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   KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09   

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https://dejure.org/2009,14016
KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09 (https://dejure.org/2009,14016)
KG, Entscheidung vom 24.02.2009 - 1 HEs 1/09 (https://dejure.org/2009,14016)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 1 HEs 1/09 (https://dejure.org/2009,14016)
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Volltextveröffentlichungen (23)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfallbezogene Analyse des Verfahrensablaufs bei der Abwägung zwischen einem Freiheitsanspruch und einem Strafverfolgungsinteresse; Entscheidung des Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anzahl der erforderlichen Ergänzungsrichter gem. § 192 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Einzelfallbezogene Analyse des Verfahrensablaufs bei der Abwägung zwischen einem Freiheitsanspruch und einem Strafverfolgungsinteresse; Entscheidung des Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anzahl der erforderlichen Ergänzungsrichter gem. § 192 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • Wolters Kluwer

    Einzelfallbezogene Analyse des Verfahrensablaufs bei der Abwägung zwischen einem Freiheitsanspruch und einem Strafverfolgungsinteresse; Entscheidung des Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anzahl der erforderlichen Ergänzungsrichter gem. § 192 Abs. 2 ...

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • Judicialis

    StPO § 121 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1
    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; Erkrankung eines Richters

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Dies bedingt eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 -, vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - , vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 - und vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, jeweils in juris m.w.N.).

    Insgesamt hat die Kammer bis zum 12. Januar 2009 an 15 Tagen verhandelt, obwohl in der Zeit vom 17. Dezember 2008 bis zum 12. Januar 2009 eine Unterbrechung zum Zwecke des Erholungsurlaubes der Verfahrensbeteiligten notwendig war, was der Pflicht zur beschleunigten Durchführung einer Hauptverhandlung in Strafsachen nicht entgegen steht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - in juris).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache);

    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Dies bedingt eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 -, vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - , vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 - und vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, jeweils in juris m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Dies bedingt eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 -, vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - , vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 - und vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, jeweils in juris m.w.N.).
  • KG, 24.02.2009 - 2 HEs 1/09
    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Geschäftsnummer: (1) 2 HEs 1/09 (1 - 5/09), 1 Ws 25 - 27/09.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Dies bedingt eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs (vgl. zum Prüfungsmaßstab BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 2 BvR 1742/06 -, vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 - , vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 - und vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, jeweils in juris m.w.N.).
  • KG, 12.07.2001 - 5 Ws 315/01
    Auszug aus KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
    Der Fluchtanreiz ist im Hinblick auf die Höhe der Strafe so groß, dass lediglich noch zu prüfen ist, ob Umstände ersichtlich sind, die ihm ausreichend entgegenwirken können (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 12. Juli 2001 - 5 Ws 315/01 - m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 22.04.2015 - 1 Ws 7/15

    Beschleunigungsgebot bei Untersuchungshaft: Neubeginn der Sechsmonatsfrist bei

    Demzufolge sind Verfahren, in denen Untersuchungshaft vollzogen wird, von Beginn an mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben (BVerfG StV 2006, 73; StraFo 2005, 152; Beschlüsse des Senats vom 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H)-, vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H)- und vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H)).

    Es ist ferner zu beachten, dass in Fällen, in denen Entscheidungen wie die Anklageerhebung oder der Eröffnungsbeschluss nicht vom Ergebnis des Gutachtens abhängen, der Eingang des Gutachtens nicht unbedingt abgewartet werden muss, wenn z.B. offenkundig - wie hier- nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt (Beschlüsse des Senats vom 18.03.2008 -1 Ws 8/08(H), 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H), vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H) und vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H)).

  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 2 HEs 145/12

    Besondere Haftprüfung: Schwangerschaft einer Richterin des erkennenden

    Der Senat ist, wenn - wie hier - konkrete Anhaltspunkte für einen Ermessensfehlgebrauch fehlen, nicht dazu berufen, die Berechtigung der entsprechenden Erwartungshaltung des Vorsitzenden zu überprüfen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 24.02.2009 - Az.: 1 Ws 27/09 u. a. - bei juris Rdnr. 9).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 4 Ws 201/22

    (Anlass zur Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens im

    Es ist ferner zu beachten, dass in Fällen, in denen Entscheidungen wie die Anklageerhebung oder der Eröffnungsbeschluss nicht vom Ergebnis des Gutachtens abhängen, der Eingang des Gutachtens nicht unbedingt abgewartet werden muss, wenn z.B. offenkundig - wie hier - nur eine verminderte Schuldfähigkeit in Betracht kommt (Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 18.03.2008 -1 Ws 8/08(H), 22.07.2009 -1 Ws 27/09(H), vom 02.06.2010 -1 Ws 15 und 16/10(H), vom 07.07.2010 - 1 Ws 20/10 (H) und vom 22.04.2015 - 1 Ws 7/15 (H) - juris).
  • KG, 24.02.2009 - 1 Ws 25/09

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus: Aussetzung der

    1 HEs 1/09 1 HEs 2/09 1 HEs 3/09 1 HEs 4/09 1 HEs 5/09 1 Ws 25/09 1 Ws 26/09 1 Ws 27/09.
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