretenen, rechtsunkundigen Verurteilten ergänzend durch die Aushändigung eines Merkblattes zu belehren (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln NStZ 1997, 404; KG VRS 82, 193, 194), wenn die Situation für den Rechtsunterworfenen schwierig ist.
  • BVerfG, 21.12.1995 - 2 BvR 2033/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Widerrungs der Bewährung im Anschluß an

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
    Die richterliche Fürsorgepflicht gebietet es aber, den anwaltlich nicht vertretenen, rechtsunkundigen Verurteilten ergänzend durch die Aushändigung eines Merkblattes zu belehren (vgl. BVerfG NJW 1996, 1811; OLG Köln NStZ 1997, 404; KG VRS 82, 193, 194), wenn die Situation für den Rechtsunterworfenen schwierig ist.
  • OLG Brandenburg, 05.05.1997 - 2 Ss OWi 10 B/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren aufgrund

    Auszug aus KG, 24.02.2003 - 5 Ws 78/03
    Sollte der überraschend eingegangene Schriftsatz dem Gericht wegen der Eigenheiten des Geschäftsganges nicht rechtzeitig vorgelegt worden sein, so läge dieser Umstand im Verantwortungsbereich des Gerichts und nicht des Verurteilten (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 275, 276 mit weit. Nachw.).
  • LG Kaiserslautern, 26.09.2013 - 8 Qs 7/13

    Bewährungswiderruf: Nichterfüllung einer Arbeitsauflage nach Aussetzung einer

    Denn ein Beschluss, mit dem gemäß §§ 56f StGB, 453 Abs. 1 StPO eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wird, darf nach ganz h. M. nicht in einem Anhörungstermin verkündet, sondern muss zugestellt werden (vgl. KG, Beschluss v. 24.02.2003 - 5 Ws 78/03 ; OLG Koblenz, Beschluss v. 29.09.2004 - 2 Ws 610/04, OLGSt § 453 StPO Nr. 10; Appl im Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 453, Rn. 9; Radtke/Hohmann/Baier, StPO, § 453, Rn. 6; Paeffgen im SK zur StPO, § 453, Rn. 14; KMR/Stöckel, StPO, § 453, Rn. 29; vgl. ergänzend: Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 454, Rn. 40).
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